Die Pflegeversicherung zahlt nur dann Beiträge in die Rentenversicherung ein, wenn die pflegende Person mindestens 11 Wochenstunden pflegt und gleichzeitig nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitet, um so einen Ausgleich in der Altersvorsorge für diejenigen zu schaffen, die aufgrund der Pflege Teilzeit arbeiten müssen.
Solange Du also Vollzeit arbeitest, wird die Pflegeversicherung für Dich keine Beiträge einzahlen. Daher sind alle weiteren Überlegungen hierzu obsolet.
Sollte jemand die Pflege übernehmen, der nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, dann müsste die Pflegeversicherung für diese Person Rentenbeiträge einzahlen, die sich typischerweise rentensteigernd auswirken. Dazu müsste die helfende Hand jedoch auch gleichzeitig mehr als 11 Stunden pflegen, also die Pflege auch tatsächlich überwiegend leisten. Bei den Fragebögen zur Pflegesituation geht die Pflegeversicherung davon aus, dass die in dem Fragebogen gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind.
Bei der jährlichen Kontrolle wird der Pflegebedürftige auch immer zu der Pflegesituation befragt, damit diese mit der Akte abgeglichen wird. Daher sollte darauf geachtet werden, dass es zu keiner wesentliche Diskrepanz zwischen der Pflegesituation, die in Fragebögen beschrieben wird, und den Nachfragen im Rahmen der jährlichen Kontrolle kommt.