Ok, zum Glück wird das bei uns anders gesehen, da die Unterbrechungen aus Satz 1 auch für die Zeiten zwischen den öD AGs aus Satz 3 und 4 angesehen wird und der Begriff Wechsel nicht als unmittelbarer Wechsel (so wie vorher im BAT) angesehen wird. Denn wenn das gemeint gewesen wäre stände es dort doch.
Sondern man kann auch über den Umweg einer Arbeitslosigkeit oder einer Zwischenbeschäftigung in der pW von einem ö D AG zum anderen Wechseln.
Aber diese von dir dargelegte Sichtweise war mir nicht bewusst.
Würde also bedeuten
Person mach 10 Jahre öD in Land A, macht 5 Jahre nüscht oder pW und dann wieder 15 Jahre Land A dann bekommt er Jubelgeld
wenn er 10 Jahre Land A und direkt 15 Jahre Land B, dann auch.
wenn er 10 Jahre Land A x Monate nüscht oder in der pW und dann 15 Jahre Land B gibt es kein Jubelgeld
tja kann man so sehen.
Wie sieht es bei folgender Konstellation aus:
5 J Land A
10 direkt Land B (15 Jahre voll)
5 pW
10 Land A (15 oder 25 Jahre? oder )
5 Land B ...

Und was wenn es
5Land B
10 LandA
5Pw
10 Land A (sind es 25?)
funny.....
wenn man Wechsel als direkten unmittelbaren Wechsel interpretiert.
Ob da mal einer bei verdi draufkommt, dass in einer Protokollnotiz zu konkretisieren