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Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025

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Versuch:
Danke Sven. :)

Wobei mir das ehrlicherweise nicht hilft.

Kann es sein, dass wenn man (erneut) Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegt, PEch hat, da man  hätte klagen müssen?

Das kann ich mir nicht vorstellen, denn ich muss mich auf den Bescheid des Landes ja verlassen können müssen.

Ich würde es so ähnlich formulieren wie Widerspruch war für das gesamte Jahr 2024, also auch vor 11. 2024 gedacht und auch danach.
Zudem, dass ich eigentlich gedacht hätte, dass mein Widerspruch als Widerspruch behandelt wird und ich mich nun darauf verlassen muss, dass ich (erneut) Widerspruch einlegen muss.
Was mir fehlt ist dann inhaltlich zu argumentieren.
Vll sogar konkrete Zahlen zu verwenden.

BTW: ich habe auch Rechtschutz.
Gibt es einen Anwalt, an den man sich gut wenden könnte?

Versuch:
Ich habe zudem jetzt alle meine Landtagsabgeordnete angeschrieben und um Aufklärung gebeten
Wenn wir das zugleich alle machen, erzeugt es vll etwas Druck.

Mein Formulierungsvorschlag:

Sehr geehrter Herr

ich bin Beamter des Landes und lege seit Jahren Widerspruch gegen die aus meiner Sicht nicht amtsangemessene Besoldung ein.

Das Land hatte zugesichert, die Verfahren nach dem sogenannten Vier-Säulen-Modell ruhend zu stellen sowie auf die Einrede der Verjährung zu verzichten bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ohne Revisions- oder Berufungsmöglichkeit. Diese Entscheidung liegt bislang nicht vor.

Nun wurde mein Widerspruch für das gesamte Jahr 2024 als Antrag ausgelegt, zudem auf den Zeitraum ab November 2024 begrenzt und schließlich abgelehnt – und das, obwohl die Besoldung weiterhin auf dem Vier-Säulen-Modell basiert.

Aus meiner Sicht bricht das Land damit erneut gegebene Zusagen. Das erschüttert mein Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Strukturen und den Rechtsstaat erheblich.

Ich kann nachvollziehen, warum sich immer mehr Menschen von etablierten Parteien abwenden – auch wenn ich diese Entwicklung ausdrücklich bedauere.

Ich bitte Sie daher um Aufklärung:

Warum hält sich das Land nicht an getroffene Absprachen?

Weshalb werden Widersprüche nun als Anträge gewertet?

Welche Haltung vertritt die SPD in dieser Angelegenheit, und wie beabsichtigt sie in diesem konkreten Fall vorzugehen?


Ich verlasse mich auf die Information im aktuellen Schreiben, dass weiterhin Widerspruch möglich ist und noch keine Klage erforderlich ist.

Da ich den Widerspruch innerhalb eines Monats einreichen muss, bitte ich um Ihre Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen


SwenTanortsch:

--- Zitat von: Versuch am 17.05.2025 10:17 ---Danke Sven. :)

Wobei mir das ehrlicherweise nicht hilft.

Kann es sein, dass wenn man (erneut) Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegt, PEch hat, da man  hätte klagen müssen?

Das kann ich mir nicht vorstellen, denn ich muss mich auf den Bescheid des Landes ja verlassen können müssen.

Ich würde es so ähnlich formulieren wie Widerspruch war für das gesamte Jahr 2024, also auch vor 11. 2024 gedacht und auch danach.
Zudem, dass ich eigentlich gedacht hätte, dass mein Widerspruch als Widerspruch behandelt wird und ich mich nun darauf verlassen muss, dass ich (erneut) Widerspruch einlegen muss.
Was mir fehlt ist dann inhaltlich zu argumentieren.
Vll sogar konkrete Zahlen zu verwenden.

BTW: ich habe auch Rechtschutz.
Gibt es einen Anwalt, an den man sich gut wenden könnte?

--- End quote ---

PS. Siehe meinen Beitrag im allgemeinen Forum, Versuch, in welchem ich meine sachliche Sicht auf die Dinge ohne die an dieser Stelle erfolgte Polemik darlege.

Versuch:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 17.05.2025 11:51 ---
--- Zitat von: Versuch am 17.05.2025 10:17 ---Danke Sven. :)

Wobei mir das ehrlicherweise nicht hilft.

Kann es sein, dass wenn man (erneut) Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegt, PEch hat, da man  hätte klagen müssen?

Das kann ich mir nicht vorstellen, denn ich muss mich auf den Bescheid des Landes ja verlassen können müssen.

Ich würde es so ähnlich formulieren wie Widerspruch war für das gesamte Jahr 2024, also auch vor 11. 2024 gedacht und auch danach.
Zudem, dass ich eigentlich gedacht hätte, dass mein Widerspruch als Widerspruch behandelt wird und ich mich nun darauf verlassen muss, dass ich (erneut) Widerspruch einlegen muss.
Was mir fehlt ist dann inhaltlich zu argumentieren.
Vll sogar konkrete Zahlen zu verwenden.

BTW: ich habe auch Rechtschutz.
Gibt es einen Anwalt, an den man sich gut wenden könnte?

--- End quote ---

PS. Siehe meinen Beitrag im allgemeinen Forum, Versuch, in welchem ich meine sachliche Sicht auf die Dinge ohne die an dieser Stelle erfolgte Polemik darlege.

--- End quote ---

Nochmals danke.

Mir ist leider immer noch nicht klar, ob man einen Nachteil haben könnte, wenn man (nochmals) Widerspruch einlegt.

Quasselstrippe:
es wirkt auf mich schon sehr befremdend, wenn ein explizit für das gesamte Jahr 2024 abgegebener Widerspruch als Antrag gewertet wird und dann nur auf 2/12 eine Jahres bezogen. (ich würde es noch verstehen, wenn das LBV den Widerspruch für die ersten 10 Monate in 2024 noch ruhend stellt und nur die letzten beiden Monate bescheidet, aber dann könnte man dazu ja auch einen Satz in das Schreiben aufnehmen)...

es wirkt auf mich auch befremdend, wenn ein Landesamt der Meinung ist, über die Verfassungsmäßigkeit von gesetzlichen Regelungen urteilen zu dürfen (warum nochmal warten wir auf Urteile des BVerfG, wenn das doch das LBV viel besser und schneller kann?)

ich hätte jetzt erwartet, dass auf den Widerspruch hin eine Ablehnung des Widerspruchs erfolgt, welche im Wesentlichen ausführt, dass die Besoldung korrekt auf der in BaWü existierenden gesetzlichen Grundlage erfolgt, und nicht, dass die existierende gesetzliche Grundlage verfassungskonform ist (und damit basta!!!). Damit verfehlt meiner Meinung nach das LBV seinen Auftrag. Vielleicht müsste man das LBV daran erinnern, was korrektes Verwaltungshandeln ist und welche Instanzen welche Aufgaben haben?

Man könnte den ablehnenden Bescheid vielleicht auch mal einem Rechtspfleger im BVerfG zeigen (petzen) und dort nachfragen, ob es so korrekt ist, dass das LBV den Job des BVerfG übernimmt? Vielleicht ist es ja auch korrekt.. ggf. hat ja das BVerfG ein Interesse daran, das LBV "einzuhegen", bevor es arbeitslos wird :-)

tut mir leid, dass ich keinen konstruktiven Beitrag leisten kann... es ist wirklich alles ziemlich befremdend und erschütternd, was da läuft...


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