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Dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder nach VS-Einstufung?
lotsch:
--- Zitat von: lotsch am 04.05.2025 09:17 ---
--- Zitat von: Eukaryot am 03.05.2025 13:28 ---Zur Einordnung: Ich war und bin weder Mitglied noch Sympathisant der AfD und habe auch keine Wahlabsicht zugunsten dieser Partei. Mich interessiert die Frage ausschließlich aus gesellschaftspolitischer Perspektive.
Ich möchte Euch bitten, zu diskutieren, ob die folgenden Einschätzungen zutreffend sind. Hintergrund sind erste Forderungen und Anregungen einzelner Politiker, mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst zu prüfen, nachdem der Verfassungsschutz die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft hat.
Dazu folgende dpa-Agenturmeldung in der FAZ vom 3. Mai 2025:
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/debatte-ueber-afd-leute-im-staatsdienst-und-parteifinanzen-110453732.html
Frage: Sind dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst aufgrund der Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ rechtlich zulässig?
Antwort:
Dienstrechtliche Maßnahmen gegenüber AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich rechtlich zulässig, setzen jedoch enge verfassungsrechtliche und beamtenrechtliche Voraussetzungen voraus. Maßgeblich sind hier insbesondere:
1. Verfassungstreuepflicht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG): Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Diese Pflicht gilt auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (abgeleitet aus Art. 33 Abs. 5 GG und arbeitsrechtlicher Treuepflicht).
2. Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“: Diese Bewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine gewichtige Erkenntnis, stellt jedoch kein Automatismus dar. Sie kann als Anlass genommen werden, das Verhalten einzelner AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.
3. Einzelfallprüfung erforderlich: Allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlich eingestuften Partei rechtfertigt noch keine Entfernung aus dem Dienst. Es muss konkret festgestellt werden, dass die betreffende Person nicht mehr die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die FDGO einzutreten. Dies kann durch Äußerungen, Verhalten im Dienst oder aktive Funktionärstätigkeit gegeben sein.
4. Verhältnismäßigkeit und rechtliches Gehör: Dienstrechtliche Maßnahmen wie Versetzung, Disziplinarverfahren oder Entfernung aus dem Dienst müssen verhältnismäßig sein und unterliegen dem rechtlichen Gehör sowie der gerichtlichen Kontrolle (z. B. durch Verwaltungsgerichte).
Fazit: Dienstrechtliche Konsequenzen sind unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze möglich, wenn sich aus dem Verhalten oder der konkreten Tätigkeit eines AfD-Mitglieds Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue ergeben. Eine pauschale Entfernung allein wegen der Parteimitgliedschaft wäre verfassungswidrig.
--- End quote ---
Das ist alles richtig, was du gesagt hast, aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist. Das bedeutet, auf Anordnung der Behörde wirst du aus dem Dienst entlassen und hast keine Besoldung mehr, dann musst du vor einem Verwaltungsgericht evtl. jahrelang oder Jahrzehnte klagen und deine Verfassungstreue beweisen.
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Das widerum könnte zu einem Spitzeltum und einer sozialen Differenzierung innerhalb einer Behörde führen. Man wird überlegen müssen, was man zu wem sagen kann, oder was man überhaupt noch sagen kann. Übrigens auch innerhalb eines Forums. Ich wurde selbst schon bedroht, dass man mich "meldet". Das hat jetzt ganz neue Konsequenzen.
Bastel:
--- Zitat von: clarion am 04.05.2025 07:41 ---@Bastel,
Die Kriminalstatistik besagt, dass sich Zahl der Morde zwischen 1991 und 2021 halbiert hat. Zwischen 2014 und 2024 lag die Zahl der Morde konstant zwischen 220 bis 250 im Jahr. Die AfD operiert mit frei erfundenen Lügenmärchen und ein Viertel ist so dumm, das zu glauben und verschenkt Wählerstimmen.
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Mehr kommt da nicht? Stell dir vor, die Zahl wäre ohne Migranten signifikant gesunken? Oder hätten dann Deutsche mehr „gemordet“? ::)
Wurde das 1.100 Seiten Gutachten eigentlich veröffentlicht? Das Beste ist natürlich das Lügenmärchen von Faeser. Als ob das BMI nichts davon wusste :D
MoinMoin:
--- Zitat von: lotsch am 04.05.2025 09:17 ---aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist.
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Spooky.
Kannst du das näher erläutern, das ist mir neu.
Bastel:
--- Zitat von: GeBeamter am 04.05.2025 10:48 ---
--- Zitat von: Bastel am 04.05.2025 00:07 ---
Wer zerstört den das Land seit Jahren? Merkelianer, SPD und Grüne.
-Massenmigration
-Anschläge
-Gruppenvergewaltigungen
-Morde
-kaputte Sozialsysteme
-gescheiterte Energiewende
-kaputte Bundeswehr
Aber die AfD würde Deutschland kaputt machen. Genau.
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Gut, wie gewünscht nehmen wir die Stichworte einmal auseinander.
