Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Überstundenabbau
IchWeißEsNicht:
Hallo zusammen,
bei mir in der Kommune ist es nach dem Wechsel der Amtsleitung nun dazu gekommen, dass sie verlangt, alle Mitarbeiter die über den in der DV genannten Rahmen mit ihren Überstunden kommen, diese abfeiern oder auszahlen lassen müssen.
In der DV ist geregelt, dass man maximal Plus 100 Stunden auf dem Gleitzeitkonto haben darf. Weiteres ist in der DV dazu nicht geregelt. Auch wurden bisherige Stundenüberschreitungen weder vom Dienstherren, noch von der Personalabteilung oder der vorherigen Amtsleitung kritisiert.
In allen anderen Ämtern sind die Höhe der Überstunden somit unrelevant.
Wie sieht das denn aus? Darf die neue AL tatsächlich den Abbau oder die Auszahlung der Stunden (über 100) verlangen?
Ich danke euch schon mal!
NWB:
Luxusproblem
Bei uns wird gekappt.
Ist allen klar und weil es keine angeordnete Mehrarbeit ist auch völlig legitim
VaPi:
Wie bitte kommt man überhaupt auf über 100 Stunden? Klingt nach einem Amt, dass die Arbeitsbelastung nicht ordentlich steuert.
Johann:
Wenn in der DV geregelt ist, dass die Mitarbeiter nicht mehr als 100 Stunden auf ihrem Zeitkonto haben dürfen, kann man sich überlegen, ob man die Mitarbeiter darauf aufmerksam macht und ihnen eine Frist setzt, bis wann sie ihre Stunden wieder in den erlaubten Bereich gebracht haben müssen. Gibt es nach der Frist weiterhin Überschreitungen, sollten die jeweiligen Mitarbeiter abgemahnt werden.
Darüber hinaus sollte die DV dahingehend geändert werden, dass der Zeitkontozähler entweder bei 100 aufhört zu steigen oder stattdessen monatlich oder meinetwegen auch jährlich alles, was über 100 Stunden Guthaben geht, rigoros weggeschnitten wird. Dann achten die Mitarbeiter wesentlich genauer darauf, dass sich nicht zu viele Stunden ansammeln.
Ich will auch niemandem etwas unterstellen, aber hier gibt es auch relativ viele Mitarbeiter, die einen ordentlichen Haufen Extrastunden auf ihrem Stundenkonto vor sich herschieben. Das würde ich verstehen, wenn die Kollegen aufgrund von Crunshtime zu wenig Zeit für all ihre Aufgaben hätten. Das ist zumindest hier aber nicht gegeben.
Bei den Kollegen, wo das Problem nicht automatisch reguliert wird, muss man als Führungskraft dann eben zusehen, wie man die Mitarbeiter entlasten kann, sodass diese nur die vertraglich geschuldete Zeit mit der Arbeit verbringen müssen.
Organisator:
--- Zitat von: IchWeißEsNicht am 19.05.2025 19:27 ---Wie sieht das denn aus? Darf die neue AL tatsächlich den Abbau oder die Auszahlung der Stunden (über 100) verlangen?
--- End quote ---
Eine Dienstvereinbarung ist verpflichtend umzusetzen. Daher darf die Führungskraft nicht nur den Abbau verlangen sondern muss es sogar. Insofern habt ihr Glück, dass alles über 100 Stunden abgefeiert bzw. ausgezahlt werden soll und die Stunden nicht gestrichen und die Mitarbeiter ermahnt werden.
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