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Erfahrungen mit Arbeitsplatzüberprüfung – von EG 10 Richtung EG 11/12?
C4H4N1:
Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit als Sachbearbeiter mit ingenieurähnlichen Aufgaben bei einer Kommune im norddeutschen Raum. Ursprünglich bin ich Straßenbaumeister. Durch den Fachkräftemangel und mein persönliches Interesse hatte ich die Möglichkeit, zunehmend Projekte zu übernehmen, die bei uns sonst von Bauingenieuren der EG 12 bearbeitet werden.
Bis vor kurzem habe ich gemeinsam mit einem Bauingenieur (EG 12) ein größeres Projekt betreut. Nach dessen Ruhestand habe ich nun die Verantwortung für ein neues Projekt übernommen – mit höherem Volumen, komplexerer Bauweise und zusätzlichen Herausforderungen. Im Laufe dieses Projekts wurde sowohl meiner Vorgesetzten als auch mir deutlich, dass diese Aufgaben über das hinausgehen, was typischerweise zur EG 10 gehört – eher in Richtung EG 11 oder 12.
Vor meiner Eingruppierung in EG 10 habe ich ein Qualifizierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen. Vor etwa zwei Jahren habe ich dafür bereits einen Antrag auf Arbeitsplatzüberprüfung gestellt. Damals musste ich im Antrag explizit benennen, dass eine Höhergruppierung von EG 9b auf EG 10 beantragt wird – so wurde es von der Personalstelle verlangt.
Meine Frage: Muss man bei einer erneuten Prüfung überhaupt wieder eine konkrete Entgeltgruppe angeben? Oder ist es sinnvoller, den Antrag offen zu formulieren, damit objektiv geprüft werden kann, was die tatsächliche Wertigkeit der Stelle ist?
Demnächst soll ich ein weiteres Projekt übernehmen, das in Komplexität und Umfang dem aktuellen sehr ähnlich ist. Bei einem vergleichbaren Projekt arbeiten derzeit zwei Ingenieure (EG 12) gemeinsam mit einem externen Ingenieurbüro. Ich hingegen soll dieses neue Projekt eigenverantwortlich alleine betreuen.
Meine Vorgesetzte steht grundsätzlich hinter mir und würde mir gern auch künftig größere Projekte übertragen. Die Personalstelle signalisiert jedoch bereits jetzt, dass – sollte die Eingruppierung in EG 11 oder EG12 bestätigt werden – die Aufgaben zukünftig so angepasst werden müssten, dass sie „EG-gerecht“ sind, also wirklich nur EG 10 entsprechen.
Das stellt mich vor eine schwierige Frage: Wie soll das in der Praxis funktionieren – insbesondere in einem Team, in dem sonst ausschließlich Ingenieure und ein Meister arbeiten, allesamt in EG 12? Eine Reduzierung der Aufgaben erscheint mir weder praxisnah noch sachlich begründbar, vor allem nicht bei der aktuellen Projektlage.
Daher meine Fragen an euch:
• Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht – vor allem als Meister oder Quereinsteiger in den technischen Bereich?
• Wie seid ihr mit Arbeitsplatzbewertungen und der Formulierung der Anträge umgegangen?
• Ist es sinnvoll, eine konkrete EG anzugeben – oder besser offen lassen?
• Und wie habt ihr reagiert, wenn die Personalstelle mit “Aufgabenzuschnitt” gedroht hat?
Ich freue mich sehr auf eure Einschätzungen, Tipps und Erfahrungswerte!
Viele Grüße
Tagelöhner:
Die Systematik ist im Grunde einfach:
Der Arbeitgeber überträgt dir Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen und Wertigkeiten), die per Tarifautomatik in der Gesamtbetrachtung eine Entgeltgruppe ergeben, nach der er dich zu bezahlen hat. Wie er dich tatsächlich bezahlt, spiegelt dann seine Rechtsmeinung zur korrekten Eingruppierung wider.
Ist in der zugrunde gelegten Entgeltordnung für deinen Fall eine formale Qualifikation definiert (z.B. Ingenieursqualifikation), dann erhältst du die Entgeltgruppe des Ingenieurs -1. Ansonsten wäre nach frühestens 3 Jahren und mit etwas wohlwollen des Arbeitgebers auch eine Einstufung als "sonstiger Beschäftigter, der über gleichwertige Fähigkeiten verfügt..." denkbar. Dann entspricht die Entgeltgruppe derjenigen, des Ingenieurs ohne Abzug von 1.
