Hallo,
ich versuche zu verstehen, wie man Vertragszeiten bzgl. des WissZeitVG zaehlt. Leider hoere ich bis heute noch verschiedene Antworten dazu, obwohl ich glaube, dass das doch gar nicht so schwer sein kann.
Seit meinem Doktortitel hatte ich drei befristete Arbeitsverhaeltnisse (TV-L E13) als Postdoc an ein- und derselben Uni im Land BW. Chronologisch:
1) 6 Monate (Landesstelle)
2) 3 Jahre (projektgebundne DFG-Stelle)
3) 1 Jahr 10,5 Monate (Landesstelle)
Ausserdem hatte ich noch ein paar kurze Werkvertraege und auch Stellen im Ausland, aber da bin ich mir recht sicher, dass diese irrelevant sind.
Meine totale Zeit im TV-L waren 5 Jahre und 4,5 Monate, aber ich weiss nicht, ob die 3 Jahre auf der DFG-Stelle da reinzaehlen?
Z.B. schreibt die Uni Mainz: "Drittmittel-Beschäftigungen werden auf die Qualifizierungsphase (6+6/9 Jahre) angerechnet." Das klingt fuer mich als ob die 3 Jahre DFG-Stelle mitgezaehlt wuerden? Andere Quellen sagen mir, dass diese Stelle nicht mitgezaehlt wird.
Meine Frage: Fuer welchen Zeitraum darf ich noch befristete Landesstellen nach dem WissZeitVG annehmen? 7,5 Mon. oder doch 3 J + 7,5 Mon.?