Bitte den Bescheid genau nachprüfen. Die Summe kommt mir bei den Verdienstverhältnissen recht hoch vor.
Die GKV TK schreibt z.B.
"Als nicht erwerbstätige Person erhalten Sie kein Arbeitslosengeld und leben von Erspartem oder sonstigen Einkünften. Ihr individueller Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung hängt von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab. Falls Sie keine laufenden Einkünfte haben, zahlen Sie den Mindestbeitrag. Dieser beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 250,29 Euro. Wenn Sie über 23 Jahre alt und kinderlos sind, beträgt der Mindestbeitrag 257,78 Euro."
Als Einkommen gilt bei Ehepartnern, deren anderer Ehepartner privat krankenversichert ist, das halbe Familieneinkommen. Daher ist die Grundlage hier 50 % der Besoldung. Davon etwa 18 % ist dann der Beitrag.
Allerdings verstehe ich noch nicht so ganz das Grundproblem. Die Arbeitslosmeldung setzt voraus, dass man bereit ist, sich auf einen Job zu bewerben, der mit mehr als 15 Stunden pro Woche ausgeschrieben ist.
Da der Teilzeitarbeitsmarkt jedoch als verschlossen gilt, würde die Bereitschaft, einen Job mit maximal 16 Wochenstunden anzunehmen, nicht automatisch dazu führen, dass man mit Arbeitsangeboten überschüttet wird oder die Arbeitgeber morgen vor der Tür Schlange stehen. Ganz im Gegenteil sind Jobs in der sogenannten Gleitzone in einem familienfreundlichen Betrieb eher die Ausnahme als die Regel.
Und selbst wenn man sich auf einen solchen Job bewirbt, heißt es ja nicht, dass der Arbeitgeber sich am Ende für Deine Frau und nicht jemand anderen entscheidet.
Abmelden kann man sich ja immer noch, wenn der 6er im Lotte eintritt, und der potenzielle neue Arbeitgeber einem einen Arbeitsvertrag mit 16 Stunden unter die Nase hält. Bis dahin steht einem ja weiterhin ALG I und somit auch eine Versicherung in der gKV zu.