Neuer TVöD 2025 - Auszahlung

Begonnen von page81, 24.04.2025 09:07

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page81

Hallihallo zusammen :-)

Ich habe leider keine geeignete Infos finden können, daher die FRage an euch. Ich hatte meinen AG (Landkreis) gefragt, wann die Auszahzlung nach dem neuen TVöD erfoglt, da ich auch dieser Entgeltabrechnung, also April, nichts dazu gefunden habe.

Mein AG meinte, voraussichtlich nicht vor August würde eine entsprechende Zahlung erfolgen. Dort dann mit Rückrechnung.

Nun meine Frage. Ist das so ok rechtlich gesehen? Mit welcher Begründung, sofern der AG das überhaupt begründen muss, kann der AG die Erhöhung verschieben? Kann der AG dann hier mit dem Geld erstmal arbeiten? Habe ich als Angestellter nicht das Recht, dass nach dem neuen TVöD Entgelt gezahlt wird?

Ist das bei anderen auch so?

Vielen Dank für eure netten Antworten :-)


daniel2148

Hallo,

das ist bei uns ganz genauso. August wurde nicht kommuniziert, aber "sobald die Umstellung in der Fachanwendung erfolgt ist".

Ich habe selbst erst eine Erhöhung mitgemacht, aber da war es ähnlich. Den genauen Zeitpunkt weiß ich nicht mehr, aber das ist immer etwas rückwirkend und ganz normal.

Du bekommst natürlich für die letzten Monate dann rückwirkend eine jeweils für den Monat geänderte Abrechnung. Du wirst natürlich trotzdem ab 01.04. mit der tariflichen Erhöhung bezahlt - bekommst dann die Differenz nur rückwirkend im Monat der Umstellung.

monkey

Wie soll das auch anders funktionieren? Der Tarifvertrag ist aktuell noch nicht einmal offiziell beschlossen, das dauert noch bis Mitte Mai. Und bei Annahme folgen dann die Redaktionsverhandlungen, indem die Tarifeinigung konkret in den Tarifvertrag übernommen wird, das dauert auch etwas.

Damit sind wir schon bei der Ende Juni oder Ende Juli Auszahlung angekommen. Und wenn die Gewerkschaft Mitte Mai doch noch ablehnt, dauert es natürlich noch weit länger.


daniel2148

Zitat von: monkey in 24.04.2025 09:17
Wie soll das auch anders funktionieren? Der Tarifvertrag ist aktuell noch nicht einmal offiziell beschlossen, das dauert noch bis Mitte Mai. Und bei Annahme folgen dann die Redaktionsverhandlungen, indem die Tarifeinigung konkret in den Tarifvertrag übernommen wird, das dauert auch etwas.

Ja, aber die Nachfrage ist ja berechtigt. Kann ja nicht jeder wissen.

monkey

Zitat von: daniel2148 in 24.04.2025 09:19
Zitat von: monkey in 24.04.2025 09:17
Wie soll das auch anders funktionieren? Der Tarifvertrag ist aktuell noch nicht einmal offiziell beschlossen, das dauert noch bis Mitte Mai. Und bei Annahme folgen dann die Redaktionsverhandlungen, indem die Tarifeinigung konkret in den Tarifvertrag übernommen wird, das dauert auch etwas.

Ja, aber die Nachfrage ist ja berechtigt. Kann ja nicht jeder wissen.

Habe ich was anderes behauptet? "Dumme Frage" habe ich nicht geschrieben.

page81

Zitat von: monkey in 24.04.2025 09:17
Wie soll das auch anders funktionieren? Der Tarifvertrag ist aktuell noch nicht einmal offiziell beschlossen, das dauert noch bis Mitte Mai. Und bei Annahme folgen dann die Redaktionsverhandlungen, indem die Tarifeinigung konkret in den Tarifvertrag übernommen wird, das dauert auch etwas.

Damit sind wir schon bei der Ende Juni oder Ende Juli Auszahlung angekommen. Und wenn die Gewerkschaft Mitte Mai doch noch ablehnt, dauert es natürlich noch weit länger.

... die ganzen Schritte bis zum "echten" Tarifvertrag kannte ich noch nicht, daher dank für deine Nachsicht ;)

page81

... und DANKE für alle Antworten :-) Ihr habt mir super weitergeholfen!

Acastus

Hallo

ALso wenn man sich die letzten Runden anschaut erfolgte die Auszahlung immer so 2-3 Monate nach erfolgter (und bestätigter) Einigung.  Nachdem das diesmal so um den  15. Mai war sollte die Auszahlung (mit entsprechender Rückrechnung) wenn es extrem gut läuft im Juli erfolgen aber vermutlich eher August.

Cico1901


ElBarto

Zitat von: Acastus in 20.05.2025 12:44
Hallo

ALso wenn man sich die letzten Runden anschaut erfolgte die Auszahlung immer so 2-3 Monate nach erfolgter (und bestätigter) Einigung.  Nachdem das diesmal so um den  15. Mai war sollte die Auszahlung (mit entsprechender Rückrechnung) wenn es extrem gut läuft im Juli erfolgen aber vermutlich eher August.

Kommt halt darauf an ob die Programmierer für die Gehaltsabrechnungsprogramme schonmal was vorbereitet haben oder nicht.
Durch die Nachrangige Zahlung bei uns ist Mai auf jeden Fall obsolet, Juni vielleicht, bis August sollten es aber alle geschafft haben.


RehAnimaTör

Das ist ja alles gut und vielleicht auch schön. Es ist nur immer wieder zu beobachten, das man sich für die Leute, die die wirkliche Arbeit machen, bei entscheidenden Dingen - wie Gehaltszahlung - scheinbar extrag Zeit lässt. Wenn ich schon lese, das es erst noch in die IT Systeme eingepflegt werden muss ... lach ich mich kaputt. Das könnte man alles schon vorbereitet haben. Wenn man diesem Beispiel folgt, werden die Prozesse in unserem Land immer langsamer ... und kommt mir jetzt bitte nihct mit diesem flachen Spruch "das war schon immer so"

Tiusz

nach den letzten Infos gehe Ich persönlich von September aus

TVOEDAnwender

Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.

ElBarto

Zitat von: TVOEDAnwender in 11.07.2025 13:00
Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.

So denke ich mir das eigentlich auch. Kann mich nicht entsinnen, dass es schonmal solange gedauert hat.
Aber warum braucht man denn Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen wenn die Tarifverhandlungen abgeschlossen sind?