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Überstundenanzahl max. 15 Stunden zum Monatswechsel
Laubfrosch:
Wir haben per E Mail mitgeteilt bekommen das wir zum Monatswechsel max. 15 Stunden auf dem Stundenkonto stehen haben dürfen. Alles was drüber ist würde gestrichen und nicht ausbezahlt .
Da dies aus unsern Bauhof / Wasserversorgung betrifft stellt sich hier die Frage wie dies im realen Ablauf funktionieren soll ( Wasser Notfall und Winterdienst ) , hier ist das Personal eh schon so knapp das gerade im Winter durch Urlaub und Krankheit die Anzahl der Stunden schnell über 15 Stunden ist . Und es der Arbeitsablauf gar nicht zu lässt , die Stunden abzubauen . Bis jetzt gab es keine max. Anzahl von Stunden und die aufgebauten Stunden sollten bis zum 31.12 abgebaut sein .
Kann das Hauptamt so eine Anweisung überhaupt einfach per Mail rundschicken oder müsste hierzu nicht eine Betriebsvereinbarung von jeden Mitarbeiter unterschrieben werden .
Der Personalrat hat einfach mit zu gestimmt ohne mit den Abteilungen zu reden .
Alleine schon so etwas einfach per Mail zu Kenntnis zur versenden .
Nun meine Frage darf das Hauptamt solch eine Anweisung einfach per Mail zusenden.
FearOfTheDuck:
So wie ich das aus dem SV lese, gibt es eine neue Dienst/Betriebsvereinbarung, die der AG mit der AN-Vertretung geschlossen hat. Zustimmen muss der einzelne Mitarbeiter nicht. Gleichzeitig sind die Probleme, die sich daraus ergeben Organisationsprobleme, die der AG ganz allein hat. Aus AN-Sicht würde ich den Hinweis geben, dass das mit der derzeitigen Personaldichte nicht hinhaut und auf die möglichen Folgen hinweisen. Entweder der AG steuert dann entgegen oder nimmt das Risiko in Kauf.
clarion:
Der Arbeitgeber darf das, wenn der PR einer entsprechenden Betriebsvereinarung zustimmt.
MoinMoin:
Klingt nach einem typischen Eigentor des AGs.
Angeordnete Mehrarbeit/Überstunden dürfen nicht gestrichen werden.
Urlaub/Krankheit: Kann einem Egal sein, soll der AG deine Arbeitskraft anordnen.
habt ihr einen Dienstplan, der euch geplant auf über 15h bringt? Da darf dann nichts gestrichen werden.
D.h. wenn ihr freiwillig oder selbst organisiert diese Stunden anhäuft, dann müsst ihr das tunlichst ab sofort unterlassen, egal ob da irgendwo Arbeit anliegt, diese Stunden kann und muss der AG dann anordnen und ihr bekommt dann im Zweifelsfall den Überstundezuschlag on top.
Und ja, wenn der PR und AG etwas beschließen, dann ist es gesetzt und die neue BV kann per email rumgeschickt werden.
Wenn der PR sich vorher nicht informiert, dann spricht man ihn darauf an oder wählt man ihn nächstes mal ab und macht es besser.
Ytsejam:
Bei uns werden die Gleitzeitüberstunden (nicht angeordnete Überstunden!) Ende des Jahres auf 0 gesetzt, wer nicht abgebaut hat hat Pech gehabt. Es gibt keine DV zw. PR und AG.
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