Autor Thema: Krankenversicherung für Ehefrau bei Arbeitslosigkeit // Ehemann Beamter PKV  (Read 2419 times)

Thomber

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Laut Debeka gibt es da eine Altersgrenze, glaube 55 Jahre...  Wer zu diesem Zeitpunkt privat versichert ist und danach dann einen soz.-versicherungspflichtigen Job annimmt, bleibt in der PKV.

Ist das so korrekt?

Rentenonkel

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Sind Arbeitnehmer bereits 55 Jahre alt oder älter, wenn die Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV wieder eintritt, gelten besondere Regelungen. Eine Rückkehr in die GKV ist ausgeschlossen, wenn

- in den letzten fünf Jahren keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorlag und
- wenn mindestens in der Hälfte dieses Zeitraums die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer oder der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war.

Wenn der Ehepartner vor dem 55. Lebensjahr einen Job aufnimmt, ist die Rückkehr grundsätzlich möglich. Sofern allerdings im Rentenalter die Voraussetzungen der KvdR nicht erfüllt sein sollten, kann es ab da teuer werden.

Je nach persönlicher Situation kann es dann sinnvoll sein, die private KV bis zum Eintritt der Rente "ruhend" zu stellen, um im Rentenalter wieder beihilfeberechtigt und privat KV zu werden.

Thomber

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