Ich lese diese Seite gerade und habe zurzeit wenig Zeit, sodass ich hier kurzfristig keine Hilfe sein kann. Insbesondere habe ich das m.E. eindeutige Widerspruchsschreiben, das AlxN eingestellt hat, gelesen und ebenso den Bescheid des Dienstherrn, der zu ihm passt, also zu dem je eigenen Rechtsverständnis, das er im Besoldungsrecht pflegt und das hier in Baden-Württemberg üblicherweise wirr ist, darüber hinaus offensichtlich nur ein Ziel hat, nämlich Widersprüche so zurückzuweisen, dass möglichst wenig Klagen daraus entstehen. In diesem mit aller Wahrscheinlichkeit politischen Auftrag, dem der Bescheid des Landesamts hier wohl folgt, ist jener Bescheid für mich klar, also augenscheinlich klar politisch ausgerichtet, womit wir nun in Baden-Württemberg eine neue Form der Widerspruchsbescheidung finden dürften, nämlich die politische Widerspruchsbescheidung, und womit man offensichtlich auch diesbezüglich nun in Baden-Württemberg auf das Feld der Esoterik wechseln möchte, so gilt es zumindest zu vermuten.
Eventuell wird man dort alsbald vonseiten der Landesregierung Besoldungswiderspruchsbescheidungstänze als neue und zeitgemäße Bescheidungsform von Besoldungswidersprüchen im Besoldungsrecht anordnen, die Widerspruchsführern dann persönlich als Antwort vor deren Haustür vorgetanzt werden und die auch juristisch wie verfassungsrechtlich gestattet sind, weil statistisch die Mehrzahl aller Widersprüche nach Auskunft des Statistischen Landesamts so beschieden wird und nur in besonderen Ausnahmefällen, die als Härtefälle betrachtet werden müssen, noch die Schriftform gewählt worden sein sollte, und zwar zur Einhaltung des Mindestabstandsgebots zum üblichen Besoldungswiderspruchsbescheidungtanz, der - darauf ist besoldungspolitischrechtlich unbedingt zu achten - mit einem grünen Strumpf am linken, aber einem braunen (nicht kariert!) am rechten Fuß zu tanzen ist, da alles andere ggf. zur Unwirksamkeit der Bescheidung führen kann, bevor man dann vonseiten des Landesamts gruß- und wortlos wieder von dannen zieht, weil ja mit jenem Tanz alles gesagt wäre, was nach Meinung des angewiesenen Tänzers zu sagen wäre.
Darüber hinaus ist für mich das, was dieser offensichtlich politisch mit der von mir genannten Zielsetzung formulierte Bescheid aussagt, sachlich gänzlich unklar. Er will offensichtlich sagen, dass er sich nicht in der Lage sieht, die verfassungswidrige Besoldung in Baden-Württemberg so betrachten zu können, dass er sich in der Lage sehen würde, einen präzisen Widerspruch negativ zu bescheiden, also klar zu formulieren, dass er eine amtsangemessenen Alimentation zugrunde legt, sodass der Klageweg offen stände, sondern dass er nun in reger Schriftform mit Widerspruchsführen solange Widersprüche zu negativen Bescheidungen von Widersprüchen verlangen wird, bis sämtliche Beamten ebenfalls zu Besoldungsesoteriken geworden sind und also die Bewiderspruchung sein lassen bzw. resignieren und dann ebenso handeln.
Da wir es hier also offensichtlich mit Besoldungsesoterikern zu tun haben, die politisch nur zwei Ziele verfolgen dürften, ein unmittelbares und ein mittelbares - nämlich unmittelbar, die Kosten weiterhin durch Minimierung von Klagen zu minimieren, und mittelbar, extremistischen Parteien weiter zum Aufstieg zu verhelfen, indem man sich im eigenen Handeln als esoterisch zeigt und damit offensichtlich politisch sagen möchte, dass man gerne Bruder im Geiste sein wolle -, ist unklar und soll es offensichtlich auch sein, wie nun weiter zu verfahren ist.
Für mich liegt hier formell eine eindeutig negative Bescheidung des Widerspruchs vor, der damit den Klageweg eröffnet, auch wenn das der Bescheid selbst offensichtlich selbst nicht so sieht, also sich offensichtlich nicht in der Lage sieht, den Widerspruch hinlänglich zu bescheiden, weil man dort augenscheinlich juristisch bescheiden ist.
Am Ende kann ich nur zu einem raten: Entweder darauf zu hoffen, dass sich hier im Forum ein Volljurist zum Thema äußert, oder eben einen solchen selbst aufzusuchen und sich also professionell beraten zu lassen. Denn gegen den offensichtlich esoterischen Gehalt der Widerspruchsbescheidung kann man nicht argumentieren, da Esoterik kein Feld der Juristerei ist, sondern ihre Qualitäten - um es so auszudrücken - auf anderen Gebieten hat. Aluminium hat auf jeden Fall die Ordnungszahl 13 und sollte allein deshalb schon ein vorzüglicher Kopfschmuck sein, jedenfalls besoldungspolitischrechtlich in BW.