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Erfahrungen mit Arbeitsplatzüberprüfung – von EG 10 Richtung EG 11/12?
Alien1973:
Wahrscheinlich brauchst du jetzt erst mal eines: Geduld....
Bei uns dauern solche Dinge oft bis zu einem Jahr, bereits mehrmals mit bekommen. Bei mir gings etwas schneller, war nach 8 Monaten rum, was in meinen Augen aber ebenfalls ein viel zu langer Zeitraum ist. Bei mir gings damals von E11 in die E12....
C4H4N1:
Update nach 3 Monaten – Antrag auf Stellenbewertung (EG 10 Richtung EG 11/12)
Hallo zusammen,
ich wollte euch kurz ein Update zu meinem Fall geben:
Mittlerweile sind drei Monate vergangen, seit ich den Antrag auf Überprüfung meiner Stelle gestellt habe. In der Zwischenzeit habe ich zweimal freundlich nachgefragt, aber mir wurde jeweils nur mitgeteilt: „Der Antrag ist in Bearbeitung, Sie müssen sich nicht melden – wir kommen auf Sie zu.“
Nun hat meine Vorgesetzte kürzlich selbst bei der Personalstelle nachgehakt – dabei kam heraus, dass mein Antrag wohl ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt werden sollte. Das hat uns beide doch ziemlich überrascht. Es sieht leider stark danach aus, dass hier Person und Stelle vermischt werden – sprich, dass eher nach dem bekannten Nasenfaktor entschieden wird, als nach der tatsächlichen Tätigkeit oder Tarifrecht.
Meine Fragen dazu:
• Darf die Personalstelle eine Überprüfung einfach so ablehnen, ohne tatsächliche Bewertung der Stelle?
• Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, wenn Vorgesetzte die Antragstellung unterstützen – wie viel Einfluss hat das tatsächlich?
Ich freue mich über Einschätzungen oder Tipps, wie man in so einer verfahrenen Situation weitermachen kann – vielen Dank schon mal
Organisator:
--- Zitat von: C4H4N1 am 05.08.2025 11:58 ---Meine Fragen dazu:
• Darf die Personalstelle eine Überprüfung einfach so ablehnen, ohne tatsächliche Bewertung der Stelle?
• Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, wenn Vorgesetzte die Antragstellung unterstützen – wie viel Einfluss hat das tatsächlich?
--- End quote ---
ja, natürlich. Sie muss einen solchen Antrag nicht einmal beachten. Da kann sich auch die Vorgesetzte auf den Kopf stellen. MoinMoin hat es in seinem ersten Beitrag hier im Thread passend dargestellt, was zu tun ist.
-> Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden, Entgelt einfordern, Eingruppierungsfeststellungsklage.
C4H4N1:
Vielen Dank für die Rückmeldung – das hilft mir weiter, auch wenn es natürlich ernüchternd ist.
Mir war tatsächlich nicht bewusst, dass die Personalstelle einen solchen Antrag komplett ignorieren kann, selbst wenn er durch die direkte Vorgesetzte fachlich unterstützt wird. Dass die Stelle also gar nicht verpflichtet ist, überhaupt zu prüfen, überrascht mich dann doch.
Ich habe mir MoinMoins Beitrag noch mal durchgelesen – wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das konkret:
1. Selbst eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden, idealerweise mit Unterstützung (z. B. durch den Personalrat, eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt).
2. Die korrekte Eingruppierung schriftlich geltend machen, also konkret das Entgelt der höheren EG einfordern.
3. Wenn das abgelehnt oder ignoriert wird: Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht.
Ist das so korrekt?
Und falls ja – habt ihr Erfahrung, wie erfolgversprechend das Ganze ist, wenn kein Ingenieurabschluss vorliegt, aber die Aufgaben und Projektverantwortung deutlich über EG 10 hinausgehen?
⸻
Ergänzend zur Situation:
Mir wurde nun inoffiziell angeboten, dass ich eines der anspruchsvollen Projekte übernehmen könnte – unter dem Deckmantel, dass ich dabei nur einen langzeitkranken Kollegen vertrete, der das Projekt sonst machen würde. Dafür würde es dann eine Zulage für die Dauer der Vertretung geben.
Problem an der Sache:
Wir sind ein Team mit 12 Mitarbeitenden – alle in EG 12, nur ich bin noch in EG 10. Und wir haben eigentlich immer anspruchsvolle Projekte, es ist nicht nur „mal eine Ausnahme“.
Ich wäre grundsätzlich nicht unzufrieden mit EG 10, aber ich möchte dann auch keine Aufgaben dauerhaft übernehmen, die nachweislich EG 11 oder EG 12 entsprechen – egal, unter welchem Vorwand. Das Problem ist
ist und bleibt einfach die genauen Anforderungen. Ich habe auch kein Gerichtsurteil gefunden welche besagt das ist mit EG10, das ist mit EG11 usw. Bei uns fangen Ingenieure ohne Erfahrung in EG11 an und kommen automatisch nach 3 Jahren in die EG12 unabhängig davon welche Aufgaben die wahrnehmen.
Ich habe zunehmend das Gefühl, dass hier bewusst gemauert wird – und dass sachliche Bewertung und persönliche Sympathie leider nicht klar getrennt werden.
Danke euch für weiteren Input! Ich bin für jeden Hinweis dankbar, wie man sich hier klug positionieren kann – auch ohne direkt mit juristischem Geschütz aufzufahren.
Organisator:
--- Zitat von: C4H4N1 am 05.08.2025 12:41 ---Vielen Dank für die Rückmeldung – das hilft mir weiter, auch wenn es natürlich ernüchternd ist.
Mir war tatsächlich nicht bewusst, dass die Personalstelle einen solchen Antrag komplett ignorieren kann, selbst wenn er durch die direkte Vorgesetzte fachlich unterstützt wird. Dass die Stelle also gar nicht verpflichtet ist, überhaupt zu prüfen, überrascht mich dann doch.
Ich habe mir MoinMoins Beitrag noch mal durchgelesen – wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das konkret:
1. Selbst eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden, idealerweise mit Unterstützung (z. B. durch den Personalrat, eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt).
2. Die korrekte Eingruppierung schriftlich geltend machen, also konkret das Entgelt der höheren EG einfordern.
3. Wenn das abgelehnt oder ignoriert wird: Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht.
Ist das so korrekt?
Und falls ja – habt ihr Erfahrung, wie erfolgversprechend das Ganze ist, wenn kein Ingenieurabschluss vorliegt, aber die Aufgaben und Projektverantwortung deutlich über EG 10 hinausgehen?
--- End quote ---
Ja. Die Personalstelle ist verpflichtet, (mindestens) die tarifvertraglichen Regelungen einzuhalten. Ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung ist dort nicht vorgesehen, daher muss sie auch mit so einem Antrag nix machen. Manche Behörden machen das, andere nicht. Beides ist zulässig.
Da nur du deine Situation genau kennst rege ich an, einen Blick in die Entgeltordnung zu werfen. Bestimmt gibt es auch auf Landesebene einen besonderen Teil für Ingenieure. Da wirst du fündig, wass die Tätigkeitsmerkmale angeht und hast schonmal eine Idee zur Positionierung.
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