Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anerkennung von Beschäftigungszeiten nach §34 TV-L
VFA West:
Im Tariftext steht ganz klar, dass Vorzeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst nur bei einem "Wechsel" angerechnet werden.
Du bist aus der Privatwirtschaft zum Land RLP gewechselt, somit wird die vorherige Zeit nicht angerechnet. Du kannst schon darauf vertrauen, dass es so ist. Einziger Nachteil ist tatsächlich die Jubiläumszuwendung i.H.v. 350€/500€ (brutto).
Skatergolf:
Das ist mir klar, dass die Zeiten aus der Privatwirtschaft nicht zählen, aber die Zeit beim Land Hessen von 1999-2018 müsste doch zählen.
Wo steht das genau? Im Gesetz ist es nicht so zu lesen, dass ein Wechsel unmittelbar erfolgen muss.
Vielen Dank.
VFA West:
--- Zitat von: Skatergolf am 21.05.2025 11:10 ---Das ist mir klar, dass die Zeiten aus der Privatwirtschaft nicht zählen, aber die Zeit beim Land Hessen von 1999-2018 müsste doch zählen.
Wo steht das genau? Im Gesetz ist es nicht so zu lesen, dass ein Wechsel unmittelbar erfolgen muss.
Vielen Dank.
--- End quote ---
Nochmal: Du bist nicht vom Land Hessen zum Land RLP GEWECHSELT.
Es kommt immer darauf an, von welcher "Dienststelle" du zu deiner jetzigen Dienststelle GEWECHSELT bist.
Was der Begriff "WECHSELN" bedeutet, versuchte das BAG z.B. in diesem Urteil zu erläutern:
https://www.haufe.de/id/beitrag/beschaeftigungszeit-2222-wechsel-zwischen-vom-tv-l-erfassten-arbeitgebern-HI14100014.html
Skatergolf:
Vielen Dank für die Ausführungen
MoinMoin:
Ok, zum Glück wird das bei uns anders gesehen, da die Unterbrechungen aus Satz 1 auch für die Zeiten zwischen den öD AGs aus Satz 3 und 4 angesehen wird und der Begriff Wechsel nicht als unmittelbarer Wechsel (so wie vorher im BAT) angesehen wird. Denn wenn das gemeint gewesen wäre stände es dort doch.
Sondern man kann auch über den Umweg einer Arbeitslosigkeit oder einer Zwischenbeschäftigung in der pW von einem ö D AG zum anderen Wechseln.
Aber diese von dir dargelegte Sichtweise war mir nicht bewusst.
Würde also bedeuten
Person mach 10 Jahre öD in Land A, macht 5 Jahre nüscht oder pW und dann wieder 15 Jahre Land A dann bekommt er Jubelgeld
wenn er 10 Jahre Land A und direkt 15 Jahre Land B, dann auch.
wenn er 10 Jahre Land A x Monate nüscht oder in der pW und dann 15 Jahre Land B gibt es kein Jubelgeld
tja kann man so sehen.
Wie sieht es bei folgender Konstellation aus:
5 J Land A
10 direkt Land B (15 Jahre voll)
5 pW
10 Land A (15 oder 25 Jahre? oder )
5 Land B ...
:o
Und was wenn es
5Land B
10 LandA
5Pw
10 Land A (sind es 25?)
funny.....
wenn man Wechsel als direkten unmittelbaren Wechsel interpretiert.
Ob da mal einer bei verdi draufkommt, dass in einer Protokollnotiz zu konkretisieren
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version