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Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: schnitzelesser am 21.08.2025 20:24 ---Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.
--- End quote ---
Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.
Wirklich relevant sind ausschließlich die prozentualen Gehaltserhöhungen, da diese einen dauerhaften Effekt haben. Bei euch Angestellten bis zur Rente, bei uns Beamten bis zum Tod (bzw. als Witwengeld noch darüber hinaus).
Etwaige unterschiedliche Zeitpunkte der Erhöhungen haben hingegen lediglich einen Einmaleffekt, der langfristig nahezu keine Rolle spielt und insbesondere nichts bei prozentualen Vergleichsbetrachtungen verloren hat..
Aleksandra:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 24.08.2025 07:03 ---
--- Zitat von: schnitzelesser am 21.08.2025 20:24 ---Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.
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Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.
Wirklich relevant sind ausschließlich die prozentualen Gehaltserhöhungen, da diese einen dauerhaften Effekt haben. Bei euch Angestellten bis zur Rente, bei uns Beamten bis zum Tod (bzw. als Witwengeld noch darüber hinaus).
Etwaige unterschiedliche Zeitpunkte der Erhöhungen haben hingegen lediglich einen Einmaleffekt, der langfristig nahezu keine Rolle spielt und insbesondere nichts bei prozentualen Vergleichsbetrachtungen verloren hat..
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Wir reden hier ganz speziell von den Monaten Januar bis März, da es die verspätete Erhöhung ab April gibt. Pro Monat sind das bei EG12/6 195 EUR Brutto. Bei drei Monaten sind das dann entsprechend 585 EUR.
Das Durchschnittsentgelt der RV für 2025 (allerdings vorläufig!) liegt bei 50.493 EUR. Rechnen wir jetzt die 585 durch die 50.493 erhalten wir die "entgangenen" Rentenpunkte. Das ist ein Wert von 0,0116. Der Wert eines Rentenpunktes liegt bei 40,79 EUR. Es entgehen einem also (40,79*0,0116) Rentenansprüche in Höhe von 47 Cent, brutto natürlich.
Das ist tatsächlich sogar mehr als ich erwartet habe. Aber ich glaube wir können uns darauf einigen, dass die Probleme bei unserer Rente an anderer Stelle deutlicher zu finden sind.
Zudem lässt das vollkommen die Möglichkeit außer acht, dass eine sofortige Lohnerhöhung ab Januar sich negativ auf die Gesamtprozente hätte auswirken können.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Aleksandra am 24.08.2025 08:39 ---Zudem lässt das vollkommen die Möglichkeit außer acht, dass eine sofortige Lohnerhöhung ab Januar sich negativ auf die Gesamtprozente hätte auswirken können.
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Exakt. Und das wäre signifikant schlechter gewesen!
Zur Veranschaulichung mal ganz konkret:
- Vor 21 Jahren, also im August 2004, lag das A15-Endstufengrundgehalt im Bund und in Hessen bei jeweils 61.308 Euro, während es in Sachsen 55.777 Euro waren.
- Aktuell sind es hingegen im Bund 94.156 Euro (also plus 53,6% gegenüber damals), in Hessen ab Dezember 101.224 Euro (also plus 65,1%) und in Sachsen 100.528 Euro (also plus 80,2% gegenüber damals).
Diese sehr unterschiedliche Entwicklung resultiert einzig und allein aus den (verketteten) prozentualen Gehaltserhöhungen der letzten 21 Jahre, völlig unabhängig von den genauen Zeitpunkten.
Somit ist es sicherlich ärgerlich für alle hessischen Beamten, dass die aktuelle Erhöhung nachträglich von August 2025 auf Dezember 2025 verschoben wurde. Langfristig spielt diese Verschiebung jedoch keine relevante Rolle!
schnitzelesser:
--- Zitat von: Aleksandra am 24.08.2025 08:39 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 24.08.2025 07:03 ---
--- Zitat von: schnitzelesser am 21.08.2025 20:24 ---Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.
--- End quote ---
Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.
Wirklich relevant sind ausschließlich die prozentualen Gehaltserhöhungen, da diese einen dauerhaften Effekt haben. Bei euch Angestellten bis zur Rente, bei uns Beamten bis zum Tod (bzw. als Witwengeld noch darüber hinaus).
