Hallo zusammen,
Rechtliche Grundlage – TV-L: Arztbesuch während der Arbeitszeit
Nach § 29 Abs. 1 TV-L gilt:
"Der Beschäftigte ist unter Fortzahlung des Entgelts [...] in nachgewiesenen Fällen der notwendigen ärztlichen Behandlung freizustellen, wenn diese nur während der Arbeitszeit erfolgen kann."
Das bedeutet:
Arztbesuche müssen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, wenn dies zumutbar ist.
Ist das nicht möglich, z. B. wegen der Öffnungszeiten oder der Art der Untersuchung (z. B. Facharzttermin, akute Beschwerden), dann darfst du den Arzt während der Arbeitszeit aufsuchen.
Die Zeit wird bezahlt, wenn der Arztbesuch notwendig ist und nicht außerhalb der Arbeitszeit erfolgen konnte.
Wie soll ich z.b. bei einer Blutabnahme pünktlich bei der Arbeit sein, oder wenn ich z.b. einen Termin bekomme der um 10.00 Uhr ist und der Arzt mir sagt das es notwendig ist muss der AG mich freistellen.