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Statt generell einladen ausurteilen lassen

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atal:
Bei uns gab es auch mal eine solche ... idiotische Idee.

Wir hatten schon die "wildesten" Formulierungen und immer wurde uns von Juristen empfohlen, einzuladen.

Ich kann jetzt selbst aber auch keine Beispiele nennen, wo solche wilden Formulierungen Entschädigungen ausgelöst haben. Wird es aber ganz sicher.

Und bei 50 % i. V. m. SGB IX. Halloho!? Warum darf Eure Personalleiterin nochmal diesen Titel tragen?

Sjuda:

--- Zitat ---"dass ich trotz 50 % nach dem Neunten Sozialgesetzbuch, immer alles gebe".
--- End quote ---

Es ist davon auszugehen, dass derartige Formulierungen immer zugunsten des schwerbehinderten Bewerbers ausgelegt werden.  Für den konkreten Fall fällt mir spontan auch überhaupt keine Interpretation ein, die nicht auf eine Schwerbehinderung schließen lässt. Insofern halte ich es für vergeblich, solche Fälle bewusst eskalieren zu lassen.

Das mag anders aussehen, wenn wir über so subtile Formulierungen sprechen, dass sie selbst  von einem erfahrenen Personaler leicht übersehen werden könnten. Solange es aber mit gesundem Menschenverstand halbwegs wahrscheinlich erscheint, es könnte sich um einen schwerbehinderten Bewerber handeln, wird man sich immer die Finger verbrennen.

ike:
Wie groß ist denn der Aufwand mit schwerbehinderten Menschen - qualifiziert oder nicht - bei Einstellungsrunden?
Sprengt es denn total die Kapazitäten oder ist die Quote eher im einstelligen Prozentbereich?

MoinMoin:

--- Zitat von: ike am 03.06.2025 15:01 ---Wie groß ist denn der Aufwand mit schwerbehinderten Menschen - qualifiziert oder nicht - bei Einstellungsrunden?
Sprengt es denn total die Kapazitäten oder ist die Quote eher im einstelligen Prozentbereich?

--- End quote ---
Bei unseren letzten Runden:
40 Bewerbungen davon
10 SB
5 SB mussten wir einladen weil offensichtlich nicht ungeeignet
1 SB hätten wir auch so eingealden
4 SB sind nicht gekommen! 2 haben abgesagt 2 mussten nachgeladen werden und sind dann nicht gekommen.

weiter 8 nicht SB davon sind 6 gekommen, 2 abgesagt
-> 3Tage VGs
----
30 Bewerbungen davon
8 SB
7 "mussten" eingeladen werden, davon 5 nicht gekommen, 4 haben abgesagt/zurückgezogen 1 musste nachgeladen werden, aber dann auch nicht gekommen.

5 weitere eingeladen  SBs 4 sind gekommen
-> 3Tage VG geblockt.
--
kann man von halten was man will, ist halt Aufwand für die Terminierungen. Hat den Vorteil, dass man plötzlich Freiraum im Kalender hat.  8)



ike:
Ja, die Quote ist doch sehr durchwachsen; da sind schnell ganze Arbeitstage a mal x Mitarbeiter (Einstellungsgremium) zeitlich und finanziell verschwendet.

Ich verurteile, auch als selbst Schwerbehinderter, dass andere SBs dies derart ausnutzen.
Man kann die Nachteilsausgleiche, wie diesen mit dem Vorstellungsgespräch, Freibeträge bei der Steuer, etc. natürlich NUTZEN, aber AUSNUTZEN und dann AG vera... finde ich unter der Gürtellinie!
Und das dürfte sich durch alle Entgeltgruppen erstrecken, befürchte ich.

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