Ich habe mal begonnen, mit Hilfe der vielgescholtenen KI, was zu bauen. Ansonsten ist ja noch ein wenig Zeit, ich hoffe da noch auf die Gewerkschaften.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die Höhe meiner Besoldung im gesamten Kalenderjahr 2025 ein.
Ich mache geltend, dass die gewährte Besoldung nicht den Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG und der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 17.09.2025 (2 BvL 5/18 u. a.) konkretisierten Vorgaben an eine amtsangemessene Alimentation entspricht.
Insbesondere rüge ich:
Die Besoldung nach dem BVAnp-ÄG 2024/2025 erfüllt die neuen verfassungsrechtlichen Mindeststandards nicht, insbesondere hinsichtlich:
Mindestabstand (Medianmodell),
realitätsgerechter Kinderkosten,
Wohnkosten,
Binnenabstand,
sowie der Unzulässigkeit der bisherigen Elemente (Sockelbetrag, Partnereinkommenmodell, Familienergänzungszuschlag).
Die tatsächliche Alimentation unterschreitet die vom BVerfG geforderten Mindestwerte.
Ich beantrage daher die Nachzahlung der Differenz zu einer verfassungsgemäßen Besoldung.
Bitte erteilen Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Mit freundlichen Grüßen