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Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
BAT:
Beides ist richtig.
Ich bezog mich auf die Abrechnung der Bereitschaft, die zwei Monate verzögert ausgezahlt wird, auf der Juni -Abrechnung mit Brutto/Netto unter 50 % landet, eigentlich aber Teil der April-Abrechnung ist.
Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 22.08.2025 12:11 ---Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.
--- End quote ---
Nein, deine Vereinsmitgliedschaft ist freiwillig, aber ich hab es trotzdem mit eingerechnet.
MoinMoin:
--- Zitat von: schnitzelesser am 22.08.2025 10:49 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 22.08.2025 08:08 ---Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%
--- End quote ---
Das mit den max. 50 % stimmt nicht.
Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West
Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
--- End quote ---
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.
Und meine zweite Aussage war, dass man erst ab 400T€ eine Abgabelast auf sein Gesamteinkommen von 50% erreicht.
Also was stimmt da jetzt nicht? Stehe da auf dem Schlauch.
schnitzelesser:
--- Zitat von: MoinMoin am 22.08.2025 13:49 ---
--- Zitat von: schnitzelesser am 22.08.2025 10:49 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 22.08.2025 08:08 ---Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%
--- End quote ---
Das mit den max. 50 % stimmt nicht.
Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West
Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
--- End quote ---
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.
--- End quote ---
Ja, und ich habe dir zugestimmt und die oben von irgendwem getätigte Aussage, dass man netto immer min. 50 % rausbekommt, mit einem konkreten Beispiel widerlegt.
BAT:
--- Zitat von: MoinMoin am 22.08.2025 13:42 ---
--- Zitat von: BAT am 22.08.2025 12:11 ---Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.
--- End quote ---
Nein, deine Vereinsmitgliedschaft ist freiwillig, aber ich hab es trotzdem mit eingerechnet.
--- End quote ---
Nö. Der Staat will es so, der Verein bietet seit Jahrzehnten eine Abschaffung an.
Da ich von einer Senkung des Beiträges ausgehe (man schaue sich mal die Moscheebeiträge an) gehe ich von einer Senkung aus, die vom Staat verhindert wird. Kirchensteuer, zumindest in Ihrer Höhe, sind als Belastung insofern dem Staat anzukreiden.
Wenn man die weiteren Steuern sieht bleibt natürlich noch weniger. 0 Prozent vom Brutto habe ich als Raucher im Jahr der Grunderwerberssteuer auch schn geschafft. Bin stolz :P
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