In der Praxis wird der Arbeitgeber aber natürlich versuchen, an seinem starren System über die Qualifkationen (aus der Beamtenwelt) festzuhalten und möchte oft keine Präzedenzfälle schaffen. Daher händigt er oftmals keine detaillierte Stellenbeschreibung aus, die für ihn verbindlich wäre, um sich nicht angreifbar zu machen. Oder die Inhalte der Stellenbeschreibung werden so frisiert, dass am Ende für ihn ebenfalls kein Nachteil entsteht (z.B. höhere Entgeltgruppe, die zu höheren Personalkosten führt und das Stellengefüge verändert). In der Praxis erledigen die meisten ja trotzdem in aller Ruhe einfach ihren Job und werden nicht unbequem.
MoinMoin:
Vorab und zum 1000mal:
Man ist aufgrund der dauerhaft übertragenden Tätigkeiten eingruppiert.
Das passiert automatisch ohne das es dafür irgendwelche Anträge gibt.
Der korrekte Weg in einer funktionierenden Verwaltung ist der,
dass ein Entscheider die benötigten Tätigkeiten (oder die Änderungen einer aktuellen Tätigkeit) einer "Stelle" beschreibt und bei der Personalstelle anfordert, dass sie hierfür eine Stelle bereitstellen und sie ausschreibt (oder die Tätigkeiten des aktuell Ausübenden anpasst).
Die Personalstelle bildet sich hierbei eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung (EG X).
Einer Person A wird diese Tätigkeiten übertragen, die Person A ist in EG X eingruppiert, bei fehlenden Voraussetzungen in der Person in der EG X -1
FERTIG
Der einzige Antrag den es da gibt, ist der Antrag eines Entscheiders, dass Person A diese Tätigkeiten übertragen wird.
Sollte Person A und die Personalstelle ein unterschiedlicher Rechtsmeinung über die Eingruppierung der übertragenden Tätigkeiten haben, dann kann man darüber reden und parallel fordert die Person A das Entgelt §37 konform ein.
Danach einigt man sich über die Rechtsmeinung
oder ein Gericht stellt die Eingruppierung fest.
--- Zitat von: C4H4N1 am 21.04.2025 00:45 ---Bis vor kurzem habe ich gemeinsam mit einem Bauingenieur (EG 12) ein größeres Projekt betreut. Nach dessen Ruhestand habe ich nun die Verantwortung für ein neues Projekt übernommen – mit höherem Volumen, komplexerer Bauweise und zusätzlichen Herausforderungen. Im Laufe dieses Projekts wurde sowohl meiner Vorgesetzten als auch mir deutlich, dass diese Aufgaben über das hinausgehen, was typischerweise zur EG 10 gehört – eher in Richtung EG 11 oder 12.
Vor meiner Eingruppierung in EG 10 habe ich ein Qualifizierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen. Vor etwa zwei Jahren habe ich dafür bereits einen Antrag auf Arbeitsplatzüberprüfung gestellt. Damals musste ich im Antrag explizit benennen, dass eine Höhergruppierung von EG 9b auf EG 10 beantragt wird – so wurde es von der Personalstelle verlangt.
--- End quote ---
Bei der Beantragung zur Qualifizierung sollte also im Antrag explizit benannt werden, dass dir danach höherwertige Aufgaben übertragen werden sollen, die eine HG nach sich zieht?
--- Zitat ---Meine Frage: Muss man bei einer erneuten Prüfung überhaupt wieder eine konkrete Entgeltgruppe angeben? Oder ist es sinnvoller, den Antrag offen zu formulieren, damit objektiv geprüft werden kann, was die tatsächliche Wertigkeit der Stelle ist?
--- End quote ---
Nein. Die Tätigkeiten bestimmen automatisch die Entgeltgruppe.
Stellen sind unbeachtlich im Tarifsinne.
Es kommt alleinig auf die auszuübenden Tätigkeiten an.
Hier hilft der Dreisatz:
Feststellung der übertragenden, auszuübenden Tätigkeiten, vergleichen mit den Tätigkeiten die Anliegen, die Tätigkeiten die Anliegen übertragen lassen von der Personalstelle und solange sie es nicht machen diese liegen lassen (sofern der Verdacht besteht, dass sie zu einer Höhergruppierung führen)
Und zwar nicht von dir sondern von deinem Vorgesetzten.
