Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Personalakte nach Probezeitkündigung
troubleshooting:
--- Zitat von: Meteor am 12.06.2025 04:54 ---Sobald das Bewerbungsverfahren beendet und die Zusage erteilt wurde, ist das Thema erledigt.
--- End quote ---
Mein letzten beiden AG im ÖD haben die Zusagen immer mit dem Vorbehalt der Einsicht in die Personalakte verbunden. Einfach "nein" sagen, wäre ein direkter Ausschlussgrund gewesen.
Meteor:
--- Zitat von: troubleshooting am 12.06.2025 07:45 ---
--- Zitat von: Meteor am 12.06.2025 04:54 ---Sobald das Bewerbungsverfahren beendet und die Zusage erteilt wurde, ist das Thema erledigt.
--- End quote ---
Mein letzten beiden AG im ÖD haben die Zusagen immer mit dem Vorbehalt der Einsicht in die Personalakte verbunden. Einfach "nein" sagen, wäre ein direkter Ausschlussgrund gewesen.
--- End quote ---
Exakt. Und die hätten von vorn anfangen müssen. Ist halt für beide Seiten wenig pragmatisch, die Bewerber nicht vorab darüber zu informieren.
Und wie gesagt verstößt es gegen Transparenz und Gleichbehandlung, denn es besteht der Eindruck, dass nicht jeder nach der Einsicht gefragt wird. Es sollte in jedem Fall in dem Ausschriebungstext erwähnt werden. Einige Vorbilder gibt es ja dafür.
dwp:
Ich hatte so ein Problem.
Ich fing im ÖD - Bund an und wurde länger Krank. Mir war klar das ich so nicht die Probezeit schaffe und bewarb mich in einem Bezirksamt. Da musste ich vorher unterschreiben, das meine PA eingesehen werden darf. Nach dem Vorstellungsgespräch erhielt ich eine vorläufige Zusage (und wie erwartet die Kündigung in der Probezeit).
Dann erreichte mich die Nachricht, das ich nach Einsicht in meine Personalakte nicht eingestellt werde und es ja nur eine vorläufige Zusage war. Worauf sich das bezieht wurde mir nicht gesagt und ich musste warten bis meine PA wieder in der Ursprungsbehörde zurück war um dort einsicht zu nehmen. Dort fand ich eine, sagen wir mal sehr unangenehme Beurteilung meiner Vorgesetzten. Mit einem Anwalt sorgte ich dafür das diese Beurteilung eintfernt wird. Vom Bezirksamt hieß es dann, das meine Angaben nicht korrekt waren, denn zum Einstellungstermin war ich ja nicht mehr, wie angegeben, im ÖD. Mich in die Stelle reinklagen brachte nichts, da der Nachrücker inzwischen schon angefangen hatte.
Danach arbeitete ich in einem Büro und als ich mich wieder im ÖD bewarb brauchte ich als Externer Bewerber keine Einwilligung zur Einsichtnahme in die Personalakte geben.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version