Hallihallo zusammen :-)
Ich habe leider keine geeignete Infos finden können, daher die FRage an euch. Ich hatte meinen AG (Landkreis) gefragt, wann die Auszahzlung nach dem neuen TVöD erfoglt, da ich auch dieser Entgeltabrechnung, also April, nichts dazu gefunden habe.
Mein AG meinte, voraussichtlich nicht vor August würde eine entsprechende Zahlung erfolgen. Dort dann mit Rückrechnung.
Nun meine Frage. Ist das so ok rechtlich gesehen? Mit welcher Begründung, sofern der AG das überhaupt begründen muss, kann der AG die Erhöhung verschieben? Kann der AG dann hier mit dem Geld erstmal arbeiten? Habe ich als Angestellter nicht das Recht, dass nach dem neuen TVöD Entgelt gezahlt wird?
Ist das bei anderen auch so?
Vielen Dank für eure netten Antworten :-)