Beamte und Soldaten > Beamte Niedersachsen

Klage gegen Widerspruchsbescheid zur Alimentation ab 2023 - Info-Austausch

<< < (12/12)

Kreidefresser:
Ich habe bereits im Bundesforum geschrieben, dass der Weg über die deutschen Verwaltungsgerichte immer nur beim BVerfG landen. Die Reaktion der Nds. Landesregierung ist auch immer diesselbe: Minimale Anpassung und warten auf das nächste Urteil, dadurch wird bei allen, die nicht regelmäßig widersprechen die aA eingespart. Man kann diesen teufelskreis meiner Ansicht nach nur durchbrechen, wenn man vollstreckbare Urteile erwirkt. Ich überlege derzeit, ob ich das nächste Urteil des BVerfG zu Niedersachsen (mein erster Widerspruch datiert auf 2005 und ruht seitdem) abwarte und, falls wieder nur rumgepfuscht wird, eine Individualbeschwerde bei EGMR wegen fehlendem effektiven Rechtsschutz einlege. EIgentlich müssten die Voraussetzungen jetzt schon erfüllt sein, da 20 Jahre abwarten keinesfalls einen effektiven Rechtsschutz darstellen, aber ich hoffe, wie viele andere auch, dass es zeitnah mal ein paar Urteile geben wird, die doch für mehr Klarheit sorgen werden (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt). Allerdings sehe ich jetzt schon mit Grauen auf die aktuelle Besoldung, die der DH ja locker für angemessen hält. Je nach Formulierung des Urteils müsste das also wieder durch alle Instanzen geklagt werden. So kann das doch nicht weitergehen. Ich sehe aktuell keine bessere und vor allem kostengünstigere Möglichkeit so etwas voranzubringen. Die Individualbeschwerde ist KOSTENLOS und kann ohne Anwalt eingereicht werden. Wenn Sie angenommen wird, braucht man allerdings einen Anwalt, aber dann ist man schon mal einen guten Schritt weiter.

Ozymandias:
Dem Ruhen muss man als Partei aber zustimmen. Daher wird sich das EGMR wohl eher nicht dafür interessieren.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version