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Statt generell einladen ausurteilen lassen
FGL:
--- Zitat von: hullaupp am 17.05.2025 00:49 ---Was meinste, wie viele noch immer % statt GdB sagen, auch bei uns im Hause von Leuten, die das besser wissen sollten. Ist noch immer normaler Sprachgebrauch. Und dann soll das einer schwerbehinderten Bewerberin negativ ausgelegt werden? xD
--- End quote ---
Nicht zu vergessen: Als Kündigungsgrund für die unfähigen Leute in Eurem Haus.
hullaupp:
--- Zitat von: FGL am 17.05.2025 00:57 ---
--- Zitat von: hullaupp am 17.05.2025 00:49 ---Was meinste, wie viele noch immer % statt GdB sagen, auch bei uns im Hause von Leuten, die das besser wissen sollten. Ist noch immer normaler Sprachgebrauch. Und dann soll das einer schwerbehinderten Bewerberin negativ ausgelegt werden? xD
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Nicht zu vergessen: Als Kündigungsgrund für die unfähigen Leute in Eurem Haus.
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Ich gehe da jetzt mal nicht weiter drauf ein. :-/
Rowhin:
Tatsächlich gibt es Urteile, die leider in Richtung deiner neuer Personalleiterin gehen, siehe z.B. dieses BAG Urteil:
--- Zitat ---Weist ein Bewerber nicht klar darauf hin, dass er schwerbehindert ist, kann er sich nicht auf Schutzvorschriften des SGB IX berufen. Selbst wenn er sich kurz zuvor beim selben Arbeitgeber bereits als Schwerbehinderter vorgestellt hat, erhält er keine Entschädigung, entschied nun das BAG.
--- End quote ---
Wie explizit dieser Hinweis sein muss, da greift wahrscheinlich wieder der übliche Juristenspruch: "kommt drauf an".
Rowhin:
Anderes Urteil, in dem folgende Angabe im Bewerbungsschreiben wohl gereicht hat:
--- Zitat ---Auch die Tatsache, dass ich schwerbehindert bin, ist keinesfalls ein Indiz dafür, dass ich unfähiger bin als andere, eine gute Arbeit abzuliefern.
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--- Zitat ---(1) Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts hat die Klägerin der Beklagten ihre Schwerbehinderung ordnungsgemäß mitgeteilt, indem sie in ihrer Bewerbungs-E-Mail vom 26. November 2017 deutlich darauf hingewiesen hat. Insoweit hat sie nämlich angeführt, dass auch ihre Schwerbehinderung keinesfalls ein Indiz dafür sei, dass sie unfähiger sei als andere, gute Arbeit zu leisten.
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Könnte also wirklich sein, dass hier anhand konkreter Wörter wie schwerbehindert entschieden wird.
MoinMoin:
--- Zitat von: hullaupp am 17.05.2025 00:12 ---
--- Zitat von: clarion am 16.05.2025 23:59 ---Sachen gibt es, die gibt es gar nicht. In den meisten Dienststellen würde man alle SB einladen, auch die ganz offensichtlich Ungeeigneten, um ja keine Entschädigung zu riskieren. Es bewerben sich schließlich auch nicht ständig zig schwerbehinderte Bewerber*innen.
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Das dachten und denken wir auch.
Und es lief auch gut so.
Wir können nicht erahnen, was da die Personalleiterin der Dienststellenleitung verklickert haben muss.
Hast Du evtl. bitte solche Beispiele? Vllt gibts davon sehr viele, nur die werden ja idR nicht veröffentlicht.
Vorher haben wir sogar eingeladen, wenn jemand 50 % MdE hat.
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Also wo ist da für euch das Problem:
Man weißt darauf hin, dass man da eine andere Rechtsmeinung hat, ggfls. unterfüttert mit den urteilen die man dazu findet, und gut ist.
Und dann muss sich diese Personalleiterin halt eine blutige Nase holen oder Glück haben.
Wir hatten zuletzt auch diverse SBler, die wir eingeladen haben, obwohl sie ziemlich ungeeignet waren und wie erwartet sind sie dann nicht zum Gespräch erschienen.
In diesem Monat:
6 eingeladen 1 gekommen, 1 erkrankt und bei dem 2. Termin nicht erschienen und 2 haben artig abgesagt und 2 ohne Meldung
Nervig, aber so what.
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