Autor Thema: Thema: Wechsel von E11 Stufe 2 auf E13 – Einstufung in Stufe 3 möglich nach TVöD  (Read 1376 times)

Xunil

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Hallo zusammen,

ich bin derzeit bei meinem Arbeitgeber (TVöD VKA) in Entgeltgruppe E11, Erfahrungsstufe 2, mit etwa 10 Monaten in dieser Stufe. Nun habe ich ein Angebot für eine Stelle in E13, ebenfalls beim selben Arbeitgeber.

Ich würde die Stelle nur annehmen, wenn ich in E13in Stufe 3 eingruppiert werden könnte.
Meine Frage: Ist das nach den Regelungen des TVöD VKA überhaupt möglich?

Konkret: Kann im Rahmen eines Stellenwechsels innerhalb desselben Arbeitgebers eine Einstufung in eine höhere Stufe als die „normale“ Überleitung (also Stufe 2) erfolgen – z. B. nach § 16 Abs. 5 TVöD (VKA) aufgrund förderlicher Zeiten oder per individueller Zuordnung?

Ich habe direkt nach dem Studium beim meinen jetzigen Arbeitgeber angefangen, gestartet in Stufe 1.

Vielen Dank für eure Einschätzungen und Erfahrungen!

MoinMoin

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Es ist eine normal Höhergruppierung, also kann man keine förderliche Zeiten anwenden.
Selbst wenn.
Du hast offensichtliche keine förderlichen Zeiten, die eine Stufe 3 rechtfertigen könnten.

Es gibt kein § 16 Abs. 5 TVöD (VKA).

Also gehen nur aussertarifliche Lösungen.

Umlauf

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Nur eine Frage.

Selbst wenn man die Regelungen bei Seite legen würde.
Wo sollen die förderlichen Zeiten herkommen?

Das Studium scheint noch nicht lange her zu sein. Sprich, es gibt nicht einmal ansatzweise Zeiten.

Xunil

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Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Ich war bisher der Auffassung, dass die Einstufung bis Stufe 3 Verhandlungssache ist und nicht zwingend an die Berufserfahrung gekoppelt sein muss. Bei uns werden zum Beispiel Studienabsolvent*innen häufig bereits in Stufe 2 eingruppiert – vorausgesetzt, sie stellen sich bei der Einstellung etwas geschickter an, als ich es damals getan habe. Mir war das einfach nicht bewusst.

Mir geht es in erster Linie um die grundsätzliche Machbarkeit – die Unterstützung durch BL/AL hätte ich.

Eine außertarifliche Lösung würde in dem Fall bedeuten, dass eine Zulage gezahlt wird?

ElBarto

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Also die Probleme hätte ich auch gerne.

11 2 zu 13 2 sind 600 EUR brutto mehr und selbst zu 11 3 sind es noch fast 200 EUR mehr.

Meine Güte. Klar kann es nie genug sein solang man angestellt ist. Aber ich sehe das Problem nicht.
Es bleibt so oder so mehr...


Xunil

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Von einem Problem möchte ich nicht sprechen, ich bin mit meiner glücklichen Situation bewusst.

Ich bin zur Zeit sehr zufrieden auf meiner aktuellen Stelle, die neue Stelle ist - vor allem in meiner derzeitigen Lebenssituation - mit deutlichen Nachteilen verbunden. Da spielt die kurzfristige monetäre Verbesserung schon eine große Rolle, 200€ mehr würde da nicht reichen.

Wie bereits geschrieben, geht es mir nur um die Machbarkeit, auf welchen Weg auch immer. Falls es einfach nicht möglich ist, wäre das für mich auch okay und mir würde die für mich schwierige Entscheidung abgenommen.

Gewerbler

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D.h. du willst die neue Stelle (inhaltlich oder wegen sonst was) gar nicht unbedingt, würdest dich aber gegen entsprechendes Entgelt "überreden" lassen?

Außertariflich würde dann in dem Fall heißen, dass du eine Zulage bekommst oder eben die E13/3 sonst wie zugesichert bekommst.
Am Ende vom Tag kann es dir ja auch egal sein, wie der AG das dann "hinbastelt". Wenn du sagst, für E13/3 machst du den Job und für weniger nicht und von deiner Seite aus mit beiden Optionen leben kannst, dann liegt es ja am AG, wie sehr er dich für den Job will oder eben nicht. Dann kannst du es aber ja auch so deutlich kommunizieren und alles andere ist nicht dein Problem :)

MoinMoin

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Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Ich war bisher der Auffassung, dass die Einstufung bis Stufe 3 Verhandlungssache ist und nicht zwingend an die Berufserfahrung gekoppelt sein muss. Bei uns werden zum Beispiel Studienabsolvent*innen häufig bereits in Stufe 2 eingruppiert – vorausgesetzt, sie stellen sich bei der Einstellung etwas geschickter an, als ich es damals getan habe. Mir war das einfach nicht bewusst.

Mir geht es in erster Linie um die grundsätzliche Machbarkeit – die Unterstützung durch BL/AL hätte ich.

Eine außertarifliche Lösung würde in dem Fall bedeuten, dass eine Zulage gezahlt wird?
Ein Blick in den Tarifvertrag würde dich von Auffassungen befreien und mit Wissen bereichern.
Man kann bis zur Stufe 6 bei eingestellt werden, wenn förderliche Zeiten vorliegen.
Wenn Studienabsolventen in Stufe 2 eingestellt werden, dann ist das ausser/übertariflich, weil ich keine tariflichen Möglichkeit sehe, wie das gehen soll.

Aber im Kern ist es so wie Gewerbler schreibt, fordere was du willst und der AG soll sich es überlegen, wie er es hinbekommt.

DarkRanger

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In der Tat ist es einfacher mit dem AG eine Eingruppierung nach 13 2 zu vereinbaren. Die folgenden Möglichkeiten hängen dann vom Verhandlungsgeschick und den örtlichen Gremien ab.

Laufzeitverkürzung in der Stufe nach 6 Monaten

Zahlung einer AT Zulage bis 12.3 erreicht