--- Zitat ---Demnächst soll ich ein weiteres Projekt übernehmen, das in Komplexität und Umfang dem aktuellen sehr ähnlich ist. Bei einem vergleichbaren Projekt arbeiten derzeit zwei Ingenieure (EG 12) gemeinsam mit einem externen Ingenieurbüro. Ich hingegen soll dieses neue Projekt eigenverantwortlich alleine betreuen.
Meine Vorgesetzte steht grundsätzlich hinter mir und würde mir gern auch künftig größere Projekte übertragen. Die Personalstelle signalisiert jedoch bereits jetzt, dass – sollte die Eingruppierung in EG 11 oder EG12 bestätigt werden – die Aufgaben zukünftig so angepasst werden müssten, dass sie „EG-gerecht“ sind, also wirklich nur EG 10 entsprechen.
--- End quote ---
Das bedeutet also das die Personalstelle verlangt, dass Projekte nicht gemacht werden, weil sie nicht EG konform sind.
So sollte man das noch oben kommunizieren.
--- Zitat ---
Das stellt mich vor eine schwierige Frage: Wie soll das in der Praxis funktionieren – insbesondere in einem Team, in dem sonst ausschließlich Ingenieure und ein Meister arbeiten, allesamt in EG 12? Eine Reduzierung der Aufgaben erscheint mir weder praxisnah noch sachlich begründbar, vor allem nicht bei der aktuellen Projektlage.
Daher meine Fragen an euch:
• Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht – vor allem als Meister oder Quereinsteiger in den technischen Bereich?
• Wie seid ihr mit Arbeitsplatzbewertungen und der Formulierung der Anträge umgegangen?
• Ist es sinnvoll, eine konkrete EG anzugeben – oder besser offen lassen?
• Und wie habt ihr reagiert, wenn die Personalstelle mit “Aufgabenzuschnitt” gedroht hat?
Ich freue mich sehr auf eure Einschätzungen, Tipps und Erfahrungswerte!
Viele Grüße
--- End quote ---
Ich habe Erfahrungen damit gemacht im Bereich IT und im Spannungsfeld der Ausbildungen Fachinformatiker, Bachelor und Master.
Wichtig ist immer: Transparenz und alles auf die Ebene Tätigkeiten runterbrechen und nicht auf die Personen.
Denn entweder es gibt Tätigkeiten die zu erledigen sind, dann sind sie zu erledigen, egal welche EG sich daraus für die Personen, die es dann machen, ergibt.
Oder aber man verzichtet darauf sie zu erledigen, weil man nicht das Geld dafür ausgeben will.
Es kann sein, dass man in einem dreier Team aufgaben so zuschneiden kann das da 2x 12 und einmal10 rauskommt.
Dann muss der 10er aber auch vehement die 12er Anteile ablehnen und liegen lassen.
Dazu muss man natürlich wissen was 10,11,12 ist.
Am besten ist es die gesamten Arbeitsvorgänge im ganzen Team zu bestimmen, niederschreiben und zu bewerten (sowohl von der Personalstelle, als auch von einem selber und wenn man eine Rechtsmeinung hat, dann kann man sie auch der Personalstelle begründet darlegen, dann geht es schnelle und man hat deren Arbeit gemacht).
Und dann schauen ob und wie das sinnvoll in Zeit Anteile an Personen verteilt wird und daraus ergeben sich dann die EGs.
Eine Ansage ala: "Person A soll EG11 bekommen macht mal die Tätigkeiten so, dass er die 11 bekommt!" ist nicht sachgerecht.
Erst Tätigkeitsbewertung, dann Eingruppierung des Auszuübenden.
Tiffy:
Das mit den ganzen "Projekten" klingt mir nicht so dauerhaft. Was ist denn, wenn so ein komplexes Projekt, welches meinetwegen auf EG-12-Niveau verortet ist, endet? Wer sagt oder garantiert, dass sofort und immer wieder gleich anspruchsvolle Projekte nachfolgen?
MoinMoin:
--- Zitat von: Tiffy am 21.04.2025 12:02 ---Das mit den ganzen "Projekten" klingt mir nicht so dauerhaft. Was ist denn, wenn so ein komplexes Projekt, welches meinetwegen auf EG-12-Niveau verortet ist, endet? Wer sagt oder garantiert, dass sofort und immer wieder gleich anspruchsvolle Projekte nachfolgen?
--- End quote ---
Dann überträgt man halt diese Aufgaben vorübergehend, wenn man keine Planungssicherheit hat.
Kann dem TE dann egal sein, weil das Geld dann trotzdem kommt.
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