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Beamte Rentenkasse

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Organisator:

--- Zitat von: ohjeee am 19.05.2025 10:51 ---Nein, nicht in BaWü. Gibt iirc nur 2-3 Bundesländer, die Altersgeld anbieten. Würde ich in BaWü dem Beamtendienst den Rücken kehren, würde ich nachversichert in der gesetzlichen, vom A9er-Brutto bis heute, selbstverständlich mit dem geringen Brutto, nicht vom Netto rückgerechnet.

--- End quote ---

Da es hier das Bundesbeamtenforum ist, habe ich die Bundesländer natürlich nicht betrachtet.

HochlebederVorgang:
Der Beitragszuschuss liegt bei 7,3 % der gesetzlichen Rente.

Beitrag zur GKV liegt bei 14,6 %, davon zahlt der pflichtversicherte Rentner 7,3%, die anderen 7,3 % der Rentenversicherungsträger.

Das Problem: Altersgeld ist keine gesetzliche Rente, oder verstehe ich da etwas falsch. Gleiches sollte gelten, wenn man ab Zeitpunkt der Entlassung über ein Versorgungswerk versichert ist.

Wenn man also keine gesetzliche Rente bezieht, kann man auch keinen Beitragszuschuss erhalten. Heisst, man bezahlt den Spaß allein.

BWBoy:

--- Zitat von: andreb am 14.05.2025 12:12 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 14.05.2025 06:33 ---Moin anderb, ich denke es ergibt wenig Sinn einen Link zu einem Artikel zu posten, der sich hinter einer Paywall versteckt.

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Moin !

Das ist so erstmal korrekt ;)

Ich bin davon ausgegangen, dass der "move" über archive.ph mittlerweile bekannt ist ;)

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Ich kannte sowas früher schon. das wurde aber dann offline genommen. Vielen Dank für das neue :)

HochlebederVorgang:
Bei maximaler gesetzlicher Rente von derzeit 3572 Euro sind das 260,76 € für die GKV. Wenn ich die PKV aufgrund fehlender gesetzlicher Rente im Alter komplett selbst zahle, werde ich wohl eher bei 600 Euro aufwärts landen.

Insoweit wäre der Vorteil des Altersgeldes ggü. der Nachversicherung bereits durch den möglicherweise fehlenden Zuschuss zur GKV verpufft. Empfänger von Altersgeld sind nämlich nicht behilfeberechtigt.

Wenn ich die Differenz mal annehme von Renteneintritt 67 Jahre (Ab dann gibt es Altersgeld) bis zur durschnittlichen Lebenserwartung eines Mannes lt. Sterbetafel, sind das mal schnell 50.000 Euro.

Organisator:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 19.05.2025 11:10 ---Bei maximaler gesetzlicher Rente von derzeit 3572 Euro sind das 260,76 € für die GKV. Wenn ich die PKV aufgrund fehlender gesetzlicher Rente im Alter komplett selbst zahle, werde ich wohl eher bei 600 Euro aufwärts landen.

Insoweit wäre der Vorteil des Altersgeldes ggü. der Nachversicherung bereits durch den möglicherweise fehlenden Zuschuss zur GKV verpufft. Empfänger von Altersgeld sind nämlich nicht behilfeberechtigt.

Wenn ich die Differenz mal annehme von Renteneintritt 67 Jahre (Ab dann gibt es Altersgeld) bis zur durschnittlichen Lebenserwartung eines Mannes lt. Sterbetafel, sind das mal schnell 50.000 Euro.

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Dann muss man entweder als Selbständiger ca. 50k für die KV als Rentner zurücklegen oder eine abhängige Beschäftigung für einen Zuschuss zur PKV eingehen.

In jedem Fall sind die Beträge klar messbar und somit (eine) Entscheidungsgrunlage für die Karriereplanung.

Ansonsten hat das Altersgeld den großen Vorteil gegenüber der Nachversicherung, dass die Komponente "Betriebsrente" ebenfalls beinhaltet ist; die VBL wird nämlich nicht nachversichert.

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