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Beamte Rentenkasse
Rentenonkel:
Altersgeld hat gegenüber der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Vor-, aber auch Nachteile.
Wenn man sich für das Altersgeld entscheidet, ist der Anspruch auf eine Pension im Alter regelmäßig höher als bei der gesetzlichen Rente.
Wenn man allerdings vorzeitig eine Rente (wegen Alter oder wegen Schwerbehinderung) in Anspruch nehmen möchte, muss man in der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens 35 Jahre zusammen haben. Nur die Zeiten, für die man nachversichert worden ist, zählen jedoch dazu. Wenn man sich für das Altersgeld entscheidet, bleiben diese Zeiten bei der Berechnung der Rentenversicherung außen vor. Aus diesem Grund ist es selten, dass man vor Erreichen des 67. Lebensjahres diese Wartezeit als Tarifbeschäftigter noch erfüllt. Man beraubt sich so der Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze (ggf. auch mit Abschlägen) vorzeitig eine Rente in Anspruch nehmen zu können. Jeder, der sich für das Altersgeld entscheidet, muss sich bewusst sein, dass er mit dieser Entscheidung zwingend erst mit 67 Jahren einen Anspruch auf Rente realisieren kann und somit entweder länger arbeiten muss oder genug Ersparnisse ansammeln muss, um eine gewisse Durststrecke im Alter zu überbrücken.
Als Besonderheit kommt hinzu, dass die gesetzliche Rente keine Hinzuverdienstgrenze mehr kennt. Das bedeutet, dass man die Rente vorzeitig zusätzlich zum Gehalt in Anspruch nehmen kann und weiterarbeiten kann. Man hat in dieser Phase dann zwei Einkommen; Rente plus Gehalt. Ohne die Erfüllung der Wartezeit von mindestens 35 Jahren, besser noch 45 Jahren, ist diese Tür jedoch verschlossen.
Wenn man aus gesundheitlichen Gründen eine Reha oder eine Rente wegen Erwerbsminderung von der Rentenversicherung haben will oder muss, muss man mindestens fünf Jahre mit Beiträgen haben. Auch hier zählen die Zeiten, für die man später Altersgeld erhält, nicht mit. Somit müsste man als Tarifbeschäftigter mit Anspruch auf Altersgeld zunächst fünf Jahre arbeiten, bevor man überhaupt einen Anspruch auf Reha oder Rente wegen Erwerbsminderung realisieren kann.
Auch für die Höhe einer etwaigen Rente wegen Erwerbsminderung und für Hinterbliebenenrenten kommt es entscheidend darauf an, ob man nachversichert wurde. Die sogenannte Zurechnungszeit bemisst sich nach dem vorherigen Durschnitt aus dem gesamten Versicherungsleben. Ohne Nachversicherung ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente daher viele Jahre in einem niedrigen, dreistelligen Bereich.
Der Anspruch auf Altersgeld des Bundes ruht grundsätzlich bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze und wird nur auf Antrag gewährt. Im Fall von Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung ist es möglich, die Beendigung des Ruhens vorzeitig und unter Hinnahme von Abschlägen zu beantragen.
Da das Altersgeld bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrenten nach dem Tod jedoch keine Zurechnungszeit oder Hochrechnung kennt, ist das Versorgungsniveau bei einer frühen Erwerbsminderung oder Tod oft auf Höhe des Grundsicherungsniveau.
Da das Altersgeld aus den obigen Gründen nicht immer für den einzelnen Betroffenen günstig ist, sollte man sich gut überlegen, ob man sich für das Altersgeld oder doch die Nachversicherung entscheidet. Sollte man sich für das Altersgeld entscheiden, wäre eine zusätzliche Absicherung der biometrischen Risiken (Tod, Erwerbsminderung) oft sehr sinnvoll.
Am Ende hängt die Entscheidung auch davon ab, wie es ab da mit der beruflichen Zukunft weitergehen soll (Tarifbeschäftigter, Selbständiger, versichert über ein Versorgungswerk, etc.)
Die unterschiedliche Behandlung (Altersgeld vs. Rente) für den Fall, dass man gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist, wurde bereits andiskutiert.
WimmelbuchLeser:
--- Zitat von: Zock am 09.05.2025 23:54 ---Guten Abend zusammen,
mich schockieren die (unwissenden) Aussagen von Frau Bas.
