Autor Thema: Arbeitgeber kündigt mit längerer Frist – was gilt für mich?  (Read 1789 times)

GeoFen

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ich bin Anfang Oktober in meinem Job gestartet, somit begann auch ab dann meine Probezeit. Nun hat mir der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit Ende März gekündigt – allerdings nicht mit der üblichen zweiwöchigen Frist, sondern zu Ende Juni. In der schriftlichen Kündigung steht, dass die verlängerte Frist eine "Chance" für mich sein soll.

Ich sehe da keine Chance oder Zukunft mehr und würde gerne schon Ende Mai aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

Meine Frage:
Ist das möglich, obwohl der Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist gesetzt hat?
Und: Bis wann müsste ich spätestens selbst kündigen, wenn ich zum 31. Mai raus möchte?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Fettschwanzmaki

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Eigene Kündigung zum 31.05.2025 sollte kein Problem sein, § 34 TvöD besagt aufgrund der Betriebszugehörigkeit (bis zu einem Jahr) vier Wochen zum Monatsende, also spätestens bis zum 30.04.2025 die Kündigung einreichen.

Was das für eine "Chance" sein soll, würde mich interessieren. Will Dein AG dann ggfls. die Kündigung wieder zurückziehen?

Erinnert mich gegenwärtig irgendwie an Zölle...

GeoFen

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An Zölle?

Ja, wenn ich mich "beweise", wollen sie die Kündigung wieder zurückziehen
Für mich ist es nur eine Ausrede, anscheinend haben sie mich für einige Meetings noch benötigt..

Nach 4 Monaten Probezeit wurde meine "Leistung" im Rahmen der Leistungsbewertung für alle Beschäftigten als sehr gut (qualitativ) und "gut (Quantitativ) bewertet. Lediglich in "Teamfähigkeit" gab es eine 3. Sonst nur zweien.

Nun hieß es in der Kündigung - die im 5. Monat folgte -  dass meine Leistung qualitativ und quantitativ nicht ausreicht und eine erhebliche Steigerung erwartet wird...

Danke dir jedenfalls


Fettschwanzmaki

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Zurück auf Null - wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

Die Kündigung erfolgte in der Probezeit. Das Arbeitsverhältnis endet regulär Ende März. Danach trittst Du i. d.R. in ein unbefristetes AV ein, dass dann bereits im Monat nach der Probezeit "vorausschauend" zum 30.06.2025 gekündigt wird?

Interessante Konstellation.

Mir fehlt hier - als Zwischenschritt - eine ordentliche Abmahnung.

Und ja, Zölle... das liest sich alles recht beliebig, mal so, mal so -  wie es der GröPaZ halt gerade so gefällt.

GröFaZ = größter Führer aller Zeiten
GröPaZ, der = größter Präsident aller Zeiten
GröPaZ, die = größte Personalabteilung aller Zeiten

« Last Edit: 23.04.2025 22:01 von Fettschwanzmaki »

GeoFen

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Gespräche gab es durchaus – allerdings keines, in dem meine Leistung kritisiert wurde. Es ging immer nur um die sogenannte Teamdynamik. Umso mehr irritiert es mich, dass die Personalabteilung nun „mangelnde Leistung“ als offiziellen Kündigungsgrund angibt.
Ich frage mich, welche Auswirkungen das auf mein Arbeitszeugnis haben könnte.
Besonders befremdlich finde ich auch, dass der Arbeitgeber nach der Kündigung meine Ideen bzw. Konzepte in der Zusammenarbeit mit Externen nutzt – teilweise sogar 1:1 übernommen hat.
Am Ende bleibt leider der Eindruck: Gedankt wird einem nicht – auch nicht dann, wenn man etwas Substanzielles beigetragen hat.
Tja, und was die „Zölle“ betrifft: Heute Kündigung, morgen vielleicht Rücknahme – oder wenigstens ein bisschen Wertschätzung als Einfuhrabgabe für gute Ideen. ;)

Fettschwanzmaki

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Falls Du die "Statik" einer gut funktionierenden Abteilung ernsthaft beeinträchtigt hast, würde ich Dich auch nicht übernehmen wollen. Lieber fünf alteingessene MA mit alten Marotten, als ein neuer MA mit neuen Marotten, die auch noch wachsen und so richtig nerven können. Am Ende zerschieße ich mir eine ganze, gut funktionierende Abteilung.

