Autor Thema: Krankenversicherung für Ehefrau bei Arbeitslosigkeit // Ehemann Beamter PKV  (Read 2427 times)

eros

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Hallo zusammen,

ich möchte hier das Schwarmwissen zu folgender Thematik nutzen.

Meine Frau ist nach Beendigung der Elternzeit nun beim Arbeitsamt gemeldet.
Dieses möchte Sie in einen Job drängen. Ist ja auch soweit alles in Ordnung.
Doch kann und möchte meine Frau noch nicht 15h oder mehr pro Woche arbeiten. Das ist dem Arbeitsamt allerdings laut Homepage zu wenig. Das würde dazu führen das sie kein Arbeitslosengeld mehr erhält.

Doch wie verhält es sich dann mit der KV?

Die einzige Option die mir bekannt wäre ist das Sie zu mir in die PKV DEBEKA wechselt. Allerdings scheint mir dies nicht zu finanzieren.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten?

Danke für eure Mithilfe

« Last Edit: 14.05.2025 03:29 von Admin »

bettelmusikant

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Vielleicht in die freiwillige gesetzliche KV...? Aber das wird auch vergleichweise teuer.
Warum nicht doch über Dich in die PKV?
Alternativ: Midijob in der Gleitzone finden, da wäre sie automatisch in der gesetzlichen KV. Das wäre ab 538 € möglich, also mit wenigen Stunden. Nur dafür einen Arbeitgeber finden wird vielleicht schwierig.

eros

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Danke für deine Antwort.

Meine Recherchen haben auch gerade ergeben das

- KV (freiwillig) ungefähr genauso viel kosten wird wie Beihilfe (70%) sowie PKV DEBEKA (30%). dürfte bei ca 250-300 Euro liegen. das ist wohl zuviel des guten.

-Sie hat ja bereits einen Job (3h/Woche) das sind derzeit halt blos 180 Euro im Monat.

Evtl. greift allerdings noch die Elternzeit. Wobei ich mir hier nicht sicher bin wie das grundsätzlich gedacht ist.

Elterngeld bekommt sie nun nicht mehr aber Elternzeit hat sie eigentlich noch. Bisher dachte ich allerdings das die Elternzeit ja mit einem Arbeitgeber gekoppelt sein muss. doch dieser ist seit 2 Jahren insolvent und dementsprechend nicht mehr vorhanden....

Nazair

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Wir hatten eine ähnlich, noch schärfere Situation. Ich war in Ausbildung (freie Heilfürsorge) und meine Frau musste sich mit Kind freiwillig versichern. Sie ist in Teilzeit arbeiten gegangen und hat nur für die Krankenversicherung und Kindertagesstätte verdient. Meine 900 Euro mussten für uns 3 reichen was wiederum zu Schulden geführt hat.

Üble Zeiten als Dienstanfänger....

Illunis

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Stehen gerade vor dem gleichen Problem (Arbeitgeber insolvent, noch in Elternzeit).

Mein Stand ist:
  • solange Elterngeld oder Elternzeit ist Sie Pflichtversichert.
  • ohne Arbeitgeber keine Elternzeit
  • mit ALG1 Pflichtversicherung
  • ohne ALG bleibt nur PKV, freiwillig GKV versichern (was meiner Meinung nach keinen Sinn macht zumindest Finanziell), oder Sozialversicherungspflichtige Arbeit >556€

HansGeorg

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Ich hatte so etwas mal vor geraumer Zeit im Bekanntenkreis. Da wurde die Frau als Minijob in der Minijobzentrale von Bekannten für Haushaltshilfe angemeldet (welche aber nie Stattgefunden hat). Damit haben die dann per Pauschalbetrag die KV finanziert.

Thomber

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Frau krank:   Debeka sagt nö, keine Lust.    Äh Öffnungs....    Ja, ja okay:   macht dann 500 €!!!!  ups....
Freiwillige KV:  berechnet 550 €.

Tja, Beamter oder Beamtin mit krankem Partner/in....  auch finanziell nicht lustig.

Zock

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Bitte den Bescheid genau nachprüfen. Die Summe kommt mir bei den Verdienstverhältnissen recht hoch vor.

Die GKV TK schreibt z.B.
"Als nicht erwerbstätige Person erhalten Sie kein Arbeitslosengeld und leben von Erspartem oder sonstigen Einkünften. Ihr individueller Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung hängt von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab. Falls Sie keine laufenden Einkünfte haben, zahlen Sie den Mindestbeitrag. Dieser beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 250,29 Euro. Wenn Sie über 23 Jahre alt und kinderlos sind, beträgt der Mindestbeitrag 257,78 Euro."

eros

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Ja, dass habe ich auch gelesen. Doch was ist wenn da dann noch Kinder ins Spiel kommen, in einer Familienkrankenversicherung.

Ich bin gespannt... evtl gibt es ja ALG I.. doch wie lange dann?

Das ist schon eine miese Falle in der man hier steckt...

Rentenonkel

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Bitte den Bescheid genau nachprüfen. Die Summe kommt mir bei den Verdienstverhältnissen recht hoch vor.

Die GKV TK schreibt z.B.
"Als nicht erwerbstätige Person erhalten Sie kein Arbeitslosengeld und leben von Erspartem oder sonstigen Einkünften. Ihr individueller Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung hängt von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab. Falls Sie keine laufenden Einkünfte haben, zahlen Sie den Mindestbeitrag. Dieser beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 250,29 Euro. Wenn Sie über 23 Jahre alt und kinderlos sind, beträgt der Mindestbeitrag 257,78 Euro."

