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Überstundenanzahl max. 15 Stunden zum Monatswechsel

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MoinMoin:
Ihr habt keine DV für Gleitzeitregelung oder Arbeitszeit?
Ihr könnt also gehen und kommen wie ihr wollt?

Oder gibt es in eurer DV keine Reglung zur Kappung oder Begrenzung und der AG walltet da willkürlich?
Dann müsste da mal der PR gegen eine Kappung klagen.

troubleshooting:

--- Zitat von: Ytsejam am 29.04.2025 07:09 ---Bei uns werden die Gleitzeitüberstunden (nicht angeordnete Überstunden!) Ende des Jahres auf 0 gesetzt, wer nicht abgebaut hat hat Pech gehabt. Es gibt keine DV zw. PR und AG.

--- End quote ---

Wie ist es denn im Dezember um die Anwesenheit bestellt? Hab das vor Jahren mal miterlebt, als solche eine Kappung eingeführt wurde (alles über 40h innerhalb von 3 Monaten abzubauen). Dann standen einige Projekte komplett still, weil kein MA mehr da war oder auch so lustige Vertretung für zig Personen und die hat dann nur 2h-Tage (Min.-Anwesenheitspflicht) gemacht. Resultat: Die Kappung blieb zwar auf dem Papier bestehen, in der Praxis gab es aber soviele Ausnahmeregelungen, dass es ein zahnloser Tiger war.

TVOEDAnwender:
Nur "echte" Gleitzeitstunden können gekappt werden, dh wenn der Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Grenzen die Arbeitszeit selbstständig beeinflussen kann. Geregelt werden muss dies - bei Vorhandensein eines PR/BR - in einer DV/BV, ansonsten einzelvertraglich.

Ist die Arbeitszeit jedoch nicht selbstständig beeinflussbar (zB bei Dienst-/Schichtplänen mit festen Schichtzeiten oder bei angeordneten Überstunden) bleibt der Vergütungsanspruch für diese Stunden bestehen.

DiVO:

--- Zitat von: Laubfrosch am 26.04.2025 14:53 ---Wir haben per E Mail mitgeteilt bekommen das wir zum Monatswechsel max. 15 Stunden auf dem Stundenkonto stehen haben dürfen. Alles was drüber ist würde gestrichen und nicht ausbezahlt .
Da dies aus unsern Bauhof / Wasserversorgung betrifft stellt sich hier die Frage wie dies im realen Ablauf funktionieren soll ( Wasser Notfall und Winterdienst ) , hier ist das Personal eh schon so knapp das gerade im Winter durch Urlaub und Krankheit die Anzahl der Stunden schnell über 15 Stunden ist . Und es der Arbeitsablauf gar nicht zu lässt , die Stunden abzubauen . Bis jetzt gab es keine max. Anzahl von Stunden und die aufgebauten Stunden sollten bis zum 31.12 abgebaut sein .
Kann das Hauptamt so eine Anweisung überhaupt einfach per Mail rundschicken oder müsste hierzu nicht eine Betriebsvereinbarung von jeden Mitarbeiter unterschrieben werden .
Der Personalrat hat einfach mit zu gestimmt ohne mit den Abteilungen zu reden .
Alleine schon so etwas einfach per Mail zu Kenntnis zur versenden .

Nun meine Frage darf das Hauptamt solch eine Anweisung einfach per Mail zusenden.

--- End quote ---

Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Einfach die bisher aufgebauten Stunden abbauen und künftig keine neuen mehr aufbauen. Wenn Arbeit liegen bleibt, ist das das Problem des Arbeitgebers und nicht deines.

KaiBro:
Ich kenne einen ähnlichen Fall bei meinem früheren Arbeitgeber. Dort wurden Überstunden am Jahresende gestrichen. Schlauer Schachzug des AG, denn er musste für geleistete Arbeit keinen Cent zahlen.
Der Mitarbeiter hat dem AG mitgeteilt, dass er die Überstunden gar nicht abbauen könne. Der AG war nicht einsichtig, strich ihm die Stunden, der betroffene AN hat geklagt und bekam recht. Heißt natürlich nicht, dass jeder AN vor dem Arbeitsgericht recht bekommen würde, zumal jeder Fall individuell ist, aber bietet der AG keine Lösung an, stehen die Chancen gut.

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