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Beamte Rentenkasse

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PublicHeini:
Ich glaube was generell in der Diskussion zu kurz kommt, ist dass Beamte in der Steuertabelle B sind und dadurch auch schon mehr an Steuern abführen bei A6/3 Bund (3030€) sind das 140€, bei A11/6 Bund (5000€) sind das 325€ und bei A15/4 Bund (7000€) sin das 530€ jeweils im Monat netto. Also kann gerne dieser Anteil für die Finanzierung der Pension genutzt werden.

PublicHeini:
Zu dem Thema Rentenversicherung und wie hoch ist eigentlich der Anteil der Rentenbeiträge für die Auszahlung der Rente. Die RV macht ja noch mehr als nur Rentenauszahlung. Ergänzend hierzu habe ich nach dem Szenario gefragt, wie es aussehen würde, wenn die AN alle in eine private Vorsorge verpflichtet werden. Hier die beiden Ergebnisse:
Um diese Frage zu beantworten, müssen wir einige Annahmen treffen und verschiedene Faktoren berücksichtigen:

Aktueller Beitragssatz: Der aktuelle Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoarbeitsentgelts, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen1.

Lebenserwartung: Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland liegt bei etwa 78,2 Jahren für Männer und 83,0 Jahren für Frauen2.

Rentenbezugsdauer: Wenn wir von einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren ausgehen, beträgt die durchschnittliche Rentenbezugsdauer etwa 11,2 Jahre für Männer und 16 Jahre für Frauen.

Kosten der zusätzlichen Leistungen: Die Rentenversicherung übernimmt auch Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen und andere Leistungen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben.

Wenn die Rentenauszahlung keine Aufgabe der Rentenversicherung mehr wäre, müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin Beiträge für die verbleibenden Aufgaben der Rentenversicherung leisten. Diese Aufgaben umfassen unter anderem Rehabilitationsmaßnahmen und Ersatzleistungen.

Um den neuen Beitragssatz zu berechnen, müssten wir den Anteil der Rentenauszahlungen an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung kennen. Angenommen, die Rentenauszahlungen machen etwa 70 % der Gesamtausgaben aus, könnten wir den Beitragssatz entsprechend reduzieren.

Beispielrechnung:

Aktueller Beitragssatz: 18,6 %
Anteil der Rentenauszahlungen: 70 %
Neuer Beitragssatz: 18,6 % * 30 % = 5,58 %
Das bedeutet, dass der Beitragssatz für die verbleibenden Aufgaben der Rentenversicherung etwa 5,58 % betragen könnte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden jeweils die Hälfte davon tragen, also etwa 2,79 % des Bruttoarbeitsentgelts.

Arbeitnehmer müssten dann zusätzlich eine private Pflichtversicherung abschließen, um ihre Altersvorsorge zu sichern. Die Höhe der Beiträge für diese private Versicherung würde von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem gewünschten Rentenniveau und der individuellen Lebenssituation.

Das von dir beschriebene Szenario – die Ablösung der gesetzlichen Rentenauszahlung durch eine verpflichtende private Altersvorsorge, finanziert durch eine Bruttolohnanhebung um den bisherigen Rentenversicherungsanteil (ca. 13 %) – hätte weitreichende Vorteile und Nachteile. Hier ist eine strukturierte Übersicht:

✅ Vorteile
Mehr individuelle Freiheit und Verantwortung

Arbeitnehmer könnten ihre Altersvorsorge stärker an ihre Lebenssituation und Risikobereitschaft anpassen.
Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten (z. B. Fonds, Versicherungen, Immobilien).
Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Beiträge und erwartete Leistungen wären klarer kalkulierbar.
Kein politischer Einfluss auf Renteneintrittsalter oder Rentenhöhe.
Entlastung des Staates

Der Staat müsste keine Rentenzahlungen mehr leisten, was langfristig den Bundeshaushalt entlasten könnte.
Keine politische Verantwortung mehr für Rentenanpassungen oder demografische Risiken.
Anreiz zur Eigenverantwortung

Menschen könnten motivierter sein, sich frühzeitig mit Altersvorsorge zu beschäftigen.
Potenziell höhere Renditen durch Kapitaldeckung im Vergleich zum Umlageverfahren.
❌ Nachteile
Hohe Anforderungen an Finanzkompetenz

Viele Menschen sind mit der Auswahl und Verwaltung privater Altersvorsorgeprodukte überfordert.
Risiko von Fehlentscheidungen, unseriösen Anbietern oder unzureichender Vorsorge.
Ungleichheit und soziale Risiken

Geringverdiener könnten trotz Pflichtbeitrag keine ausreichende Rente aufbauen.
Lebensläufe mit Brüchen (z. B. Elternzeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit) würden stärker benachteiligt.
Wegfall des Solidaritätsprinzips

