Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
welche EG wäre gerecht?
Garfield:
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.
Das was hier in der Beschaffung geleistet wird, ist sicherlich nicht E6. Und die Übertragung hört sich nicht ordnungsgemäß an.
Was ich an deiner Stelle machen würde:
1. aktuelle Tätigkeitsbeschreibung anfordern.
2. Prüfen inwiefern diese deinen aktuellen Tätigkeiten entspricht.
3. Mit dem Personalrat und dem Vorgesetzen Kontakt aufnehmen um eine neue Tätigkeitsbeschreibung anzufertigen, in der die Beschaffung aufgeführt ist. Ansonsten hast du die Beschaffung nie wirksam übertragen bekommen.
4. Wenn die neue Tätigkeitsbeschreibung übertragen wurde die Eingruppierung überprüfen lassen.
Solltest du die Beschaffung nicht in deiner Tätigkeitsbeschreibung haben und man weigert sich, sie dir zu übertragen, dann würde ich diese Aufgabe klar verweigern und sagen, du machst nur E6 Tätigkeiten.
Fragmon:
--- Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:00 ---Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.
Das was hier in der Beschaffung geleistet wird, ist sicherlich nicht E6. Und die Übertragung hört sich nicht ordnungsgemäß an.
Was ich an deiner Stelle machen würde:
1. aktuelle Tätigkeitsbeschreibung anfordern.
2. Prüfen inwiefern diese deinen aktuellen Tätigkeiten entspricht.
3. Mit dem Personalrat und dem Vorgesetzen Kontakt aufnehmen um eine neue Tätigkeitsbeschreibung anzufertigen, in der die Beschaffung aufgeführt ist. Ansonsten hast du die Beschaffung nie wirksam übertragen bekommen.
4. Wenn die neue Tätigkeitsbeschreibung übertragen wurde die Eingruppierung überprüfen lassen.
Solltest du die Beschaffung nicht in deiner Tätigkeitsbeschreibung haben und man weigert sich, sie dir zu übertragen, dann würde ich diese Aufgabe klar verweigern und sagen, du machst nur E6 Tätigkeiten.
--- End quote ---
Wenn aus der Tätigkeitsdarstellung schon erkennbar ist, dass die Tätigkeiten keine 20% selbstständigen Leistungen umfasst, kann man die Frage erst einmal hinten anstellen. Insbesondere wenn die KGsT ebenfalls zu diesem Ergebnis gekommen ist.
Wie aber bereits der Vorredner sagte, könnte hier eventuell das Thema Beschaffung ein Ansatzpunkt sein. Mich würde es aber wundern, wenn diese Aufgabe 50% der Zeit (für 9a) umfasst. Falls doch Frage ich mich, wie stark man zuvor ausgelastet gewesen war.
Organisator:
--- Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:00 ---Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.
--- End quote ---
Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.
Garfield:
--- Zitat von: Organisator am 19.05.2025 09:17 ---
--- Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:00 ---Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.
--- End quote ---
Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.
--- End quote ---
Ob sie selbstständige Leistungen enthalten ist zu prüfen. Aus der anfänglichen Beschreibung ist das nicht vollumfänglich zu beantworten, es gibt aber durchaus Hinweise darauf, wie z.B. mehrere Konten bei Großhändlern.
Organisator:
--- Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:20 ---
--- Zitat von: Organisator am 19.05.2025 09:17 ---
--- Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:00 ---Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.
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Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.
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Ob sie selbstständige Leistungen enthalten ist zu prüfen. Aus der anfänglichen Beschreibung ist das nicht vollumfänglich zu beantworten, es gibt aber durchaus Hinweise darauf, wie z.B. mehrere Konten bei Großhändlern.
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Der Arbeitsvorgang ist aktuell beschrieben mit dem Verwalten der Büromaterialien und bei Bedarf Beschaffung neuer Büromaterialen über Amazon & Co. Hierfür sind - wenn überhaupt - allenfalls gründliche Fachkenntnisse erforderlich. Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sind nicht erforderlich, so dass sich die Prüfnung des darauf aufbauenden Tätigkeitsmerkmals der selbständigen Leistungen erübrigt.
Auch unterschiedliche Bestellmöglichkeiten bei verschiedenen Händlern eröffnen keine sL.
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