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Erst SaZ jetzt Beamtin

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Woife:
Guten Abend
Ich hätte mal ein paar Fragen und evtl kann mir ja jemand helfen. Meine Freundin war 14 Jahre SaZ. Danach begann die Zeit der Übergangsgebührnisse welche noch ca 2 Jahre läuft.  Sie hat zuerst aus gesundheitlichen Gründen eine Pause eingelegt und wurde dadurch für ihre SaZ Zeit in der Rentenversicherung nachversichert. Jetzt hat sie eine Ausbildung zur Bundesbeamtin bei der Bundeswehr gestartet. Jetzt wäre es denke ich besser, wenn die Nachversicherung widerrufen wird und die Zeit stattdessen auf ihre Pension angerechnet wird. 

Aktuell bekommt sie ja Übergangsgebührnisse und Anwärterbezüge. Einmal Steuerklasse 1 und einmal 6. Wenn die Ausbildung zu Ende ist, kenne ich es so, dass man Teilzeit machen sollte,  da einem sonst die Übergangsgebührnisse gekürzt werden über einem bestimmten Maximalwert.

Zählen ihre 14 Jahre Bundeswehr auch irgendwie auf die Wartezeit von 5 Jahren für die Mindestpension?

Wie ist es eigentlich, wenn man seine gesamte Beamtenzeit oder einen Großteil Teilzeit arbeitet, bekommt man dann von der Mindestpension auch nur den prozentualen Anteil?

Sie ist leider schwerbehindert, jemand meinte mal, man bekommt dann wenn man Teilzeit arbeitet noch einen Bonus?
.
Sie ist Bundesbeamtin und ich Landesbeamter. Wenn wir jetzt heiraten würden, würden wir dann beide den vollen jeweiligen Familienzuschlag für verheiratet bekommen?

Vielen Dank und schönen Abend

Roderick85:
Wenn ich es richtig lese, hat sie noch 2 Jahre Anspruch auf Übergangsgebührnisse. Da die Ausbildung selber für den mittleren Dienst 2 Jahre und für den ghD 3 Jahre dauert, sollte es ja keine oder fast keine Überschneidung nach Beendigung der Ausbildung mit dem Gehalt geben. Deine Freundin müsste eigentlich einen Bescheid haben, in dem steht, ab welchem Verdienst die Übergangsgebührnisse gekürzt werden. Danach würde ich mich richten und dann gucken ob es sich lohnt, da eine kurze Zeit der Begrenzung der Übergangsgebührnisse, aus meiner Sicht, weniger "schädlich" ist, als eine gewisse Teilzeit, die die Pension auf Dauer kürzt. Allerdings ist das Ansichtsache!

Ob es möglich ist die Nachversicherung rückgängig zu machen, kann ich dir nicht sagen. Der Vorteil wäre, sie bekommt nur die Pension und nicht zusätzlich noch Rente. Man muss sich also nur mit einem System rumschlagen im Alter und nicht mit zweien.

Erinnere sie daran dass sie eine Steuererklärung macht, bei Steuerklasse 6 ist sie dazu verpflichtet und wenn dich das Finanzamt, kurz vor der Verjährung erinnert, wird es ziemlich teuer mit Zinsen.

Ihre 14 Jahre zählen voll, da sie ja beim selben Dienstherrn, Bund, bleibt und damit erfüllt sie die 5 Jahre Wartezeit bereits.

Die Mindestpension bekommt man immer, solange man die 5 Jahre Wartezeit voll hat, Beamter auf Lebenszeit ist und die erreichten Pensionsansprüche nicht höher als die Mindestpension sind. Sie ist das absolute Minimum, das man als Pension bekommt und wird nicht gekürzt bzw. es werden Rentenansprüche angerechnet, falls man Anspruch hat. Somit fällt man aber auch nicht unter den Mindestbetrag.

Den Familienzuschlag bekommt ihr normalerweise anteilig, soweit mir bekannt ist.

Einen Bonus auf Teilzeit bei Behinderung ist mir nicht bekannt.

Warzenharry:
Wann war das DZE als SaZ wann war die Ernennung zur Beamtin?

mm8:
Die Ruhensregeleung entfällt ab 01.01.2025 meines Wissens nach. Es wird dementsprechend nichts mehr gekürzt. Dazu gibts hier auch einen Thread.

Johnny75:

--- Zitat von: Roderick85 am 22.04.2025 21:57 ---
Ob es möglich ist die Nachversicherung rückgängig zu machen, kann ich dir nicht sagen.

--- End quote ---

Ist es leider nicht. Ich selbst wollte mir meine Rentenbeiträge damals auszahlen lassen, das geht aber nur, wenn man nicht mehr als fünf Jahre Beiträge entrichtet hat, und ich war SaZ 6  ::)

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