Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen

Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)

<< < (2/7) > >>

Gewerbler:
Bei mir steht in der Annahmebestätigung dann was drin (sinngemäß) "Aufnahme zu den erleichterten Bedingungen wegen x, y und z" (wobei z im Nachhinein ein Fehldiagnose war, aber mal sehen).

Ich würde alles (bekannte) angeben, aber an sich dürfte es insofern keinen Unterschied machen, da man ja so oder so nicht abgelehnt werden darf und der RZ begrenzt ist.
Tatsächlich hab ich mich erst etwas über die ÖA geärgert, fand es aber im Nachhinein auch entspannter, weil dieses Damoklesschwert mit der Anzeigepflichtverletzung nicht mehr da ist. Und evtl. besteht ja auch eine Chance, nochmal aus der ÖA rauszukommen bzw. den RZ zu reduzieren.

Die Rente wird nur dann auf die Pension angerechnet, wenn der Höchstbetrag überschritten wird. Dann bekommst du die Pension gekürzt, sodass insgesamt die Höchstsumme raus kommt. Ansonsten kriegst du die Rente zusätzlich.

Die 285 € kommen mir etwas wenig vor, mag aber an den 70 % Beihilfe liegen und je nachdem, welche Bausteine du hast bzw. ob du über die ÖA in Berlin Anspruch auf Wahlleistungen hast (falls du die überhaupt willst).

Leistungen sind meiner Ansicht nach bereits im Grundtarif (vor allem bei der Barmenia) besser als in der GKV. Plus je nach Arzt der Privatpatient-Vorteil... Beitragsentwicklung ist natürlich Glaskugel-Lesen. Im hD ist die PKV üblicherweise rein finanziell betrachtet (was meiner Meinung nach nicht das ausschlaggebende Argument sein sollte) attraktiver als GKV (besonders je nach GKV nach den jüngsten Zusatzbeiträgen...). Kann sich natürlich durch Teilzeit und ggf. Familie verschieben, das muss man individuell sehen. Wenn überhaupt ist GKV nur mit pauschaler Beihilfe attraktiv, weiß ich grad nicht wie das in Berlin ist.

Die Krankenversicherung der Rentner steht nach Aussagen von Saxum (wenn ich mich nicht irre) Beamten grundsätzlich nicht offen, da sie eben nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Erfahrungen mit Krankheiten: Ich hatte noch einige Nachsorge kurz nach/während Eintritt in PKV und dann noch ein paar aufgeschobene Sachen. Da wurde im Wesentlichen alles übernommen. Im Moment ist es zum Glück bei mir ruhiger. Von daher bei der Barmenia bisher keine negativen Erfahrungen meinerseits  :)

bettelmusikant:

--- Zitat von: katika am 09.05.2025 10:58 ---Sie könnten es werden... (sind zwei Väter...) aktuell ist leider noch gar nichts geklärt, erst wenn ich mich entschieden habe, werden die Kids ggf. umgemeldet.

--- End quote ---

Wäre das denn auch noch ein Kostenfaktor, der miteinzurechnen wäre? In der GKV sind die Kinder ja kostenfrei mitversichert, in der PKV fällt ja eine Prämie an.
Und verringert sich dein Beihilfesatz (steigt die PKV), wenn die Kinder aus dem Kindergeldbezug oÄ rausfallen?

katika:
@Gewerbler Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!
Ja ich würde 70% Beihilfe bekommen. Die 285 EUR wären der reine Grundtarif auf 30%! Das hab ich jetzt so ausgerechnet, in meinem Antragsformular steht halt 219 für den Baustein GK30, plus 30% ergeben die 285... Mehr gibts ja nicht bei Öffnungsaktion, Wahlbausteine kann man sich abschminken.
Und ja, in Berlin gibt es die 50% pauschale Beihilfe zur GKV...