Sry, aber der Laden muss laufen.

Damit möchte ich ausdrücklich nicht unterstellen, dass es an Dir gelegen hat. Falls es an den anderen Kollegen gelegen hat, würde ich dort allerdings auch nicht arbeiten wollen... ^^

Der AG hat Dich für Deine Arbeitsleistung entlohnt. Du warst bzw. bist abhängig beschäftigt, Deine Ideen/Konzepte waren Bestandteil der Arbeitsleistung und das sollte Dich folglich auch nicht befremden. Aber nur meine Haltung.

Schon mal mit dem PR Kontakt aufgenommen? Der kann das evtl. "besser einordnen".


GeoFen

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Ja, ich verstehe deinen Punkt.
Ich wurde für meine Arbeit bezahlt, also kann er meine Ideen gern nutzen.
Aber gleichzeitig meine Leistung im Kündigungsgespräch als „unzureichend“ zu bewerten, finde ich nicht fair – gerade weil viele meiner Ideen über das  eigentliche Aufgabenfeld hinausgingen, was laut Stellenbeschreibung hauptsächlich „Verwaltung“ bestehender Prozesse war. Schlechte Ideen hätte man schließlich nicht umgesetzt, oder?

Wie auch immer – ich bin froh, dass ich jetzt raus bin. 😊
Mach mir nur noch Gedanken wegen des Zeugnisses. Da steckt halt viel drin, was sich später auswirken kann.

clarion

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Es scheinst zum Team menschlich nicht zu passen.

Hans1W

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Beratung beim FA für Arbeitsrecht aufsuchen. Evtl bist du Gewerkschaftsmitgleid o. Verband mit Rechtsschutz.
Der Lündigungsgrund ist ja sehr leicht wiederlegbar.
Die Frage ist ob es als Probezeitkündigung gilt o. nicht.

Ekko

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Wozu denn jetzt noch den Anwalt einschalten? Man muss die Dinge nicht komplizierter denken als sie sind.
Der AG möchte sich gerne trennen und lässt sich, wenn auch fragwürdig, ein Hintertürchen offen.
Der AN sieht aufgrund dieser Handlungsweise keine Zukunft mehr beim AG und möchte sogar früher gehen.

Daher einfach an die erste Antwort von GeoFen im Thread halten:
"Eigene Kündigung zum 31.05.2025 sollte kein Problem sein, § 34 TvöD besagt aufgrund der Betriebszugehörigkeit (bis zu einem Jahr) vier Wochen zum Monatsende, also spätestens bis zum 30.04.2025 die Kündigung einreichen."

Wenn du "Angst" vor dem Arbeitszeugnis hast, dann beantrage es einfach nicht und erzähl dem nächsten AG, es gäbe keins. Bis zum Bewerbungsgespräch ist das gute Stück ohnehin im ÖD nicht angefertigt und anschließend obsolet.

A oder B

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Ist das denn dein erster Job oder hattest du schon mehrere Jobs?
Hast du dir unabhängig vom Arbeitszeugnis schon mal überlegt, wie du die 7 bis 8 Monate bei einem Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch vermarkten willst?
Könnte es eventuell besser sein, wenn du die Beschäftigung ganz aus deinem Lebenslauf streichst und als Elternzeit,  Pflege von nahen Angehörigen oder als berufliche Auszeit (Sabbatical) verkaufst?

