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Beamte Rentenkasse

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MoinMoin:

--- Zitat von: GoodBye am 15.08.2025 11:41 ---Und wir sind weiterhin noch auf Prüfungsstufe eins... Zwischen der Besoldung und der Entlohnung der Tarifbeschäftigten besteht ein qualitativer Unterschied, eine Vergleichbarkeit beider Verhältnisse besteht grundsätzlich nicht.

--- End quote ---
Und die Prüfstufe eins besteht nur aus dem öD Tarifabschluss?
Und 0,x% weniger ist für sich betrachtet ein qualitativer Unterschied?
....

GoodBye:
Hier wird ein Vergleich zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten unter der Prämisse lediglich eines Prüfungspunktes des Prüfungsschemas des BVerfG gezogen. Wozu soll das zielführend sein.

Deshalb besteht, und das kann man auch der Rechtsprechung des BVerfG entnehmen, insgesamt ein qualitativer Unterschied. Das Beamtenverhältnis ist nunmal ein Sonderrechtsverhältnis.

Und es macht eben einen erheblichen Unterschied, ob man in Tarifverhandlungen anführt, dass die Haushaltslage schlecht sei, oder in der Gesetzesbegründung des jeweiligen Besoldungsgesetzes im Rahmen der Begründung und Prozeduralisierung Ausführungen zur Haushaltslage oder auch zur Bildung einer Pensionsrücklage macht, da dies gerichtlich überprüfbar ist.

Egge2206:

--- Zitat von: cyrix42 am 15.08.2025 06:54 ---
--- Zitat von: clarion am 15.08.2025 06:28 ---Im Übrigen, wenn Beamte älter werden als andere Arbeitnehmer sind sie für die Rentenversicherung doch ein Minusgeschäft.

--- End quote ---

Aber erst in der Auszahlungsphase. Wenn man allen Ü50-Beamten Vertrauensschutz gibt und ihnen ihre Pensionsansprüche belässt, während man die jüngeren in die Rentenversicherung einzahlen lässt, dann hat man die nächsten 15 Jahre kaum zusätzliche Ausgaben, wohl aber deutliche zusätzliche Einnahmen in der Rentenversicherung. Über das dann entstehende Problem. Wenn vermehrt Beamte dann in Rente gehen, können sich dann andere Politikier-Generationen kümmern…

--- End quote ---

auch bei den "Jüngeren" müsste das Brutto um den AN-Anteil erhöht werden, also auch weiterhin mit immensen kosten verbunden

Organisator:

--- Zitat von: Egge2206 am 15.08.2025 14:26 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 15.08.2025 06:54 ---
--- Zitat von: clarion am 15.08.2025 06:28 ---Im Übrigen, wenn Beamte älter werden als andere Arbeitnehmer sind sie für die Rentenversicherung doch ein Minusgeschäft.

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Aber erst in der Auszahlungsphase. Wenn man allen Ü50-Beamten Vertrauensschutz gibt und ihnen ihre Pensionsansprüche belässt, während man die jüngeren in die Rentenversicherung einzahlen lässt, dann hat man die nächsten 15 Jahre kaum zusätzliche Ausgaben, wohl aber deutliche zusätzliche Einnahmen in der Rentenversicherung. Über das dann entstehende Problem. Wenn vermehrt Beamte dann in Rente gehen, können sich dann andere Politikier-Generationen kümmern…

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auch bei den "Jüngeren" müsste das Brutto um den AN-Anteil erhöht werden, also auch weiterhin mit immensen kosten verbunden

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Kostenmäßig macht das - zumindest beim Bund - keinen Unterschied, da bereits seit vielen Jahre Pensionsrückstellungen ihv ca. 30% des Bruttos gebildet werden.

Egge2206:

--- Zitat von: Organisator am 15.08.2025 14:32 ---
--- Zitat von: Egge2206 am 15.08.2025 14:26 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 15.08.2025 06:54 ---
--- Zitat von: clarion am 15.08.2025 06:28 ---Im Übrigen, wenn Beamte älter werden als andere Arbeitnehmer sind sie für die Rentenversicherung doch ein Minusgeschäft.

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Aber erst in der Auszahlungsphase. Wenn man allen Ü50-Beamten Vertrauensschutz gibt und ihnen ihre Pensionsansprüche belässt, während man die jüngeren in die Rentenversicherung einzahlen lässt, dann hat man die nächsten 15 Jahre kaum zusätzliche Ausgaben, wohl aber deutliche zusätzliche Einnahmen in der Rentenversicherung. Über das dann entstehende Problem. Wenn vermehrt Beamte dann in Rente gehen, können sich dann andere Politikier-Generationen kümmern…

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auch bei den "Jüngeren" müsste das Brutto um den AN-Anteil erhöht werden, also auch weiterhin mit immensen kosten verbunden

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Kostenmäßig macht das - zumindest beim Bund - keinen Unterschied, da bereits seit vielen Jahre Pensionsrückstellungen ihv ca. 30% des Bruttos gebildet werden.

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Okay das wusste ich nicht, bei den Ländern würde es aber das Budget sowas von sprengen. Und eine Diskussion über die Einbeziehung der Beamten in die GRV ohne Erhöhung des Bruttos ist entbehrlich, das wird schon aus mehren Gründen nicht passieren.


Was ich aber schon länger erwähnen und hier mal einstellen wollte sind die Aussagen der SPD Vize. Sie sagte dass das aktuell Beamte (wenn es denn passiert) auch gar nicht mehr betreffen wird.

https://archive.is/20250513061223/https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/spd-fraktionsvize-schmidt-zu-pensionen-kein-beamter-muss-angst-haben-110472747.html

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