Autor Thema: Voraussetzungen E10 / Fortbildungen  (Read 3061 times)

Eckbert

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Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« am: 27.05.2025 19:32 »
Hallo liebes Forum,

ich belese mich seit einigen Tagen. Da ich nicht weiterkomme benötige ich mal neuen Input.

Ich bin als Sachbearbeiter eingestellt und in die E9b VKA eingruppiert. Zur Zeit übernehme ich aufgrund Krankheit eine Teamleiterstelle und erhalte die Zulage für die höherwertige Tätigkeit in die E10. Diese Stelle könnte ich nun dauerhaft übernehmen, soll mich hierfür aber fortbilden, nach Möglichkeit mit einem FLII oder eine Qualifizierung mit vergleichbarem Abschluss. Da ich den FLII vom Zeitaufwand her nicht 3 Jahre betreiben kann, suche ich krampfhaft nach Alternativen. Zumal meine Ausbildung bereits 25 Jahre zurück liegt (ich gefühlt alles vergessen habe) und ich seit 22 Jahren die gleiche Tätigkeit ausübe. Zudem haben wir Teamleiter, die diese Tätigkeit bereits seit 20 Jahren mit einem Abschluss als Verwaltungsfachangestellter ausüben. Angeblich haben die Bestandsschutz. Die Stellenausschreibung ist leider auch so aufgebaut, dass auf einen FLII oder vergleichbar bestanden wird.

Ich würde mich über Eure Meinungen freuen.

Danke und Grüße

FearOfTheDuck

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #1 am: 27.05.2025 20:35 »
Naja, wenn die Stellenbeschreibung FLII oder vergleichbar voraussetzt, bist du (theoretisch) bei der Auswahl raus, wenn du beides nicht hast. Wenn sich der AG in ein zu enges Korsett quetscht, muss er sich nicht wundern, wenn er die falschen Stellen abquetscht.

burnoutWerner

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #2 am: 27.05.2025 23:48 »
Du bist aktuell in E9b, machst aber schon länger Aufgaben auf E10-Niveau, weil du als Teamleiter eingesprungen bist. Die dauerhafte Übernahme der E10-Stelle hängt jetzt daran, dass du entweder den Verwaltungslehrgang II (FLII) oder was Vergleichbares nachweisen sollst. Das Problem: FLII dauert locker 2,5 bis 3 Jahre und ist mega zeitintensiv, was du halt nicht willst oder kannst.

Was viele nicht wissen: Für die Eingruppierung in E10 zählt nicht nur der Abschluss, sondern auch die Berufserfahrung. E10 ist für Leute gedacht, die vertiefte Fachkenntnisse haben, oft durch eine Ausbildung plus Weiterbildung oder eine vergleichbare Qualifikation – und dazu mehrjährige Berufserfahrung. Mit deinen 22 Jahren im gleichen Bereich bist du da eigentlich schon ein ziemlicher Profi. Die Berufserfahrung muss halt einschlägig sein, also direkt zu den Aufgaben passen, die du jetzt machst. Das ist bei dir ja der Fall, weil du die Teamleiteraufgaben schon lange übernimmst.

Viele Arbeitgeber erkennen das auch an und können dich von der Ausbildungspflicht befreien, wenn du nachweisen kannst, dass du die Aufgaben auch ohne FLII schon lange und gut machst. Es gibt da keine feste Regel, aber gerade bei 20+ Jahren Berufserfahrung im öffentlichen Dienst ist das echt nicht unüblich. Dein Arbeitgeber kann zwar auf einer Zusatzqualifikation bestehen, aber er muss auch die Eignung und Erfahrung berücksichtigen. Das ist sogar im Grundgesetz so geregelt, dass die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung laufen soll und nicht nur nach Scheinen.

Falls sie trotzdem auf einer Fortbildung bestehen, gibt’s Alternativen: Zum Beispiel Fachwirt-Qualifikationen (wie Verwaltungsfachwirt), die sind oft praxisnäher und dauern nicht so lange wie der komplette FLII. Oder spezielle Lehrgänge und Zertifikate, die auf bestimmte Bereiche zugeschnitten sind und sich besser in den Alltag integrieren lassen. Viele dieser Weiterbildungen gibt’s auch berufsbegleitend oder sogar online, was das Ganze entspannter macht.

