Hallo zusammen,
ich bin derzeit bei meinem Arbeitgeber (TVöD VKA) in Entgeltgruppe E11, Erfahrungsstufe 2, mit etwa 10 Monaten in dieser Stufe. Nun habe ich ein Angebot für eine Stelle in E13, ebenfalls beim selben Arbeitgeber.
Ich würde die Stelle nur annehmen, wenn ich in E13in Stufe 3 eingruppiert werden könnte.
Meine Frage: Ist das nach den Regelungen des TVöD VKA überhaupt möglich?
Konkret: Kann im Rahmen eines Stellenwechsels innerhalb desselben Arbeitgebers eine Einstufung in eine höhere Stufe als die „normale“ Überleitung (also Stufe 2) erfolgen – z. B. nach § 16 Abs. 5 TVöD (VKA) aufgrund förderlicher Zeiten oder per individueller Zuordnung?
Ich habe direkt nach dem Studium beim meinen jetzigen Arbeitgeber angefangen, gestartet in Stufe 1.
Vielen Dank für eure Einschätzungen und Erfahrungen!