welche EG wäre gerecht?

Begonnen von Pixelfreak2005, 16.05.2025 08:15

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Garfield

Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.
Das was hier in der Beschaffung geleistet wird, ist sicherlich nicht E6. Und die Übertragung hört sich nicht ordnungsgemäß an.

Was ich an deiner Stelle machen würde:
1. aktuelle Tätigkeitsbeschreibung anfordern.
2. Prüfen inwiefern diese deinen aktuellen Tätigkeiten entspricht.
3. Mit dem Personalrat und dem Vorgesetzen Kontakt aufnehmen um eine neue Tätigkeitsbeschreibung anzufertigen, in der die Beschaffung aufgeführt ist. Ansonsten hast du die Beschaffung nie wirksam übertragen bekommen.
4. Wenn die neue Tätigkeitsbeschreibung übertragen wurde die Eingruppierung überprüfen lassen.

Solltest du die Beschaffung nicht in deiner Tätigkeitsbeschreibung haben und man weigert sich, sie dir zu übertragen, dann würde ich diese Aufgabe klar verweigern und sagen, du machst nur E6 Tätigkeiten.

Fragmon

Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:00
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.
Das was hier in der Beschaffung geleistet wird, ist sicherlich nicht E6. Und die Übertragung hört sich nicht ordnungsgemäß an.

Was ich an deiner Stelle machen würde:
1. aktuelle Tätigkeitsbeschreibung anfordern.
2. Prüfen inwiefern diese deinen aktuellen Tätigkeiten entspricht.
3. Mit dem Personalrat und dem Vorgesetzen Kontakt aufnehmen um eine neue Tätigkeitsbeschreibung anzufertigen, in der die Beschaffung aufgeführt ist. Ansonsten hast du die Beschaffung nie wirksam übertragen bekommen.
4. Wenn die neue Tätigkeitsbeschreibung übertragen wurde die Eingruppierung überprüfen lassen.

Solltest du die Beschaffung nicht in deiner Tätigkeitsbeschreibung haben und man weigert sich, sie dir zu übertragen, dann würde ich diese Aufgabe klar verweigern und sagen, du machst nur E6 Tätigkeiten.

Wenn aus der Tätigkeitsdarstellung schon erkennbar ist, dass die Tätigkeiten keine 20% selbstständigen Leistungen umfasst, kann man die Frage erst einmal hinten anstellen. Insbesondere wenn die KGsT ebenfalls zu diesem Ergebnis gekommen ist.

Wie aber bereits der Vorredner sagte, könnte hier eventuell das Thema Beschaffung ein Ansatzpunkt sein. Mich würde es aber wundern, wenn diese Aufgabe 50% der Zeit (für 9a) umfasst. Falls doch Frage ich mich, wie stark man zuvor ausgelastet gewesen war.

Organisator

Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:00
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.

Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.

Garfield

Zitat von: Organisator am 19.05.2025 09:17
Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:00
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.

Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.

Ob sie selbstständige Leistungen enthalten ist zu prüfen. Aus der anfänglichen Beschreibung ist das nicht vollumfänglich zu beantworten, es gibt aber durchaus Hinweise darauf, wie z.B. mehrere Konten bei Großhändlern.

Organisator

Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:20
Zitat von: Organisator am 19.05.2025 09:17
Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:00
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.

Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.

Ob sie selbstständige Leistungen enthalten ist zu prüfen. Aus der anfänglichen Beschreibung ist das nicht vollumfänglich zu beantworten, es gibt aber durchaus Hinweise darauf, wie z.B. mehrere Konten bei Großhändlern.

Der Arbeitsvorgang ist aktuell beschrieben mit dem Verwalten der Büromaterialien und bei Bedarf Beschaffung neuer Büromaterialen über Amazon & Co. Hierfür sind - wenn überhaupt - allenfalls gründliche Fachkenntnisse erforderlich. Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sind nicht erforderlich, so dass sich die Prüfnung des darauf aufbauenden Tätigkeitsmerkmals der selbständigen Leistungen erübrigt.

Auch unterschiedliche Bestellmöglichkeiten bei verschiedenen Händlern eröffnen keine sL.

Fragmon

Zitat von: Organisator am 19.05.2025 09:34
Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:20
Zitat von: Organisator am 19.05.2025 09:17
Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:00
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.

Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.

Ob sie selbstständige Leistungen enthalten ist zu prüfen. Aus der anfänglichen Beschreibung ist das nicht vollumfänglich zu beantworten, es gibt aber durchaus Hinweise darauf, wie z.B. mehrere Konten bei Großhändlern.

Der Arbeitsvorgang ist aktuell beschrieben mit dem Verwalten der Büromaterialien und bei Bedarf Beschaffung neuer Büromaterialen über Amazon & Co. Hierfür sind - wenn überhaupt - allenfalls gründliche Fachkenntnisse erforderlich. Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sind nicht erforderlich, so dass sich die Prüfnung des darauf aufbauenden Tätigkeitsmerkmals der selbständigen Leistungen erübrigt.

Auch unterschiedliche Bestellmöglichkeiten bei verschiedenen Händlern eröffnen keine sL.

Also die Kenntnis und Beherrschung der Vergaberegeln (Vergaberecht, Haushaltsrecht, Rahmenverträge) sind m.E. gvFK.

Organisator

Zitat von: Fragmon am 19.05.2025 10:10
Zitat von: Organisator am 19.05.2025 09:34
Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:20
Zitat von: Organisator am 19.05.2025 09:17
Zitat von: Garfield am 19.05.2025 09:00
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.

Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.

Ob sie selbstständige Leistungen enthalten ist zu prüfen. Aus der anfänglichen Beschreibung ist das nicht vollumfänglich zu beantworten, es gibt aber durchaus Hinweise darauf, wie z.B. mehrere Konten bei Großhändlern.

Der Arbeitsvorgang ist aktuell beschrieben mit dem Verwalten der Büromaterialien und bei Bedarf Beschaffung neuer Büromaterialen über Amazon & Co. Hierfür sind - wenn überhaupt - allenfalls gründliche Fachkenntnisse erforderlich. Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sind nicht erforderlich, so dass sich die Prüfnung des darauf aufbauenden Tätigkeitsmerkmals der selbständigen Leistungen erübrigt.

Auch unterschiedliche Bestellmöglichkeiten bei verschiedenen Händlern eröffnen keine sL.

Also die Kenntnis und Beherrschung der Vergaberegeln (Vergaberecht, Haushaltsrecht, Rahmenverträge) sind m.E. gvFK.

Grundsätzlich schon - aber beim Einkauf von Büromaterial im beschriebenen Umfang brauchts die Kenntnisse nicht in der tariflich geforderten Tiefe und Breite - dafür reicht eine kurze bis allenfalls gründliche Einarbeitung.

Daher auch meine Einschätzung, dass der TE mit der Meinung, dass es dafür überhaupt gFK bedarf, gut bedient ist.

Garfield

Wenn mit "ich hab die Beschaffung komplett übernommen" lediglich das Nachbestellen von festgelegtem Büromaterial gemeint ist, stimmt das. Vielleicht hatte ich die Formulierung überinterpretiert.

DiVO

Zitat von: Garfield am 19.05.2025 11:29
Wenn mit "ich hab die Beschaffung komplett übernommen" lediglich das Nachbestellen von festgelegtem Büromaterial gemeint ist, stimmt das. Vielleicht hatte ich die Formulierung überinterpretiert.

Solche Phrasen werden gerne aufgebauscht, damit sie wichtiger klingen. Hier im Forum hat mal ein Uni-Hausmeister einen ähnlichen Beitrag verfasst und wollte eine höhere EG, weil er "die komplette Schließanlage der gesamten Uni programmiert". Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass er lediglich de zur Schließanlage gehörenden Transponder in der entsprechenden Software "programmiert" und anschließend aushändigt.

Frank7777

Hallo,

ehrlich gesagt ist jemand mit deiner Stellenbeschreibung bei uns eher in der 4 - 5 angesiedelt. Meiner Meinung nach ist die EG 6 schon sehr gut.

Gruß
  Frank

tiger

Absolute Willkür, und das ist der Grund warum der TVÖD totaler Schwachsinn ist.

Fragmon

Zitat von: tiger am 20.05.2025 08:19
Absolute Willkür, und das ist der Grund warum der TVÖD totaler Schwachsinn ist.

Wo ist das Willkür? Jeder kann unterschiedlich rechtlich subsumieren. Die Eingruppierung ist aber wie so oft hier im Forum dargestellt, stets korrekt und kann jederzeit gerichtlich festgestellt werden.

Willkür ist, die Gehaltsverhandlung im Gespräch mit dem Chef (nach Nase) in der Privatwirtschaft.

NWB

Wo ein Wille ist, ist auch regelmäßig ein Weg

Pixelfreak2005

ohhha viele Antworten.

vielen dank dafür. Meine Stelle würde nach Übersendung an die KGSt mit 6 bewertet. Jetzt habe ich in meinem Höhergruppierungsantrag folgendes rein gesetzt, weil man mich danach gefragt hat.

Leiterschutzbeauftragter
-   Erwerb und Weiterbildung mit Zertifizierung zum Leiterschutzbeauftragten
-   Sichtprüfung auf Defekte, Prüfung der Gängigkeit, Abnahme mit Prüfsiegel und Protokollierung
-   Vorstellung bei Städtischer Arbeitsschutz Begehung

muss ich Arbeiten dauerhaft annehmen, die mir durch Vertretung und Mehrarbeit zugeteilt wurden und ich diese in dem Antrag zur Höhergruppierung genannt habe. Die Beschaffung habe ich nur übernommen, da man mir eine andere Stelle in Aussicht gestellt hat. Aus diesem Grund habe ich den Shop programmiert und mich in das Thema eingearbeitet um mir das Leben leichter zu machen. Jetzt wird die Stelle doch anderweitig besetzt und mir wurde gesagt, dass die Beschaffung und andere Dinge trotzdem bei mir bleibt.
Aussage Personalleitung: mit der Niederschrift der neuen Aufgaben bleiben die nach der KGSt Neubewertung bei mir.

Ich komm mir da auf gut deutsch verarscht vor. Ich habe alle Arbeitsprozesse optimiert um andere Aufgaben zu übernehmen am Ende eine Höhergruppierung durch zu bekommen. Jetzt weis ich nicht was das Personalamt an KGSt übersendet hat. Habe ja nur die Absage mit die Stelle XY bleibt in der 6 von der Personalleitung bekommen.

Rene

Leiterprüfung macht bei uns der gelernte Maler aus der Hoftruppe. Nach einem 2-tägigen Fachlehrgang, der regelmäßig aufgefrischt werden muss.
Ist in TV-V 5 eingruppiert.