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Anerkennung von Beschäftigungszeiten nach §34 TV-L

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Faunus:
Bei mir wurde im selben Bundesland der Antrag zur Anerkennung der Ausbildungszeit auf die Dienstzeit/-jahre für die "Jubeljahre"nicht anerkannt, weil ich gekündigt hatte und 3 Mon. Urlaub gemacht hatte, bevor ich beim gleichen AG-Vertreter wieder weitergearbeitet hatte. 
Dort habe ich wieder 3 Jahre gearbeitet und im Anschluss 4 Jahren wegen "Fortbildung" mein Arbeitsverhältnis wieder gekündigt - nur dieses mal wurden diese  3 Jahre Arbeitszeit zum "Jubeln" dazugerechnet.
Ich habe das später - als die Abteilungen und Zugehörigkeiten im Landesamt neu gemischt wurden und Unterlagen irgenbdwo verloren gingen, die ich dann nachliefern musste, erneut mit der Ausbildungszeit probiert - mit dem gleichen Erfolg.

Ob das hier auch so ist oder ganz anders... k.A.

Mich würde interessieren, welche Begündung der TE von der Personalstelle  dafür bekommen hat, falls er nachgefragt hat.

Skatergolf:
Guten Morgen,

ich habe vom 01.10.1999 bis 31.03.2018 beim Land Hessen gearbeitet. Vom 01.04.2018 bis 30.06.2019 in der freien Wirtschaft und seit dem 01.07.2019 bin ich in RLP.

Als Begründung wurde mir folgendes mitgeteilt:
Der Text des TV-L besagt, dass bei einem Wechsel zwischen den Arbeitgebern die Zeiten des vorherigen Arbeitgebers anerkannt werden können.
Als Wechsel ist hier der unmittelbar aufeinander folgende Übergang zwischen zwei Arbeitgebern zu verstehen.
Es muss somit ein zeitlicher Zusammenhang bestehen, so dass ein Wechsel im Sinne des Tarifvertrags anzunehmen ist.

Mir geht es konkret darum, wo ist das gesetzlich verankert, dass der Übertritt nur durch unmittelbaren Übertritt anerkannt wird, ich kann nirgends was finden. Aus dem TV-L geht es meines Erachtens nicht hervor.

Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gem. §285, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstleichtes oder betriebliches Interesse anerkannt. Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

Es sind immerhin 17 Jahre die mir hier verloren gehen, das ist eine lange Zeit.
Besten Dank.

MoinMoin:
Das ist doch schon alles gesagt worden.

Also bitte mal richtig Butter bei die Fische: Worum geht es dir konkret? Und auf welche konkreten Sachverhalt wurde dir die Begründung geliefert?

Stufenlaufzeiten? Dann muss nichts anerkannt werden, steht im Tarifvertrag
Kündigungsfristen? Dann muss nichts anerkannt werden, steht im Tarifvertrag
Krankengeldzuschuss?   Dann muss anerkannt werden, steht im Tarifvertrag
Jubiläumsgeld?  Dann muss anerkannt werden, steht im Tarifvertrag

Skatergolf:
Es geht mir konkret um die Jubiläumszeiten

Hat jemand die Kommentierung vom TV-L? Steht da vielleicht eine Erläuterung drin?

MoinMoin:
1Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (§ 34 Absatz 3)
a) von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro,
b) von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro.

Also dein Personalabteilung soll dir mal erklären, wo in dem Absatz irgendwas steht von unmittelbar?
Und warum dein erster AG nicht unter Satz 4 fallen sollte.

Haben die sich auch wirklich auf JubiGeld bezogen? Klingt nach einem Missverständnis, dass die wegen Anerkennung von Stufenlaufzeiten (§16) und Beschäftigungszeiten (§23 und §34 )durcheinander gekommen sind.

Wenn du also die 25 Jahre voll hast und sie dir nichts zahlen wollen. Einfach dieses Geld einfordern mit Verweis auf §23 und §37 und mit Fristsetzung, danach ein Mahnverfahren einleiten, vielleicht wachen die dann auf.

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