TVOEDAnwender

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Solange er die Frist nicht verkürzt, kann er auch mit längerer Frist kündigen. Die Kündigung muss dir nur bis zum 30.04. zugegangen sein, da er ansonsten danach einen Kündigungsgrund nach KSchG benötigt (ich gehe von einem Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten aus) um dir eine ordentliche Kündigung aussprechen zu können.
Der im Kündigungsschreiben angegebene Beendigungstermin ist für den AG bindend, auch wenn eine frühere Beendigung gesetzlich/tarifvertraglich möglich ist: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/versehentlich-laengere-kuendigungsfrist-ist-bindend_218_549336.html


TVOEDAnwender

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Beratung beim FA für Arbeitsrecht aufsuchen. Evtl bist du Gewerkschaftsmitgleid o. Verband mit Rechtsschutz.
Der Lündigungsgrund ist ja sehr leicht wiederlegbar.
Die Frage ist ob es als Probezeitkündigung gilt o. nicht.

In den ersten 6 Monaten des AV ist das KSchG nicht anwendbar (Wartefrist). Daher braucht der AG für eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitraum gar keinen Grund - egal ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht.
Wenn das KSchG noch keine Anwendung findet, ist eine Klage gegen eine solche Kündigung in der Wartefrist idR aussichtslos. Außer die Kündigung wäre z.B. Sittenwidrig oder würde z.B. gegen das AGG verstoßen usw. (Was in der Realität so gut wie nie beweisbar ist, da kein Arbeitgeber eine Kündigung schreiben würde "Hiermit kündigen wir Sie, weil Sie schwul sind!") Der einzige Ansatzpunkt gegen eine Wartefristkündigung vorzugehen, ist wenn der Personal- oder Betriebsrat nicht oder nicht ordentlich vor Ausspruch der Kündigung beteiligt wurde. Das sind regelmäßig die einzigen Fälle, wo man noch was rausholen kann. Oder wenn die Kündigung kurz vor Ultimo ausgesprochen wird und der Zugang halt nicht vom AG bewiesen werden kann, oder wenn die Formvorschriften (Schriftform, Kündigungsberechtigung) nicht eingehalten wurden (beides eher selten, vor allem im öD). Aber das alles trägt der TE nicht vor. Daher: Ich glaube, den Gang zum Anwalt/Gewerkschaft kann er sich sparen.

TVOEDAnwender

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ich bin Anfang Oktober in meinem Job gestartet, somit begann auch ab dann meine Probezeit. Nun hat mir der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit Ende März gekündigt – allerdings nicht mit der üblichen zweiwöchigen Frist, sondern zu Ende Juni. In der schriftlichen Kündigung steht, dass die verlängerte Frist eine "Chance" für mich sein soll.
...

Der Arbeitgeber kann bis zum letzten Tag der Probezeit ordentlich kündigen, wenn er die Probezeit nicht für erfolgreich hält. Er kann aber auch (insoweit handelt es sich um ein noch geringeres Übel für den Arbeitnehmer) die Kündigungsfrist entsprechend länger bemessen, um dem Arbeitnehmer eine Bewährungschance einzuräumen und ihm im Falle der Bewährung Wiedereinstellung zusagen.

BAG, Urteil vom 7. März 2002 - 2 AZR 93/01

GeoFen

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Ist das denn dein erster Job oder hattest du schon mehrere Jobs?
Hast du dir unabhängig vom Arbeitszeugnis schon mal überlegt, wie du die 7 bis 8 Monate bei einem Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch vermarkten willst?
Könnte es eventuell besser sein, wenn du die Beschäftigung ganz aus deinem Lebenslauf streichst und als Elternzeit,  Pflege von nahen Angehörigen oder als berufliche Auszeit (Sabbatical) verkaufst?

Nein, ich hatte schon mehrere Jobs. Vom letzten Job vor dieser Stelle habe ich auch ein gutes Arbeitszeugnis. Ich habe keine Ahnung, wie ich die 7-8 Monate vermarkten soll - egal, wie ich es mache, es wird negativ rübekommen. Wenn ich die Stelle streichen würde, würde das als Lüge herauskommen. Bei den meisten Behörden. muss man den aktuellen AG angeben...Im Arbeitszeugnis wird der aktuelle Arbeitgeber vermutlich  implizit notieren, dass ich gekündigt wurde..

Bin gerade sehr am verzweifeln...