Etwaige unterschiedliche Zeitpunkte der Erhöhungen haben hingegen lediglich einen Einmaleffekt, der langfristig nahezu keine Rolle spielt und insbesondere nichts bei prozentualen Vergleichsbetrachtungen verloren hat..
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Wir reden hier ganz speziell von den Monaten Januar bis März, da es die verspätete Erhöhung ab April gibt. Pro Monat sind das bei EG12/6 195 EUR Brutto. Bei drei Monaten sind das dann entsprechend 585 EUR.
Das Durchschnittsentgelt der RV für 2025 (allerdings vorläufig!) liegt bei 50.493 EUR. Rechnen wir jetzt die 585 durch die 50.493 erhalten wir die "entgangenen" Rentenpunkte. Das ist ein Wert von 0,0116. Der Wert eines Rentenpunktes liegt bei 40,79 EUR. Es entgehen einem also (40,79*0,0116) Rentenansprüche in Höhe von 47 Cent, brutto natürlich.
Das ist tatsächlich sogar mehr als ich erwartet habe. Aber ich glaube wir können uns darauf einigen, dass die Probleme bei unserer Rente an anderer Stelle deutlicher zu finden sind.
Zudem lässt das vollkommen die Möglichkeit außer acht, dass eine sofortige Lohnerhöhung ab Januar sich negativ auf die Gesamtprozente hätte auswirken können.
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Du musst dich mal entscheiden. Entweder diskutierst du über Rentenpunkte oder über den Tabellenendwert zum Laufzeitende des Tarifvertrags, wobei Letzteres völlig irrelevant für die Rentenpunkte in dem Jahr ist. Davon ab sind 47 ct brutto ca. 38 ct netto, was über einen durchschnittlichen Rentenbezugszeitraum von 20 Jahren zu einem Barwert von 90 Euro netto führt.
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 24.08.2025 07:03 ---Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.
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Es tut mir wirklich sehr leid, dass du meine in sehr einfach Wörtern und nicht missinterpretierbar verfassten sowie ausnahmslos auf Fakten basierenden Beiträge inhaltlich nicht verstehst. Soll ich nächstes Mal in Großbuchstaben schreiben?
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: schnitzelesser am 24.08.2025 12:00 ---Du musst dich mal entscheiden. Entweder diskutierst du über Rentenpunkte oder über den Tabellenendwert zum Laufzeitende des Tarifvertrags, wobei Letzteres völlig irrelevant für die Rentenpunkte in dem Jahr ist
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Ähem, Aleksandra hatte ursprünglich lediglich die prozentuale TVöD-Entwicklung mit der prozentualen Entwicklung des "Durchschnittsentgelts" verglichen. Die Rentenpunkte wurden erst von dir ins Spiel gebracht.
--- Zitat von: schnitzelesser am 24.08.2025 12:00 ---Es tut mir wirklich sehr leid, dass du meine in sehr einfach Wörtern und nicht missinterpretierbar verfassten sowie ausnahmslos auf Fakten basierenden Beiträge inhaltlich nicht verstehst. Soll ich nächstes Mal in Großbuchstaben schreiben?
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Nein, aber stattdessen inhaltlich korrekt. Du hattest in der Vergangenheit mehrfach behauptet, bei Tarifrunden käme es in erster Linie auf das "Volumen" an. Das ist jedoch Quatsch.
Konkretes Beispiel: Tarifrunde, Laufzeit ein Jahr, Ausgangsgehalt 5.000 Euro:
- Option 1: Erhöhung ab Januar um 2% auf 5.100 Euro. Dein "Volumen": 1.200 Euro (zwölf mal 2 Prozent).
- Option 2: Acht Monate Nullrunde, Erhöhung ab September um 6% auf 5.300 Euro. Dein "Volumen": ebenfalls 1.200 Euro (vier mal 6 Prozent).
In deinen Augen sind beide Optionen gleichwertig. Ich hingegen sage, dass Option 2 signifikant besser ist, weil du mit 5.300 Euro statt 5.100 Euro in die nächste Tarifrunde gehst.
Oder ganz platt gesprochen: Nur die Prozente zählen!!
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