Ich finde sehr schwierig herauszubekommen, was man im Alter an Pension + Rente haben könnte. Gibt nicht so eine schöne "Renteninformation" wie als Angestellter.
Ich hab halt gelesen, dass die Versicherer immer mehr "prüfen" bei Abfordern von Leistungen, sich mit Ärzten in Kontakt setzen, Schweigepflichentbindungen wollen etc., das fände ich alles mit Öffnungsaktion entspannter ;-)
Aber vielleicht sind das alles nur Einzel-Negativerfahrungen, die die Masse nicht treffen, wie auch die hier zum Herumärgern mit Rechnungen ohne Beihilfeergänzungstarif:  https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=12400

Der Punkt oben von @Themaster42699 ist aber trotzdem noch ungeklärt, ob es auch bei ÖA zu Anzeigepflichtverletzungen kommen kann. Vom Gefühl her dürfte es ja keinen Unterschied für den Vertrag machen, also kann ich mir schwer eine Kündigung durch den Versicherer vorstellen. Ich würde einfach versuchen, alles reinzuschreiben, was irgendwie geht.

Was ich nicht ganz begriffen habe: Leistet bei ÖA/ Grundtarif ohne Beihilfeergänzung die PKV nur (in meinem Fall) 30% von dem, was beihilfefähig ist, oder vom Rechnungsbetrag? Beispiel Zahnersatz, da erkennt die Beihilfe z.B. nur 60% der Arztrechnung an und leistet davon 70%. Zahlt die PKV im Grundtarif dann 30% von den 60% oder vom Rechnungsbetrag? Also würde man im ersteren Fall insgesamt nur 60% der Arztrechnung erstattet bekommen oder 70% von 60% (Beihilfe) plus 30% von 100% (PKV)?

Soweit ich gelesen habe, gibt es beim Ziehen der Öffnungsaktion keine Chance mehr auf Rücknahme des Risikozuschlages. Aber evtl gibt es auch Ausnahmen oder Änderungen?

katika:

--- Zitat von: bettelmusikant am 09.05.2025 13:14 ---
Wäre das denn auch noch ein Kostenfaktor, der miteinzurechnen wäre? In der GKV sind die Kinder ja kostenfrei mitversichert, in der PKV fällt ja eine Prämie an.
Und verringert sich dein Beihilfesatz (steigt die PKV), wenn die Kinder aus dem Kindergeldbezug oÄ rausfallen?

--- End quote ---

Es ist nicht unbedingt ein Kostenfaktor, sie könnten auch bei den Vätern in die Familienversicherung rein. Beim Großen (17) würde ich es dann über PKV versuchen, da er eine Zähne-Fehlstellung hat, die die GKV nicht reguliert, ich hoffe da auf die Beihilfe (vor 18) und ggf. auf PKV.
Der Beihilfesatz verringert sich, die PKV würde teurer um 89 EUR, sobald der Große aus dem Kindergeldbezug rausfällt, ja.

Gewerbler:

--- Zitat von: katika am 09.05.2025 13:33 ---Ich finde sehr schwierig herauszubekommen, was man im Alter an Pension + Rente haben könnte. Gibt nicht so eine schöne "Renteninformation" wie als Angestellter.

--- End quote ---
Zumindest einige Bundesländer geben sowas raus, ggf. aber auch erst nach ein paar Jahren bzw. ab gewissem Alter. Ob es Pflicht ist, weiß ich nicht.
Ansonsten musst du halt rechnen. Letzte Dienstbezüge kann man ja grob abschätzen, z.B. A14, falls eine Beförderung realistisch ist. Jahre zählen, Faktor bilden etc. Natürlich basiert das dann auf der heutigen Besoldung und nicht auf der in 20 Jahren. Aber da muss man dann wieder die Glaskugel bemühen  ;)



--- Zitat von: katika am 09.05.2025 13:33 ---Der Punkt oben von @Themaster42699 ist aber trotzdem noch ungeklärt, ob es auch bei ÖA zu Anzeigepflichtverletzungen kommen kann. Vom Gefühl her dürfte es ja keinen Unterschied für den Vertrag machen, also kann ich mir schwer eine Kündigung durch den Versicherer vorstellen. Ich würde einfach versuchen, alles reinzuschreiben, was irgendwie geht.

