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TVöD- SuE - Wegfall Gruppe 10 - wie ab jetzt eingruppiert??

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Lene1980:
Danke für die Antworten.
Ich habe gesicherte Informationen einer Gewerkschaft erhalten, die mir als Gesprächgrundlage mit meinem Arbeitgeber dienen.

Lene1980:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 10.05.2025 04:33 ---Die Tabellenwerte zur S10 sind nicht weggefallen. Die Macher dieser Seite hier unterliegen einem Denkfehler.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124710.0.html#msg387485

Wie dich dein AG aber in 2023 noch in die S10 eingruppieren konnte, ist mir ein Rätsel. Die S10 besteht nur noch für Beschäftigte im Besitzstand, sie ist in der aktuellen EGO nicht mehr mir Tätigkeitsmerkmalen hinterlegt. Aber vielleicht arbeitest du bei einem nicht tarifgebundenen freien Träger, die machen eh was sie wollen.

--- End quote ---

Ja, es ist ein Träger, der "angelehnt an den TVöD" bezahlt.
Dennoch möchte ich Klarheit.
Dann muss für mich eben ein ander Traifvertrag oder eine andere Eingruppierung gefunden werden.
Mir ist das so zu schwammig....

UNameIT:

--- Zitat von: Lene1980 am 09.05.2025 08:20 ---UNameIT,

seit Anfang 2023.

Ich bin im Sommer 2018 bei dem Arbeitgeber angefangen - in Stufe 8b.
Durch Übernahme weiterer Aufgaben und Verantwortung hat man mich Anfang 2023 hochgestuft.

Ist diese Information relevant?

LG

--- End quote ---

Relevant wegen dem, was TVÖDAnwender geschrieben hat. Eigentlich sollten alle, die S10 bekommen, bis 2015 (meine ich) eine Höhergruppierung beantragen und S10 nicht mehr besetzt werden.  S10 ist aber nur für Kitaleiter weggefallen.

Bei dir müsste eigentlich das gelten ( Protokollerklärung Nr. 1 zu § 28b Abs. 2 TVÜ-VKA):


--- Zitat ---(2) Beschäftigte, für die sich außerhalb von Absatz 1 am 1. Juli 2015 nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eine Eingruppierung in einer höheren Entgeltgruppe als am 30. Juni 2015 ergibt, bleiben in ihrer bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert, wenn sie nicht bis zum 30. Juni 2016 (Ausschlussfrist) ihre Höhergruppierung beantragen. 2Der Antrag wirkt auf den 1. Juli 2015 zurück. Ruht das Arbeitsverhältnis am 1. Juli 2015, beginnt die Frist von einem Jahr mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit; Satz 2 findet Anwendung. Für diese Höhergruppierungen finden § 17 Abs. 4 TVöD und § 28a Abs. 5 Satz 1 Anwendung. Fallen am 1. Juli 2015 ein Stufenaufstieg und die Höhergruppierung zusammen, erfolgt erst der Stufenaufstieg und anschließend die Höhergruppierung.

Protokollerklärungen zu Absatz 2:

Für Beschäftigte, die über den 30. Juni 2015 hinaus in der Entgeltgruppe S 10 eingruppiert sind, weil sie keinen Antrag nach Absatz 2 Satz 1 gestellt haben, gelten abweichend von § 15 Abs. 2 Satz 2 TVöD folgende Tabellenwerte:

    Stufe 1   Stufe 2   Stufe 3   Stufe 4   Stufe 5   Stufe 6
gültig bis 29. Februar 2024   3.017,83   3.324,40   3.477,70   3.935,68   4.309,24   4.616,08
gültig ab 1. März 2024   3.394,81   3.718,24   3.879,97   4.363,14   4.757,25   5.080,96
Diese Tabellenwerte verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die Entgeltgruppe S 9 festgelegten Vomhundertsatz.


--- End quote ---

Außerdem hast du das Recht der Besitzstandswahrung.

TVOEDAnwender:
Da sie nur angelehnt an den TVöD bezahlt wird, ist in der Vertragsgestaltung hier alles möglich.

Lene1980:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 12.05.2025 16:09 ---Da sie nur angelehnt an den TVöD bezahlt wird, ist in der Vertragsgestaltung hier alles möglich.

--- End quote ---

Sowas hatte ich befürchtet :-/
Allerdings tauchte die Stufe S10 bis jetzt immer noch in den Tabellen auf, so dass es eine Grundlage gab, nach der ich bezahlt wurde.
Nun wird das ja schwierig und mein Arbeitgeber versucht, mich nun nach S9 plus Zulagen zu bezahlen.
Ich finde, dass das spätestens ab der nächsten Tariferhöhung schwierig werden wird.
Mir ist das so alles zu vage.

Gibt es eine Idee, welchen Vorschlag ich meinem Arbeitgeber machen kann?
Macht es Sinn vielleicht in den TV-L zu wechseln?

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