Private Krankenversicherungen nehmen bekanntlich eine Risikoprüfung auf Basis von Gesundheitsfragen vor. Als Ergebnis können eine Normalannahme oder auch Beitragszuschläge, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen oder eine Ablehnung des Antrags auf Versicherung stehen. Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen können die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen. Risikozuschläge sind dann auf 30 % begrenzt, Leistungsausschlüsse soll es nicht geben.
Die PKV leistet aber trotzdem nicht in jedem Fall. So gibt es z.B. die Kriegsklausel und manch andere Bestimmungen. Aber auch für laufende, geplante und angeratene Behandlungen wird nicht geleistet, und genau dazu habe ich eine Frage. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nahezu aller Unternehmen heißt es oft wortgleich:
„Der Versicherungsschutz
§ 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
(2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch
a) Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung,
b) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen),
c) Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind.
§ 2 Beginn des Versicherungsschutzes
(1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt. Bei Vertragsänderungen gelten die Sätze 1 bis 3 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.“
Ein Beispiel, was ich dazu gefunden habe, ist eine laufende Zahnbehandlung, die vor dem Wechsel in die PKV begonnen hat. Die Zahnbehandlung muss noch gar nicht mal begonnen haben, es genügt auch ein Röntgenbild, aus dem der Behandlungsbedarf hervorgeht. Interessant wäre in solchen Fällen erstmal, wer für solche Versicherungsfälle im Übergangszeitraum des Versicherungswechsels überhaupt leistet. Die PKV schon mal nicht, wie sieht es mit der GKV aus, bei der dann keine Mitgliedschaft mehr besteht, wie sieht es mit der Beihilfe aus? Oder leistet gar niemand und der Versicherte zahlt alles allein?
Viel wichtiger schien mir beim Lesen der AVB jedoch die Frage zu sein, wie für bereits vor dem Wechsel in die PKV bestehende chronische Krankheiten mit Dauermedikation und regelmäßigen Kontrolluntersuchungen geleistet wird. An den Formulierungen in den AVB ist erstmal verwirrend, dass nach § 1 ein Versicherungsfall einen Beginn und ein Ende hat, es nach § 2 aber auch den Eintritt eines Versicherungsfalls gibt, jedoch ohne den Zeitpunkt des Eintretens und dessen Zusammenhang mit Beginn und Ende des Versicherungsfalls näher zu definieren.
Wenn ich den § 1 Abs. 2 der AVB versuche zu interpretieren, dann ist die bereits bestehende chronische Krankheit ein einziger Versicherungsfall, der in der Vergangenheit begonnen hat und lebenslang andauert, da ja Behandlungsbedürftigkeit in Form von Dauermedikation und regelmäßigen Kontrollen immer bestehen wird. Wenn Beginn und Eintritt des Versicherungsfalls derselbe Zeitpunkt wären, müsste die PKV daher nicht leisten. Aber genau dieser Eintritt des Versicherungsfalls ist für mich nicht klar genug definiert.
Kann jemand helfen, die Verwirrung aufzulösen?