Als Einkommen gilt bei Ehepartnern, deren anderer Ehepartner privat krankenversichert ist, das halbe Familieneinkommen. Daher ist die Grundlage hier 50 % der Besoldung. Davon etwa 18 % ist dann der Beitrag.

Allerdings verstehe ich noch nicht so ganz das Grundproblem. Die Arbeitslosmeldung setzt voraus, dass man bereit ist, sich auf einen Job zu bewerben, der mit mehr als 15 Stunden pro Woche ausgeschrieben ist.

Da der Teilzeitarbeitsmarkt jedoch als verschlossen gilt, würde die Bereitschaft, einen Job mit maximal 16 Wochenstunden anzunehmen, nicht automatisch dazu führen, dass man mit Arbeitsangeboten überschüttet wird oder die Arbeitgeber morgen vor der Tür Schlange stehen. Ganz im Gegenteil sind Jobs in der sogenannten Gleitzone in einem familienfreundlichen Betrieb eher die Ausnahme als die Regel.

Und selbst wenn man sich auf einen solchen Job bewirbt, heißt es ja nicht, dass der Arbeitgeber sich am Ende für Deine Frau und nicht jemand anderen entscheidet.

Abmelden kann man sich ja immer noch, wenn der 6er im Lotte eintritt, und der potenzielle neue Arbeitgeber einem einen Arbeitsvertrag mit 16 Stunden unter die Nase hält. Bis dahin steht einem ja weiterhin ALG I und somit auch eine Versicherung in der gKV zu.

eros

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So ein Update:

Heute kam der Bescheid und es gibt Entwarnung, denn meine Frau bekommt Arbeitslosengeld (laut dem Schreiben bis 04/2026)
Somit ist sie auch weiterhin krankenversichert.

Juhu :)

 

Tigerente

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Von mir auch noch eine Frage hierzu:

Ich bin Beamter in Bayern und meine Frau aktuell in Elternzeit (noch 2 Jahre)

Wie verhält es sich, wenn meine Frau (z.B. ab 50 Jahren) meint, sie möchte nicht mehr arbeiten, dass passive Einkommen reicht, mit der Versicherung? Wenn wir verheiratet sind, kann Sie dann weiterhin in der GKV bleiben oder muss Sie dann in die PKV?

Illunis

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Von mir auch noch eine Frage hierzu:

Ich bin Beamter in Bayern und meine Frau aktuell in Elternzeit (noch 2 Jahre)

Wie verhält es sich, wenn meine Frau (z.B. ab 50 Jahren) meint, sie möchte nicht mehr arbeiten, dass passive Einkommen reicht, mit der Versicherung? Wenn wir verheiratet sind, kann Sie dann weiterhin in der GKV bleiben oder muss Sie dann in die PKV?

Ich meine entweder PKV oder freiwillig GKV mit entsprechendem Beitrag. Wobei ich mir nicht sicher bin ist wie das mit dem Wechsel im "höheren" Alter ausschaut. In Richtung GKV gibt es da ja Hindernisse. Keine Ahnung wie es in Richtung PKV ist.

Saxum

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Leute, ihr wisst schon dass ihr bei solchen Überlegungen auch mit berücksichtigen solltet, dass für die Aufnahme in die KVdR der Partner*in erforderlich ist, dass diese 9/10 gesetzlich (Pflicht oder freiwillig) versichert ist. Ansonsten bleibt bei einer PKV über den Ehemann nur die Beihilfe+PKV solange man unter der Einkommensschwelle für die Beihilfe befindet.

Also bitte hier mit aufpassen, nicht dass man sich ins eigene Bein schießt.zB wenn Rente die Einkommensschwelle überschreitet oder nur noch die freiwillige GKV oder PKV möglich ist.

Rentenonkel

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Leute, ihr wisst schon dass ihr bei solchen Überlegungen auch mit berücksichtigen solltet, dass für die Aufnahme in die KVdR der Partner*in erforderlich ist, dass diese 9/10 gesetzlich (Pflicht oder freiwillig) versichert ist. Ansonsten bleibt bei einer PKV über den Ehemann nur die Beihilfe+PKV solange man unter der Einkommensschwelle für die Beihilfe befindet.

Also bitte hier mit aufpassen, nicht dass man sich ins eigene Bein schießt.zB wenn Rente die Einkommensschwelle überschreitet oder nur noch die freiwillige GKV oder PKV möglich ist.

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Neben den Zeiten einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und den Zeiten einer Familienversicherung werden als Vorversicherungszeit auch 3 Jahre für jedes Kind des Rentners angerechnet.

Um die Frage von Tigerente zu beantworten: Es gibt die Möglichkeit der Beihilfe plus anteiliger privater KV und PV oder die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen KV und PV.

Soweit es die Höhe der Beiträge der gesetzlichen Versicherung angeht, habe ich am 13.05. bereits etwas dazu geschrieben. 30 % private KV ist oft (aber nicht immer) günstiger als gesetzliche KV. Als Rentner bekommt man übrigens auch einen Zuschuss zur privaten KV und solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, bleibt der Partner auch im Alter beihilfeberechtigt.