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Statt generell einladen ausurteilen lassen

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Tiffy:
Schon irgendwie drollig. Da wird sich zunächst maßlos über die neue Personalchefin aufgeregt, weil man sich offenbar als moralisch überlegene Instanz ansieht, und wenn man dann nur Urteile oder Quellen findet, die die Personalchefin bestätigen, probiert man es mit der schwer angesagten Realitätsverweigerung...

hullaupp:

--- Zitat von: Tiffy am 17.05.2025 11:52 ---Schon irgendwie drollig. Da wird sich zunächst maßlos über die neue Personalchefin aufgeregt, weil man sich offenbar als moralisch überlegene Instanz ansieht, und wenn man dann nur Urteile oder Quellen findet, die die Personalchefin bestätigen, probiert man es mit der schwer angesagten Realitätsverweigerung...

--- End quote ---

?

2strong:
Ich setze mich, wenn ich nicht muss, sicherlich keinen halben Tag hin und gucke mit Schwerbehinderte an, die ich nicht einstellen will. Ob ich das muss, hängt ausschließlich davon ab, ob sie die harten Einstellungsvoraussettungen erfüllen.

Den Verweis auf 50% nach SGB IX halte ich allerdings für ausreichend. Man schreibt schließlich nicht Tante Erna an, sondern (mit Eurer Personalabteilung) einen fachkundigen Dritten. Hier verkämpft sich Deine Vorgesetzte m. E. an der falschen Stelle.

Rheini:
Warum macht Ihr das nicht so wie von der Dame gewünscht?

hullaupp:

--- Zitat von: Rheini am 18.05.2025 17:58 ---Warum macht Ihr das nicht so wie von der Dame gewünscht?

--- End quote ---

Das werden wir erst einmal natürlich. Aber wir haben leider die Erfahrung, dass ein Fall einer Klage auf Entschädigung einen Haufen Mehrarbeit ist, den man nicht hätte, wenn man einfach alle einlädt, die auch nur im Entferntesten einzuladen sind

Oder meinste, einfach so machen, Lehren ziehen und die die Personalleiterin ist nicht lange Personalleiterin? ;-)

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