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Voraussetzungen E10 / Fortbildungen

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NWB:
Hörensagen im Zweifel

Eckbert:
Danke für die schnellen Antworten.

Ich habe mir, auf anraten meiner Vorgesetzten, eine Weiterbildung zum praktischen Betriebswirt herausgesucht, da dieser teils Online möglich und nach 12 bis 15 Monaten abgeschlossen ist. Der Abschluss wird mit 30 ECTS Punkten abgeschlossen. Nach meiner Onlinerecherche müsste der Abschluss praktischer Betriebswirt jedoch reichen, zumindest für die Eingruppierung in die E10.

Dieses ganze Thema ist extrem verwirrend. Lt. FD Personal ist der Abschluss nicht ausreichend. Ich müsste wenigstens eine Qualifikation/Fortbildung etc. mit 60 ECTS Punkten absolvieren. Der Fortbildungskurs FL-II an der Verwaltungsschule wird dabei überhaupt nicht mit ECTS Punkten bewertet. Die Argument hinkt.

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass die eine Kooperationsvereinbarung mit der Verwaltungsschule haben..

Selbst für meinen Fachbereich wäre der FL-II eine Belastung, auch aufgrund der Dauer der Fortbildung. Leider bekomme ich auch keine Alternativen aufgezeigt. Das läuft unter dem Motto, schlag was vor und dann gucken wir ob das passen könnte.  Der FLII ist ja letztlich der Verwaltungsfachwirt.

Sjuda:
Weiterbildung schadet nie, allerdings solltest du unbedingt noch mal mit deiner Personalabteilung sprechen.
Ich halte diesen Abschluss "praktischer Betriebswirt" nicht für zielführend.

Wir unterscheiden zwischen Einstellung/Stellenbesetzung und Eingruppierung. Ersteres liegt im Ermessen des Arbeitgebers, der grds. frei ist in der Entscheidung, welche Voraussetzungen er definiert. Stellenausschreibungen im Bereich von E9b aufwärts fordern überwiegend ein abgeschlossenes Studium (Bachelor und aufwärts) oder alternativ die zweite Prüfung (Verwaltungsfachwirt / Verwaltungslehrgang II / Fortbildungslehrgang II, wie auch immer die jewilige Bezeichnung ist). Du würdest mit deiner Weiterbildung beides nicht erfüllen, da du kein "richtiges" Studium und auch keinen FL II vorweisen kannst.  Auch bei anderen Arbeitgebern würdest du damit in den meisten Fällen durchs Raster fallen.

Für die Eingruppierung gelten dann hingegen die Vorgaben der Entgeltordnung. Auf Berufserfahrung, ob einschlägig oder nicht, kommt es dabei übrigens nicht an. Abhängig davon, ob für dich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt, steht eine nicht vorhandene abgeschlossene Hochschulbildung (die Begriffe "Hochschulbildung" und "wissenschaftliche Hochschulbildung" sind in den Vorbemerkungen klar definiert) bzw. zweite Prüfung der Eingruppierung entgegen. . Der Arbeitgeber hat dann jedoch die Möglichkeit einzuräumen, die Ausbildung und Prüfung nachzuholen.

Organisator:

--- Zitat von: Eckbert am 28.05.2025 09:08 ---Danke für die schnellen Antworten.

Ich habe mir, auf anraten meiner Vorgesetzten, eine Weiterbildung zum praktischen Betriebswirt herausgesucht, da dieser teils Online möglich und nach 12 bis 15 Monaten abgeschlossen ist. Der Abschluss wird mit 30 ECTS Punkten abgeschlossen. Nach meiner Onlinerecherche müsste der Abschluss praktischer Betriebswirt jedoch reichen, zumindest für die Eingruppierung in die E10.

Dieses ganze Thema ist extrem verwirrend. Lt. FD Personal ist der Abschluss nicht ausreichend. Ich müsste wenigstens eine Qualifikation/Fortbildung etc. mit 60 ECTS Punkten absolvieren. Der Fortbildungskurs FL-II an der Verwaltungsschule wird dabei überhaupt nicht mit ECTS Punkten bewertet. Die Argument hinkt.

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass die eine Kooperationsvereinbarung mit der Verwaltungsschule haben..

Selbst für meinen Fachbereich wäre der FL-II eine Belastung, auch aufgrund der Dauer der Fortbildung. Leider bekomme ich auch keine Alternativen aufgezeigt. Das läuft unter dem Motto, schlag was vor und dann gucken wir ob das passen könnte.  Der FLII ist ja letztlich der Verwaltungsfachwirt.

--- End quote ---

Tariflich ist keine derartige Bildungsvoraussetzung notwendig. Dein Arbeitgeber kann aber festlegen, welche (zusätzliche) Bildungsvoraussetzung notwendig ist, um dir die entsprechenden Tätigkeiten zu übertragen. Hier wäre ausschließlich der Personalbereich der Ansprechpartner, der dann auch enstprechende Zusagen machen kann.

Bubi11:
Ich schmeiße nun mal in den Raum das sie dich für diese Stelle nicht haben wollen.

Ansonsten gäbe es nämlich Mittel und Wege um das zu realisieren auch ohne die Fortbildung.

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