Sie kündigt an, dass kurzfristig auch Beamte in die Rentenkasse einzahlen und daraus versorgt werden müssen. Dazu werden Stammtischparolen posaunt und Vergleiche von Pensionen und Durchschnittsrenten angestrengt. Mal wieder ohne zu berücksichtigen, dass hier Äpfel und Birnen verglichen werden.
Das wird wohlmöglich die nächste Großbaustelle, wenn bei den aktiven Beamten Pensionen fallen und von unserem jetzigen sowieso unteralimentierten Brutto auch noch 18.6 % Rentenbeiträge fällig werden.
P.S.
Mich würde es nicht wundern, wenn dies die einzusetzende Kommission jetzt relativ zügig durchdrückt und man dann auf Klageverfahren wartet.
--- End quote ---
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Sendung Caren Miosga (s. ARD-Mediathek) vom 25.05.2025 hinweisen. Gast mitunter war ein bekannter CDU-Politiker. Zum allg. Punkt Einzahlen Selbständige und Beamte in die Rentenkasse: ab 56:28 Minuten durfte man seine persönliche Meinung samt wohl Ausweichen feststellen. Hier wird der Fokus zu nur Verbeamtung bei hoheitlichen Aufgaben (Polizist ja - Beamte in Ministerien sowie Kreisverwaltung fraglich...) angeregt und hinterfragte, ob es Verbeamtung in Ministerien und Kreisverwaltungen geben muss. Die zuvor allg. angestimmte Debatte zum Thema Abschaffung Ehegattensplitting aller Gesprächsteilnehmer (ab 32:20 Minuten) ist ebenfalls informativ. Es wird - wie ich verstanden habe - die These erhoben, dass das Ehegattensplitting mitunter wohl zu sehr Anreize schafft und somit Mütter in Deutschland überwiegend (68,4%) in Teilzeit belässt. Klar werden auch die Probleme der Betreuungseinrichtungen bei Kinder angesprochen. Aber das Ehegattensplitting wird inzwischen wohl hier und da als Auslaufmodell mit Ursprung von 1958 angesehen. Gern möchte man heute wohl den Fachkräftemangel mal wieder mit den Frauen zu Ausgleich bringen. Darum ist es ja auch *IRONIE-AN*gesellschaftlich total unbedenklich, sein Kind schon 4,-5,- oder 6,-monatigen Kind der Betreuung zu übergeben... ganz toll ...
Organisator:
--- Zitat von: WimmelbuchLeser am 26.05.2025 18:08 ---Darum ist es ja auch *IRONIE-AN*gesellschaftlich total unbedenklich, sein Kind schon 4,-5,- oder 6,-monatigen Kind der Betreuung zu übergeben... ganz toll ...
--- End quote ---
Warum sollte das auch gesellschaftlich ein Problem sein. In vielen Ländern ist das durchaus üblich, ohne dass die Gesellschaft daran Schaden nimmt. Oder vielleicht sogar gewinnt?
Soll das doch jeder Elternteil für sich entscheiden.
HochlebederVorgang:
Ich finde auch, dass wir möglichst viele hart erkämpfte gesellschaftliche Errungenschaften zurückdrehen sollten, damit hier allen Gerechtigkeit widerfährt.
Beim Thema Betreuung kann ich übrigens mitreden, ich habe mehrere Kinder mit 14 Monaten in die Krippe gegeben.
Haben Sie eine Vorstellung, wer mittlerweile in Krippe, Kita und Grundschule auf Kinder losgelassen wird?
PolareuD:
Meiner Meinung nach gibt es keine gute Kinderbetreung. Ich verwende eher die Begrifflichkeit „Kinderverwahranstalten“. Was nicht heißen soll, dass es keine motivierten Mitarbeiter gibt, sondern eher als Problem des Personalmangels zu verstehen ist. Insofern toleriert man einfach das ca. 1/3 der Kinder durch das Raster fallen, da man schlicht nicht in der Lage ist etwas mehr auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen.
Von daher halte ich den Ein-Einkommenhaushalt als durchaus relevante Errungenschaft. Heutzutage ist es selbstredend legitim, ob ein Elternteil ganz aufhört zu arbeiten, egal ob Mann oder Frau, oder beide nur hälftig der Beschäftigung nachgehen. Nur so ist m.M.n. eine sinnvolle Kinderbetreuung gewährleistet. Dazu müssten aber die Gehälter/Bezüge entsprechend hoch sein.
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