mein Arbeitsverhätnis ruht

Begonnen von SBCarst, 23.04.2025 19:21

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SBCarst

Guten Abend,

ich habe hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125980.0.html eine für mich wichtige Antwort gefunden, da es mich auch betrifft.
Allerdings habe ich eine weitere Frage, gilt dies auch wenn die Rente verlängert wird?
Es ist bei mir so, dass ich jetzt eine Verlängerung bekommen habe, diese Endet mit dem 28.2.2027.
Dann wären es 5 Jahre.

Viele Grüße
C.

Rentenonkel

Die Berechnung des Urlaubsanspruches erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erwerbsminderung endgültig überwunden ist.