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Anerkennung von Beschäftigungszeiten nach §34 TV-L

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Faunus:
Es spielt also keine Rolle, dass Hessen nicht in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ist, sondern seinen eigenen TV-H hat?

Skatergolf:
Hey, ja es geht mir hauptsächlich um die Jubiläumszeiten und das Geld, was mir dadurch verloren geht.
Es kann nicht sein, dass Zeiten von 17 Jahren nicht anerkannt werden. Ich würde gerne wissen, wo das gesetzlich verankert ist, da ich laut §34 L TV-L nichts rauslesen kann, dass die Zeiten an den neuen AG anknüpfen müssen.

MoinMoin:
Die 17 Jahre zählen zum Jubi dazu.

Das ist tariflich (nicht gesetzlich) so geregelt.
Wenn du also deine 25 Jahre nach deiner Berechnung voll hast, Geld einfordern und schauen, ob man wegen der 350€ klagen muss.
Vielleicht bist du ja bis dahin in der Gewerkschaft eingetreten, so dass sie dich vertreten können.  8)

Faunus:

--- Zitat von: Skatergolf am 20.05.2025 10:38 ---Hallo zusammen,
bei mir wurden Zeiten im öffentlichen Dienst die ich vom 01.10.1999 bis 31.03.2018 beim Land Hessen beschäftigt war, nicht anerkannt. Jetzt bin ich seit 01.07.2019 im Öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz und die Beschäftigungszeiten gelten erst ab diesem Zeitpunkt. Mir wurden also 17 Jahren der Zeiten nicht anerkannt, was ich nicht nachvollziehen kann.


--- End quote ---

Also wenn es nicht der Wechsel zw. zwei Tarifsystemen und damit zw. zwei AG ist, dann wäre da noch zu klären
ob die Lücke vom 01.04.2018 bis 30.06.2019 durch eine unschädliche Unterbrechung wie

- Mutterschutz,
- Urlaub oder Krankheit bis 39 Wochen
- ruhende Arbeitszeit wegen bspw. Elternzeit, Pflegezeit, Rente auf Zeit
- Sonderurlaub, bei dem ein dienstliches oder betriebliches Interesse vorliegt,

entstanden ist.
Diese haben haben keine negativen Auswirkungen.

Alles andere.... mal nachfragen.  Hast Du mal nachgefragt & u.U. eine Begründung erhalten?

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 20.05.2025 15:48 ---
--- Zitat von: Skatergolf am 20.05.2025 10:38 ---Hallo zusammen,
bei mir wurden Zeiten im öffentlichen Dienst die ich vom 01.10.1999 bis 31.03.2018 beim Land Hessen beschäftigt war, nicht anerkannt. Jetzt bin ich seit 01.07.2019 im Öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz und die Beschäftigungszeiten gelten erst ab diesem Zeitpunkt. Mir wurden also 17 Jahren der Zeiten nicht anerkannt, was ich nicht nachvollziehen kann.


--- End quote ---

Also wenn es nicht der Wechsel zw. zwei Tarifsystemen und damit zw. zwei AG ist, dann wäre da noch zu klären
ob die Lücke vom 01.04.2018 bis 30.06.2019 durch eine unschädliche Unterbrechung wie

- Mutterschutz,
- Urlaub oder Krankheit bis 39 Wochen
- ruhende Arbeitszeit wegen bspw. Elternzeit, Pflegezeit, Rente auf Zeit
- Sonderurlaub, bei dem ein dienstliches oder betriebliches Interesse vorliegt,

entstanden ist.
Diese haben haben keine negativen Auswirkungen.

Alles andere.... mal nachfragen.  Hast Du mal nachgefragt & u.U. eine Begründung erhalten?

--- End quote ---
@Faunus
Es geht - so habe ich es verstanden - nur um die Anrechnung der Zeiten wegen 25 und 40 Jahre Dienstjubel und das Geld dafür.
Da spielen diese Dinge keine Rolle.

Also bei mir gab es diese Probleme nicht. Ich habe in verschiedenen 3 Bundesländer im öD gearbeitet und jeder Monat wurde gerechnet.
Musste allerdings auch alle Verträge vorlegen.

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