Autor Thema: mein Arbeitsverhätnis ruht  (Read 924 times)

SBCarst

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mein Arbeitsverhätnis ruht
« am: 23.04.2025 19:21 »
Guten Abend,

ich habe hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125980.0.html eine für mich wichtige Antwort gefunden, da es mich auch betrifft.
Allerdings habe ich eine weitere Frage, gilt dies auch wenn die Rente verlängert wird?
Es ist bei mir so, dass ich jetzt eine Verlängerung bekommen habe, diese Endet mit dem 28.2.2027.
Dann wären es 5 Jahre.

Viele Grüße
C.

Rentenonkel

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Antw:mein Arbeitsverhätnis ruht
« Antwort #1 am: 24.04.2025 09:05 »
Die Berechnung des Urlaubsanspruches erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erwerbsminderung endgültig überwunden ist.