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Arbeitgeber kündigt mit längerer Frist – was gilt für mich?
A oder B:
Ist das denn dein erster Job oder hattest du schon mehrere Jobs?
Hast du dir unabhängig vom Arbeitszeugnis schon mal überlegt, wie du die 7 bis 8 Monate bei einem Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch vermarkten willst?
Könnte es eventuell besser sein, wenn du die Beschäftigung ganz aus deinem Lebenslauf streichst und als Elternzeit, Pflege von nahen Angehörigen oder als berufliche Auszeit (Sabbatical) verkaufst?
TVOEDAnwender:
Solange er die Frist nicht verkürzt, kann er auch mit längerer Frist kündigen. Die Kündigung muss dir nur bis zum 30.04. zugegangen sein, da er ansonsten danach einen Kündigungsgrund nach KSchG benötigt (ich gehe von einem Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten aus) um dir eine ordentliche Kündigung aussprechen zu können.
Der im Kündigungsschreiben angegebene Beendigungstermin ist für den AG bindend, auch wenn eine frühere Beendigung gesetzlich/tarifvertraglich möglich ist: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/versehentlich-laengere-kuendigungsfrist-ist-bindend_218_549336.html
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Hans1W am 24.04.2025 10:29 ---Beratung beim FA für Arbeitsrecht aufsuchen. Evtl bist du Gewerkschaftsmitgleid o. Verband mit Rechtsschutz.
Der Lündigungsgrund ist ja sehr leicht wiederlegbar.
Die Frage ist ob es als Probezeitkündigung gilt o. nicht.
--- End quote ---
In den ersten 6 Monaten des AV ist das KSchG nicht anwendbar (Wartefrist). Daher braucht der AG für eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitraum gar keinen Grund - egal ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht.
Wenn das KSchG noch keine Anwendung findet, ist eine Klage gegen eine solche Kündigung in der Wartefrist idR aussichtslos. Außer die Kündigung wäre z.B. Sittenwidrig oder würde z.B. gegen das AGG verstoßen usw. (Was in der Realität so gut wie nie beweisbar ist, da kein Arbeitgeber eine Kündigung schreiben würde "Hiermit kündigen wir Sie, weil Sie schwul sind!") Der einzige Ansatzpunkt gegen eine Wartefristkündigung vorzugehen, ist wenn der Personal- oder Betriebsrat nicht oder nicht ordentlich vor Ausspruch der Kündigung beteiligt wurde. Das sind regelmäßig die einzigen Fälle, wo man noch was rausholen kann. Oder wenn die Kündigung kurz vor Ultimo ausgesprochen wird und der Zugang halt nicht vom AG bewiesen werden kann, oder wenn die Formvorschriften (Schriftform, Kündigungsberechtigung) nicht eingehalten wurden (beides eher selten, vor allem im öD). Aber das alles trägt der TE nicht vor. Daher: Ich glaube, den Gang zum Anwalt/Gewerkschaft kann er sich sparen.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: GeoFen am 23.04.2025 20:20 ---ich bin Anfang Oktober in meinem Job gestartet, somit begann auch ab dann meine Probezeit. Nun hat mir der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit Ende März gekündigt – allerdings nicht mit der üblichen zweiwöchigen Frist, sondern zu Ende Juni. In der schriftlichen Kündigung steht, dass die verlängerte Frist eine "Chance" für mich sein soll.
...
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Der Arbeitgeber kann bis zum letzten Tag der Probezeit ordentlich kündigen, wenn er die Probezeit nicht für erfolgreich hält. Er kann aber auch (insoweit handelt es sich um ein noch geringeres Übel für den Arbeitnehmer) die Kündigungsfrist entsprechend länger bemessen, um dem Arbeitnehmer eine Bewährungschance einzuräumen und ihm im Falle der Bewährung Wiedereinstellung zusagen.
BAG, Urteil vom 7. März 2002 - 2 AZR 93/01
GeoFen:
--- Zitat von: A oder B am 24.04.2025 14:13 ---Ist das denn dein erster Job oder hattest du schon mehrere Jobs?
Hast du dir unabhängig vom Arbeitszeugnis schon mal überlegt, wie du die 7 bis 8 Monate bei einem Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch vermarkten willst?
Könnte es eventuell besser sein, wenn du die Beschäftigung ganz aus deinem Lebenslauf streichst und als Elternzeit, Pflege von nahen Angehörigen oder als berufliche Auszeit (Sabbatical) verkaufst?
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Nein, ich hatte schon mehrere Jobs. Vom letzten Job vor dieser Stelle habe ich auch ein gutes Arbeitszeugnis. Ich habe keine Ahnung, wie ich die 7-8 Monate vermarkten soll - egal, wie ich es mache, es wird negativ rübekommen. Wenn ich die Stelle streichen würde, würde das als Lüge herauskommen. Bei den meisten Behörden. muss man den aktuellen AG angeben...Im Arbeitszeugnis wird der aktuelle Arbeitgeber vermutlich implizit notieren, dass ich gekündigt wurde..
Bin gerade sehr am verzweifeln...
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