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Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
cyrix42:
Da ich keine Kirchensteuer zahle, frage ich mich, was du hast -- jedenfalls keinerlei Verpflichtung, da du dich offenbar selbst dazu entschieden hast, diese aufgrund deiner selbstgewählten Mitgliedschaft zu zahlen.
KlammeKassen:
--- Zitat von: BAT am 21.08.2025 17:36 ---
--- Zitat von: Aleksandra am 21.08.2025 14:55 ---Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.
--- End quote ---
Nö. Ich kann Dir gerne meine Abrechnung vom Juni zusenden.
--- End quote ---
Bei uns kommt es tatsächlich auch jetzt noch, obwohl keine weitere Information vom AG kam....
Bei mir kommen auch keine 50 % netto an.
Erhöhung: 142,97 Euro mehr
Abzüge:
gliedert sich in:
Einkommenssteuer = 40,25 Euro mehr
Kirchensteuer = 3,62 Euro mehr
Krankenkasse = 12,85 Euro mehr (keine Erhöhung des Beitrags unterjährig bzw. im Vergleich Vormonat)
Pflegeversicherung = 3,61 Euro mehr
Rentenversicherung = 14,02 Euro mehr
Arbeitslosenverich. = 1,96 Euro mehr
VBL = 2,59 Euro mehr
=> es verbleiben 64,07 Euro netto
64,07 / 142,97 Euro = 44,81 %, die netto übrig bleiben.
Also dass immer mindestens 50 % übrig bleiben, ist ein Märchen.
Selbst ohne Kirche:
es würden dann 67,69 Euro übrig bleiben:
67,69 / 142,97 = 47,35 % bleiben netto übrig
Steuerklasse I, ohne Kinder
Also die Geschichte "Egal, welcher Familienstatus und welche Steuerklasse, es bleiben immer 50 % übrig" ist definitiv falsch.
Sobald ich über die BBG für KV und PV komme, sieht es wahrscheinlich etwas besser aus....
KlammeKassen:
--- Zitat von: schnitzelesser am 21.08.2025 20:24 ---
--- Zitat von: Aleksandra am 20.08.2025 17:19 ---um mal von der Inflation wegzukommen (und dem Problem der persönlichen Inflation): mir würde es ja schon vollkommen ausreichen, wenn es Lohnerhöhungen in Höhe des Durchschnitts der Bevölkerung gäbe. Insbesondere in Bezug auf das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung. Weil anhand dessen berechnet wird, wie viele Rentenpunkte man erhält.
Und da sind wir im ÖD leider ein gutes Stück von entfernt. Wie viel hängt auch immer von der EG ab.
Um mal ein Beispiel zu nennen:
EG12/6
2020=73553
2024=82780
Das ist eine Steigerung von 12,54%
Durchschnittsentgelt RV
2020=39167
2024=45358
Das ist eine Steigerung von 15,81%
Wie man sieht hinkt hier EG12/6 deutlich dem Durchschnittsverdienst hinterher. Was bedeutet, dass man jedes Jahr weniger Rentenansprüche erwirtschaftet als vorher.
--- End quote ---
Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.
2020 73441,89
2024 81701,36
+11,25 %
--- End quote ---
Btw RV-Durchschnittsentgelt für 2024 ist auch noch vorläufig, wird meist im September endgültig festgelegt.
Würde aber davon ausgehen, dass das endgültige für 2024 höher liegt als das vorläufige und für 2025 niedriger als das vorläufige.
Aber we will see.
BAT:
--- Zitat von: cyrix42 am 22.08.2025 20:05 ---Da ich keine Kirchensteuer zahle, frage ich mich, was du hast -- jedenfalls keinerlei Verpflichtung, da du dich offenbar selbst dazu entschieden hast, diese aufgrund deiner selbstgewählten Mitgliedschaft zu zahlen.
--- End quote ---
Es geht nicht um die Erhebung sondern um die Stelle derselbigen.
oder was sagst Du, wenn der Staat deine Netflix -Beiträge bald über die Gehaltsabrechnung erheben möchte?
Aleksandra:
--- Zitat von: MoinMoin am 22.08.2025 13:49 ---
--- Zitat von: schnitzelesser am 22.08.2025 10:49 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 22.08.2025 08:08 ---Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%
--- End quote ---
Das mit den max. 50 % stimmt nicht.
Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West
Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
--- End quote ---
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.
Und meine zweite Aussage war, dass man erst ab 400T€ eine Abgabelast auf sein Gesamteinkommen von 50% erreicht.
Also was stimmt da jetzt nicht? Stehe da auf dem Schlauch.
--- End quote ---
Ich glaube da gibt es einige Spitzen bei den Grenzbelastungen, wenn man in Richtung der Beitragsbemessungsgrenze für KV/PV kommt. Da kann die Grenzbelastung für einen mehr verdienten Euro tatsächlich in einem kleinen Korridor mal über 50% liegen. Das betrifft dann aber wirklich nur diesen kleinen Korridor des Mehrverdienstes.
Insgesamt liegt die Belastung aber deutlich unter den 50%.
Wie hier zum Beispiel sehr anschaulich aufgeführt:
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbII42.pdf
Die von Dir beispielhaft angeführte Tarifgruppe TV-V EG 8, scheint mir genau in diesen Korridor zu ragen. Mit JSZ und Hinz-Betrag für Betriebsrente kommt man knapp an die BBGrenze heran.
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