Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anerkennung von Beschäftigungszeiten nach §34 TV-L
Skatergolf:
Bin derzeit in Stufe 3, ja §34 regelt die Kündigunsfristen, aber die Beschäftigungszeiten sind maßgeblich für die Kündigungsfristen
MoinMoin:
--- Zitat von: troubleshooting am 20.05.2025 11:42 ---
--- Zitat von: Skatergolf am 20.05.2025 10:44 ---Deshalb gilt laut §34 auch der Satz 3:
Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
--- End quote ---
§ 34 betrifft doch die Kündigungszeit!?
--- End quote ---
Nur Satz 1 und 2
@Skatergolf
Wenn es dir um die Kohle für 25/40 Jahre im öD geht, dann ja, die müssen die 17 Jahre da mit reinnehmen.
Wenn es dir um Krankengeldzuschuss geht, ja ...
Wenn es dir um Kündigungsfrist geht, nein
oder Stufenzuordnung, kann der Ag es reinnehmen.
So mein Verständnis.
MoinMoin:
--- Zitat von: Skatergolf am 20.05.2025 11:56 ---Bin derzeit in Stufe 3, ja §34 regelt die Kündigunsfristen, aber die Beschäftigungszeiten sind maßgeblich für die Kündigungsfristen
--- End quote ---
§34 Kündigungsfrist
1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
und nicht Satz 3 und 4!!!
Wenn der ganze Absatz hätten gelten sollen, dann Stände da:
1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 )
troubleshooting:
§16 (2a) Der AG kann (!!!) bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein AV im öD (OK, dann kommt der Verweis auf §34 Abs. 3 Satz 3+4) die beim vorherigen AG ... erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigen.
Insofern ist der §34 (3) nur nur für die Definition Beschäftigungszeit relevant, entfaltet aber keinen Zwang zur Anwendung einer Anerkennung im Rahmen des AG-Wechsels.
Entscheidend ist eben der §16 des Tarifvertrages, und da ist eben ein absolutes "kann" enthalten. Und, damit: Grüße vom Land Rheinland-Pfalz!!!
cyrix42:
Worum genau geht es?
Um die Einstufung? Dann ist §16 heranzuziehen. Um Kündigungsfristen? Dann sind nur die Sätze 1 und 2 des §34 Absatz (3) relevant. Um die Zahlung von Krankengeldzuschuss (§22 Absatz (3)) oder Jubiläumsgeld (§23 Absatz (2))? Dann ist der gesamte §34 Absatz (3) von Relevanz; aber auch nur dann, da nur an diesen Stellen auf ihn in vollständiger Länge und nicht nur auf dessen Sätze 1 und 2 verwiesen wird.
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