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Personalakte nach Probezeitkündigung

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E15TVL:
Du wechselst von einer kommunalen Behörde zum Land, richtig? Die mir bekannten Länder übernehmen keine Personalakten früherer Arbeitgeber - egal ob ö. D. oder Privatwirtschaft.

D-x:
Eine Personalakte nicht zu übernehmen heißt doch aber nicht, dass auch keine Einsicht in diese genommen wird, oder? Ich meine kürzlich in Stellenanzeigen eines Landes gelesen zu haben, dass Bewerber aus dem öD (ohne weitere Unterscheidung) das Einverständnis in die Einsicht in die Personalakte erklären und direkt Kontaktdaten der personalaktenführenden Stelle angeben mögen.

Tatsächlich ist mir nicht bekannt, wie das in der Praxis läuft, daher meine Frage an die Praktiker. Wenn die Akte vorliegt, schauen die Personaler da drüber, oder wird das auch dem Fachvorgesetzten o.Ä. zugänglich gemacht? Was sucht man dort insbesondere und was findet man in der Praxis, sodass man den Bewerber aussortieren würde?

Darüber hinaus hat sich aus meiner Erfahrung auch bewährt, solche Dinge wie im Ausgangspost geschildert offen anzusprechen und aus eigener Sicht zu erklären. Wenn das schlüssig ist und der sonstige Eindruck auch gut, stünde das bei uns einer Einstellung nicht im Wege.

clarion:
Bei uns wird die PA angefordert,  wenn der Bewerber die Vorauswahl überstanden hat und zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden soll. Die PA gelangt zur unserer PA führende Stelle. Ich habe noch nicht erlebt,  dass Inhalte an Vorgesetzte kommuniziert wurden. Ich könnte mir aber vorstellen,  dass ggü. dem Auswahlgremium Gründe kommuniziert würden, wenn die Personalakte Anlass geben sollte, jemanden nicht einzustellen.

troubleshooting:

--- Zitat von: GeoFen am 29.05.2025 12:50 ---Ja, ich habe inzwischen Einsicht in meine Personalakte genommen. Leider befindet sich darin ein mehrseitiger Vermerk meines früheren Vorgesetzten, in dem er aus seiner Sicht begründet, warum er mich kündigen will. Der Text enthält ausschließlich negative Darstellungen, ist undifferenziert, pauschalisierend und in einigen Punkten schlicht unwahr. Ich habe bereits die Entfernung dieses Vermerks beantragt und auf die verzerrte Darstellung hingewiesen – bisher jedoch keine Rückmeldung erhaltenI.ch habe bereits darüber nachgedacht, eine Gegendarstellung einreichen zu lassen – aber ehrlich gesagt, es erscheint mir fast lächerlich. Wie soll man sachgerecht auf einen fünfseitigen Vermerk voller Vorwürfe reagieren, insbesondere wenn man keinen Zugriff mehr auf dienstliche Unterlagen oder den Laptop hat? Ohne Zugriff auf Belege ist es kaum möglich, den Anschuldigungen fundiert zu begegnen  und es wirkt ohnehin wie ein ungleiches Spiel.

--- End quote ---

Hast Du Rechtsschutz? Wenn ja, ab zum Anwalt!
Wenn die Sachen unwahr sind, hat ja auch der Vorgesetzte keine Belege.
Im Übrigen scheuen öffentlich AG gerichtliche Auseinandersetzungen, wie der Teufel das Weihwasser. Wäre also nicht ungewöhnlich, wenn ein solcher Vermerk nach entsprechender Drohung zurückgenommen wird, natürlich ohne Anerkenntnis, dass er unzutreffend ist.

Meteor:
Sobald das Bewerbungsverfahren beendet und die Zusage erteilt wurde, ist das Thema erledigt.

Die Personalabteilungen tun ihr Gutes daran, entsprechende Anfordernisse in der Stellenausschreibung zu kommunizieren. Eine Einsicht in die Personalakte erfordert die Zustimmung des Bewerbers. Es kommt im Alltag nur noch selten und in der Regel auf der kommunalen Ebene vor, das entsprechende Erlaubnisse kommuniziert werden.

Die PA geht ein hohes Risiko ein, dass Bewerbungsverfahren zum Platzen zu bringen, wenn Bewerber erst im laufenden Prozess darum gebeten werden. Es verstößt gegen Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsätze und weiterhin können die Bewerber auch einfach nein sagen. Tatsächlich tun sich die meisten schwer damit, einfach nur aus Unsicherheit. Kaum einer hat jemals einen Blick in seine Akte geworfen und soll dann jemand anderes reinschauen lassen.

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