--- End quote ---
Ich kann es nicht mit Gewissheit sagen, aber kann mir auch nicht vorstellen, was die Konsequenz sein sollte. "Also wenn wir das gewusst hätten, hätten wir Sie nur über die ÖA und ohne Ausschlüsse mit 30 % Aufschlag versichert" - ähm, ja? Kann mir nicht so richtig vorstellen, was der Schaden für die Versicherung wäre in dem Fall. Von daher eigentlich auch keine Kündigung.



--- Zitat von: katika am 09.05.2025 13:33 ---Was ich nicht ganz begriffen habe: Leistet bei ÖA/ Grundtarif ohne Beihilfeergänzung die PKV nur (in meinem Fall) 30% von dem, was beihilfefähig ist, oder vom Rechnungsbetrag? Beispiel Zahnersatz, da erkennt die Beihilfe z.B. nur 60% der Arztrechnung an und leistet davon 70%. Zahlt die PKV im Grundtarif dann 30% von den 60% oder vom Rechnungsbetrag? Also würde man im ersteren Fall insgesamt nur 60% der Arztrechnung erstattet bekommen oder 70% von 60% (Beihilfe) plus 30% von 100% (PKV)?

--- End quote ---
Nein, vom Rechnungsbetrag. Bei der Barmenia ist in einem Flyer ein ganz gutes Beispiel (glaube in der allgemeinen Tarifübersicht oder zum Ergänzungstarif).

Beispiel: Rechnung Zahnarzt beträgt 1400 €: Davon 1000 € Material/Labor und 400 € Arzthonorar.
Beihilfe erkennt z.B. Labor zu 60 % an und Arzthonorar in dem Fall komplett (weil alles maximal Faktor 3,5 ist). Davon werden dann 30 % erstattet.
Erstattung ist dann 180 € für Labor (30 % von 600 €) plus 120 € (30 % von 400 €) = 300 € gesamt.

PKV erkennt alles zu 100 % an und erstattet 70 %, macht also 980 €.

Eigenanteil bleiben dann 120 € in dem Beispiel. Das wäre der Betrag, den dann der Beihilfeergänzungstarif ggf. übernehmen würde, wenn man ihn denn hätte bzw. bekommen könnte  ::)

So ähnlich ist es dann auch z.B. bei Physiotherapie. Da erstattet die Barmenia beispielsweise 110% der Beihilfesätze und damit insgesamt mehr als die Beihilfe, was den Eigenanteil etwas verkleinert. (Übrigens auch ein Vorteil der PKV: Da gibts direkt und ggf. mehrmals 10 Behandlungen ohne Diskussion und nicht nur 6 wie in der GKV).



--- Zitat von: katika am 09.05.2025 13:33 ---Soweit ich gelesen habe, gibt es beim Ziehen der Öffnungsaktion keine Chance mehr auf Rücknahme des Risikozuschlages. Aber evtl gibt es auch Ausnahmen oder Änderungen?

--- End quote ---
Meines Wissens kann man einen Risikozuschlag grundsätzlich überprüfen lassen. Und wenn ein Risiko nicht mehr auftritt kann man ja auch nochmal freundlich nach einem Ergänzungstarif für Wahlleistungen oder Beihilfeergänzung fragen (da könnte es natürlich dann Konflikte mit nicht angegebenen Krankheiten geben, siehe oben).
Oder eben bei einer anderen PKV, wenn die Abfragezeiträume entsprechend verstrichen sind. Hängt natürlich davon ab, was die Krankheiten sind, ob chronisch oder nicht, wie die die jeweilige PKV die ein und selbe Krankheit bewertet etc.
Wurde mir zumindest mal so von meinem Makler gesagt und steht auch im Vertrag zur ÖA (dass ich meine Gebühr erstattet kriege, wenn ich später nochmal "normal" unterkommen sollte).


Ansonsten noch: Falls du die Kinder in die PKV holst, ggf. beim Ausscheiden dran denken, eine Anwartschaft abzuschließen, falls die später nochmal rein müssten. Wobei eigentlich auch die ÖA nochmal greifen sollte, falls die selbst verbeamtet werden. Müsste man sich dann nochmal anschauen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version