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BW Direkteinstellung Beamter mntD
moe:
Noch einmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
So wie ich sehe gibt es sehr viel Unterschiedliche Erfahrungen, gerade zu dem Thema Aufstieg.
Ich habe das Gefühl, dass ich mir die Chance nicht entgehen lassen sollte. Muss dann zwar aus meiner jetzigen Komfortzone raus, aber würde das mit Freude und Ziel vor Augen gerne machen.
Das Einzige Ungewisse ist leider das Thema mit Aufstieg etc. ... Aber ich nehme an das kann man vorher nie wissen. Ist es ratsam das Thema im BwDLZ anzufragen oder werde ich hier mit keine Antwort rechnen können?
Im nächsten Schritt werde ich verschiedene PKVs anfragen um mir hier noch ein Bild zu machen. Habe zuvor gelesen Debeka, Barmenia und HUK sind meistens empfohlen.
Gibt es Besonderheiten auf die ich Achten sollte?
@conny111
So einen Werdegang würde ich auch gerne anstreben. Muss das DwDLZ das Studium genehmigen? Auch hier braucht es im Anschluss doch dann freie Planstellen?
@Eukalyptus
Ein Aufstieg nach §27 BLV wäre wünschenswert, aber ich nehme an dies kann mir keiner vorher sagen.
Gewerbler:
--- Zitat von: moe am 09.05.2025 07:49 ---Im nächsten Schritt werde ich verschiedene PKVs anfragen um mir hier noch ein Bild zu machen. Habe zuvor gelesen Debeka, Barmenia und HUK sind meistens empfohlen.
Gibt es Besonderheiten auf die ich Achten sollte?
--- End quote ---
Es gibt im Forum viele Erfahrungen und Themen zum Thema PKV, wo du dich einlesen kannst. Man sollte sich ausführlich mit dem Thema beschäftigen, da es mitunter um eine Entscheidung fürs Leben geht und jede/r andere Anforderungen und Voraussetzungen hat oder Sachen, die einem wichtig sind (beim Einen evtl. Zahnersatz, bei der anderen eher Vorsorge, beim Dritten eine Beitragsrückerstattung, die Vierte will unbedingt Einzelzimmer,...).
Wichtig ist, auf jeden Fall anonyme Risikovoranfragen zu machen. Ich persönlich (wie einige andere) empfehle, dafür einen unabhängigen Makler zu nutzen. Und zwar jemand, der sich auf PKV in Verbindung mit Beamten spezialisiert hat, da das eigene Anforderungen hat.
Alternativ kann man die Anfragen auch selbst machen. Wichtig dabei ist, dass man nichts unterschreibt und nach Möglichkeit keine persönlichen Daten angibt, ggf. auch eine anonymisierte Mailadresse nutzt. Bei den Gesundheitsfragen muss man allerdings sehr ehrlich sein, sonst kann einem das später böse auf die Füße fallen.
Typische Abfragezeiträume sind 3 Jahre bei ambulanten Geschichten, 5 Jahre bei stationären und 10 Jahre bei psychischen Sachen ("F-Diagnosen"). Das kann man so oder so schon mal vorbereiten und ggf. von der GKV (bzw. den bisherigen GKVen) auch mal die Patientenquittung anfordern und schauen, was da so (korrekt oder fälschlich) abgerechnet wurde...
Debeka hat in der Regel nur Direktvertrieb. Huk evtl. auch, da bin ich gerade nicht sicher.
Ansonsten gibt es noch die so genannte "Öffnungsaktion", die es auch bei Vorerkrankungen ermöglicht, in die PKV zu kommen. Das geht aber nur innerhalb von 6 Monaten nach der Berufung und es sind einige Einschränkungen damit verbunden. Außerdem ist nur die erste Versicherung, bei der man fragt, verpflichtet dich aufzunehmen. Daher aufpassen, was man wo beantragt. Bei Maklern ist die ÖA häufig unbeliebt, da es dann keine Provision gibt. Je nachdem wird dafür ein gewisser Betrag fällig, der sich aber u.U. auch lohnen kann.
PolareuD:
--- Zitat von: moe am 09.05.2025 07:49 ---Noch einmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
So wie ich sehe gibt es sehr viel Unterschiedliche Erfahrungen, gerade zu dem Thema Aufstieg.
Ich habe das Gefühl, dass ich mir die Chance nicht entgehen lassen sollte. Muss dann zwar aus meiner jetzigen Komfortzone raus, aber würde das mit Freude und Ziel vor Augen gerne machen.
Das Einzige Ungewisse ist leider das Thema mit Aufstieg etc. ... Aber ich nehme an das kann man vorher nie wissen. Ist es ratsam das Thema im BwDLZ anzufragen oder werde ich hier mit keine Antwort rechnen können?
Im nächsten Schritt werde ich verschiedene PKVs anfragen um mir hier noch ein Bild zu machen. Habe zuvor gelesen Debeka, Barmenia und HUK sind meistens empfohlen.
Gibt es Besonderheiten auf die ich Achten sollte?
@conny111
So einen Werdegang würde ich auch gerne anstreben. Muss das DwDLZ das Studium genehmigen? Auch hier braucht es im Anschluss doch dann freie Planstellen?
@Eukalyptus
Ein Aufstieg nach §27 BLV wäre wünschenswert, aber ich nehme an dies kann mir keiner vorher sagen.
--- End quote ---
Du musst dich auf das Aufstiegsverfahren (§35ff BLV bzw. §27 BLV (Pseudoaufstieg)) bewerben. Um die Voraussetzungen hierfür zu erfüllen, benötigt man u.a. 1-2 Regelbeurteilungen mit der höchsten oder zweithöchsten Beurteilungsnote. Wie schon geschrieben kann das aufgrund der Quotierung eine Herausforderung sein. Im Endeffekt muss das von der Dienststelle unterstützt werden.
Eukalyptus:
Stellen werden nach §27 BLV ausgeschrieben - oder nicht. Eine A9 Stelle des gD kann mit einem frischen Laufbahnabsolventen gD besetzt werden oder eben mit einem Kandidaten des mD nach §27 BLV. Falls man den letzteren möchte, wird die Ausschreibung meist so gestaltet dass der Kandidat (oder jemand mit ähnlichem Profil) zum Zug kommt. Das alles führt zum selben Fazit: Du kannst aufsteigen, wenn man es will. Im Regelfall bedeutet das, dass du gute Leistungen bringst. Sollte man das nicht vor Ort würdigen, wechsle.
PolareuD:
Nicht ganz. Der A9 gD Dienstposten muss explizit nach §27 Blv gelabelt sein, sonst ist eine Bewerbung eines A9 mD“ler nicht zulässig.
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