Das Umlageverfahren verteilt Risiken solidarisch (z. B. Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente).
Private Vorsorge ist meist individuell und nicht solidarisch organisiert.
Marktrisiken und Unsicherheiten

Private Vorsorge ist abhängig von Kapitalmärkten – Krisen könnten Renten gefährden.
Inflation, Zinsentwicklung und Lebensdauer schwer kalkulierbar.
Verwaltungskosten und Intransparenz

Private Anbieter verlangen oft hohe Gebühren, die die Rendite schmälern.
Komplexe Produkte können schwer verständlich sein.
🔄 Politische und gesellschaftliche Implikationen
Rentenpolitik würde entpolitisiert, aber auch demokratischer Kontrolle entzogen.
Vertrauen in den Staat als sozialer Garant könnte sinken.
Übergangsphase wäre extrem komplex: Was passiert mit bereits eingezahlten Beiträgen? Wie wird der Bestandsschutz geregelt?

PublicHeini:
Anbei noch eine mögliche Lösung der KI.

Ein vom Arbeitnehmer (AN) ausgehender Antrag auf Entbindung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht könnte in einem reformierten System ein denkbares Instrument sein – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Damit die Vorteile eines solchen Modells erhalten bleiben und die Nachteile nicht überwiegen, müssten klare Rahmenbedingungen und Ausgleichsmechanismen geschaffen werden.

🧩 Mögliche Lösung: Antrag auf Befreiung – aber mit Bedingungen
Ein solcher Antrag könnte unter folgenden Voraussetzungen genehmigt werden:

Nachweis einer gleichwertigen privaten Altersvorsorge

Der AN muss belegen, dass er mindestens den Betrag der bisherigen gesetzlichen Beiträge (z. B. 13 % Bruttolohn) in eine zertifizierte private Vorsorge einzahlt.
Die Vorsorge muss bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. Kapitalgarantie, lebenslange Rente, Inflationsschutz).
Regulierung und Zertifizierung privater Anbieter

Nur geprüfte und staatlich zugelassene Anbieter dürfen Produkte für die Pflichtvorsorge anbieten.
Transparente Kostenstruktur, Mindeststandards für Sicherheit und Rendite.
Sozialer Ausgleich für Geringverdiener

Staatliche Zuschüsse oder ein Pflichtanteil im Umlageverfahren für Menschen mit geringem Einkommen oder unterbrochenen Erwerbsbiografien.
Pflicht zur Finanzbildung

Arbeitnehmer, die sich befreien lassen wollen, müssen an einem staatlich anerkannten Finanzbildungsmodul teilnehmen.
⚖️ Weitere Vorschläge zur Abfederung der Nachteile
Nachteil   Mögliche Lösung
Geringe Finanzkompetenz   Einführung verpflichtender Finanzbildung in Schule und Beruf
Ungleichheit   Progressiver Zuschussmechanismus für Geringverdiener
Marktrisiken   Kombination aus Kapitaldeckung und staatlich garantierter Mindestrente
Intransparenz   Einführung eines staatlichen Vergleichsportals für Vorsorgeprodukte
Wegfall Solidarität   Erhalt eines kleinen Umlageanteils für Erwerbsminderung, Hinterbliebene, Reha
🧠 Fazit
Ein freiwilliger Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht könnte ein gangbarer Weg sein – aber nur mit klaren Regeln, Schutzmechanismen und staatlicher Aufsicht. So ließen sich die Vorteile wie individuelle Freiheit und höhere Renditechancen nutzen, ohne die soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zu gefährden.

Organisator:

--- Zitat von: PublicHeini am 19.05.2025 09:20 ---Ein freiwilliger Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht könnte ein gangbarer Weg sein – aber nur mit klaren Regeln, Schutzmechanismen und staatlicher Aufsicht. So ließen sich die Vorteile wie individuelle Freiheit und höhere Renditechancen nutzen, ohne die soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zu gefährden.

--- End quote ---

Zum einen gibts das schon, vgl. selbständige Handwerker oder Rechtsanwälte und zum anderen wären alle anderen Leistungen der GRV außer der eigenen Rente nicht abgesichert (z.B. berufliche oder medizinische Reha, Hinterbliebenenrenten).

Da wäre de GRV als Basisabsicherung + weitere Bausteine doch deutlich sinnvoller.

PublicHeini:
Die anderen Aufgabe der Rentenversicherung (Reha, Wiedereingliederung, etc. ) bleiben erhalten und sind im Beitrag von 2,79% je AG und AN enthalten. Das es bereits einigen wenige Berufe gibt bzw. auch bei selbstständige gibt, ist mir bewusst. Jedoch ist die Grundfrage, warum dies nicht ausgeweitet wird.

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