-Massenmigration
Wir haben eine Verfassung und eine europäische Asylpolitik, die zunächst einmal allen, die Asyl oder subsidiären Schutz ersuchen, ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert. Jeder, der auf dem Ticket kommt, muss also erst einmal geprüft werden. Das kann man anders organisieren, aber es ändert wenig an dem Interesse von Menschen, in die EU und dort insbesondere in die wirtschaftsstarken Nationen zu migrieren. Das Asyl- und Schützsystem in Gänze zu ändern, würde eine Verfassungsänderung bedeuten, die uU. sogar die Ewigkeitsklausel des Art. 1 beträfe. So offen sinniert nicht einmal die AfD darüber, weil dann nachweisbar wäre, dass sie die FDGO in Frage stellt. Das Migrationsproblem muss also anders gelöst (im Rahmen der Verfassung) werden: durch Kontrollen an den EU Außengrenzen, Verfahren außerhalb der EU und eine funktionierende Binnenverteilung zwischen den EU Staaten und garantierte Mindeststandards der Unterbringung Schutzsuchender. Dazu noch eine funktionierende Außen- und Entwicklungshilfepolitik, um Fluchtursachen zu bekämpfen.
-Anschläge
Haben die wirklich zugenommen? War es dahingehend in den 1970ern beispielsweise sicherer in Deutschland? Sind migrantische Täter da wirklich in der Mehrzahl und sind das dann kürzlich nach Deutschland gekommene?
-Gruppenvergewaltigungen
Bekommt man heute durch die Vernetzung der Nachrichten einfach nur mehr mit. Ob Gruppen- oder Einzelvergewaltigung ist meiner Meinung nach unerheblich. Ich denke, dass das kaum häufiger vorkommt, als früher (bei größerer Gesamtbevölkerung heute). Früher wurde da nur der Mantel des Schweigens drüber ausgebreitet, wenn hinterm Schützenzelt Mal gegen den Willen der Frau ein uneheliches Kind gezeugt wurde. Sowas landete nicht in der Bild, sondern die Frau häufig im Exil oder einer aus religiösen Gründen verordneten Zwangsehe mit dem Vergewaltiger. War also früher alles besser?
-Morde
Zu der Statistik haben andere sich schon geäußert.
-kaputte Sozialsysteme
Kann die Politik etwas dafür? Sowohl die KVen als auch die Rente leiden unter dem demografischen Wandel. Ohne den Zuzug arbeitender Migranten sähe es da ja heute noch viel schlimmer aus. Hier ist Einwanderung in den Arbeitsmarkt eher dort Lösung, als das Problem. Da macht für AfD aber viel durch Stimmungsmache kaputt.
-gescheiterte Energiewende
Ich höre eher von den Netzbetreibern, dass es zu schnell geht. Teils werden Anschlussbegehren verweigert, weil sonst der verlegte Klingeldraht glüht. Und jetzt muss mir noch jemand erklären, wie das Energiekonzept der AfD insbesondere im Wärmebereich aussieht. So wie das von Trump? In dem Wissen,dass heimische Ressourcen endlich sind, Expansionsphantasien und Erpressung für Rohstoffabkommen betreiben?
-kaputte Bundeswehr
Hätte die AfD also der Bevölkerung vermittelt, dass in Friedenszeiten Geld zugunsten von Aufrüstung und Erhalt hätte verschoben werden müssen? So funktioniert der Mensch nunmal nicht. Nennt sich Präventionsparadoxon.
Aber grundsätzlich zum Thema Einstufung der AfD.
Der Verfassungsschutz hat die AfD als nachgewiesen rechtsextrem eingestuft. Das sagt zunächst nichts über das Verhältnis der AfD zur FDGO aus, weshalb ich vorsichtig mit Verbotsersuchen und auch mit dienstrechtlichen Konsequenzen für Staatsdiener wäre. Erst mit einem Verbotsverfahren würde überhaupt über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD befunden. Stand jetzt ist nur festgestellt worden, dass sie rechtsextrem ist - also extrem rechts ist.
--- End quote ---
Wieder nur leere Hülsen, Whataboutism und ein weiter so. Mit Volldampf gegen die Wand.
Und genau deshalb wird die AfD nächstes Jahr weiter Wahlen gewinnen und 2029 stärkste Kraft im Bund.
GeBeamter:
Und was soll die Konsequenz sein? Dass die jetzt regierenden Parteien Lösungen an der Verfassung vorbei suchen?
Freuen Sie sich, das wird in einigen Bereichen als "Arbeitsnachweis" sogar gemacht werden, z.B. rechnet jeder damit, dass Innenminister Dobrindt unverzüglich alle Migranten an den Grenzen mit der Begründung abweisen wird, dass sie gemäß Dublin durch einen sicheren Drittstaat einreisen wollten. Problem: es besteht ein Recht auf ein Prüfverfahren, wenn es sich um einen Asylfall oder subsidiären Schutz handeln könnte. Nicht wenige Juristen rechnen damit, dass Zurückweisung nach kurzer Zeit per einstweiliger Anordnung gerichtlich ausgesetzt werden könnte. Dobrindt kann dann sagen, er habe es versucht und die Ankündigung kann mit minimalem Gesichtsverlust ad Acta gelegt werden. So wie die Debatte über Atomkraft im Koalitionsvertrag.
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