Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Zufriedengeben vs. was versuchen - Geringer Gehaltsunterschied zu Unterstellten

(1/3) > >>

Loux:
Hallo,

würde mich freuen, wenn hier jemand einen guten Rat hätte.

Situation:
Arbeite in einer Hochschulverwaltung, bin in 9a in der Endstufe und werde bald nach 10 höhergruppiert. Grund: Übernahme von Leitungsaufgaben.

Wenn ich die Höhergruppierungssystematik richtig verstanden habe, werde ich in der E10 Stufe 4 landen. Und deshalb im Vergleich zu den mir unterstellten Mitarbeitenden (sind alle in 9a Endstufe) 4 Jahre lang nur 281 Eur/Monat brutto mehr als sie verdienen. Dabei wurde vom Chef meine Höhergruppierung extra in die E10 statt nur in die 9b veranlasst, damit der Gehaltsunterschied zwischen mir und den anderen angemessen hoch genug ist. Mein Chef wusste allerdings nicht, wie die Höhergruppierungssystematik funktioniert und dachte, ich würde in der E10 Stufe 6 oder zumindest 5 landen (schön wär’s….).

Jetzt die Frage: Sagt ihr: Ist halt so, hör auf zu jammern, nach 4 Jahren wirst du ja erheblich mehr verdienen als die unterstellten Mitarbeitenden – oder sagt ihr, 4 Jahre lang so wenig mehr zu verdienen sollte ich nicht hinnehmen und mich wenigstens um eine Verkürzung der Stufenlaufzeit oder etwas in der Art bemühen?

Herzlichen Dank für eure Meinungen.

Loux

cyrix42:
Seltsam, dass du dich rein darüber definierst, dass andere möglichst viel weniger erhalten als du...

Ich könnte ja verstehen, wenn du meinen würdest, dass die Leitungsaufgabe zu wenig entlohnt würde. Aber, was du hier einzig anführst, ist, dass die anderen ja fast das gleiche wie du erhalten. Na und? Die anderen -- und deren Bezahlung -- sind nicht Teil deines Arbeitsvertrags. Entweder du bist zufrieden mit deiner Bezahlung, oder eben nicht. Entweder du nimmst diese hin, oder suchst dir was, wo du besser bezahlt wirst.

Rowhin:
Mal unabhängig von cyrix' Punkt, den man sicherlich diskutieren kann: was hält dich denn davon ab, zu versuchen, eine kürzere Stufenlaufzeit oder Zulage oder oder auszuhandeln? Schlimmstenfalls gibt's ein nein und die Situation ist die jetzige. Oder glaubst du, dann macht dein AG einen Rückzieher?

Faunus:
Was verstehst Du unter "leiten"?
Du kannst Abmahnen, Gehaltsverhandlungen für Deine MA führen, AU schon vom 1. Fehltag an verlangen, usw.?

Oder geht es einfach nur darum hin und wieder zu entscheiden, wer von den MA, der 281 EUR weniger verdient, eine Sonderfall bearbeiten soll, weil alle bei einer 9a auch schon ein gewisses Maß an Sebständigkeit für den Job mitbringen müssen.

MoinMoin:
Warum muss eine Leitung mehr verdienen als der Untergebene, ich habe oft genug mehr verdient, als meine Leitung, den er hat nur Urlaubsanträge genehmigen als Leitungsaufgabe machen können.
Das der, der mehr Verantwortung trägt, mehr verdienen sollte, als der der weniger trägt, da bin ich auch dafür.
Das nur am Rande.

Wenn du also der Meinung bist, für deinen zukünftige Job sind die 60T zu wenig und Cheffe sieht es auch so, dann wäre eine Zulage nach §16.5 auch ein Lösung.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version