Kurz gesagt: Mit deiner langen Erfahrung hast du ziemlich gute Karten, auch ohne FLII dauerhaft auf E10 zu kommen. Am besten sprichst du nochmal offen mit deinem Arbeitgeber, bringst deine Erfahrung und die Tatsache ins Spiel, dass andere Kollegen mit ähnlicher Vita auch übernommen wurden. Und falls doch eine Fortbildung verlangt wird, frag gezielt nach kürzeren, anerkannten Alternativen – das ist im öffentlichen Dienst u.U. möglich.
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Sjuda

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #3 am: 28.05.2025 06:54 »
@burnoutWerner

Sorry, aber da bekomme ich Burnout, wenn ich das lesen muss. So so eine hohe Dichte an inhaltlich falschen oder verdrehten Dingen in einer einzelnen Antwort ist schon bemerkenswert. Da ist nahezu nichts enthalten, das man unkommentiert lassen könnte.
« Last Edit: 28.05.2025 07:00 von Sjuda »

Organisator

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #4 am: 28.05.2025 08:13 »
Was viele nicht wissen: Für die Eingruppierung in E10 zählt nicht nur der Abschluss, sondern auch die Berufserfahrung. E10 ist für Leute gedacht, die vertiefte Fachkenntnisse haben, oft durch eine Ausbildung plus Weiterbildung oder eine vergleichbare Qualifikation – und dazu mehrjährige Berufserfahrung. Mit deinen 22 Jahren im gleichen Bereich bist du da eigentlich schon ein ziemlicher Profi. Die Berufserfahrung muss halt einschlägig sein, also direkt zu den Aufgaben passen, die du jetzt machst. Das ist bei dir ja der Fall, weil du die Teamleiteraufgaben schon lange übernimmst.

Da sich die meisten Arbeitgeber an Tarifvertrag und Entgeltordnung halten wäre eine dortige Fundstelle für den TE bestimmt hilfreich - worauf stützt du deine Argumentation?

NWB

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #5 am: 28.05.2025 08:19 »
Hörensagen im Zweifel

Eckbert

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #6 am: 28.05.2025 09:08 »
Danke für die schnellen Antworten.

Ich habe mir, auf anraten meiner Vorgesetzten, eine Weiterbildung zum praktischen Betriebswirt herausgesucht, da dieser teils Online möglich und nach 12 bis 15 Monaten abgeschlossen ist. Der Abschluss wird mit 30 ECTS Punkten abgeschlossen. Nach meiner Onlinerecherche müsste der Abschluss praktischer Betriebswirt jedoch reichen, zumindest für die Eingruppierung in die E10.

Dieses ganze Thema ist extrem verwirrend. Lt. FD Personal ist der Abschluss nicht ausreichend. Ich müsste wenigstens eine Qualifikation/Fortbildung etc. mit 60 ECTS Punkten absolvieren. Der Fortbildungskurs FL-II an der Verwaltungsschule wird dabei überhaupt nicht mit ECTS Punkten bewertet. Die Argument hinkt.

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass die eine Kooperationsvereinbarung mit der Verwaltungsschule haben..

Selbst für meinen Fachbereich wäre der FL-II eine Belastung, auch aufgrund der Dauer der Fortbildung. Leider bekomme ich auch keine Alternativen aufgezeigt. Das läuft unter dem Motto, schlag was vor und dann gucken wir ob das passen könnte.  Der FLII ist ja letztlich der Verwaltungsfachwirt.

Sjuda

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #7 am: 28.05.2025 09:23 »
Weiterbildung schadet nie, allerdings solltest du unbedingt noch mal mit deiner Personalabteilung sprechen.
Ich halte diesen Abschluss "praktischer Betriebswirt" nicht für zielführend.

Wir unterscheiden zwischen Einstellung/Stellenbesetzung und Eingruppierung. Ersteres liegt im Ermessen des Arbeitgebers, der grds. frei ist in der Entscheidung, welche Voraussetzungen er definiert. Stellenausschreibungen im Bereich von E9b aufwärts fordern überwiegend ein abgeschlossenes Studium (Bachelor und aufwärts) oder alternativ die zweite Prüfung (Verwaltungsfachwirt / Verwaltungslehrgang II / Fortbildungslehrgang II, wie auch immer die jewilige Bezeichnung ist). Du würdest mit deiner Weiterbildung beides nicht erfüllen, da du kein "richtiges" Studium und auch keinen FL II vorweisen kannst.  Auch bei anderen Arbeitgebern würdest du damit in den meisten Fällen durchs Raster fallen.

Für die Eingruppierung gelten dann hingegen die Vorgaben der Entgeltordnung. Auf Berufserfahrung, ob einschlägig oder nicht, kommt es dabei übrigens nicht an. Abhängig davon, ob für dich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt, steht eine nicht vorhandene abgeschlossene Hochschulbildung (die Begriffe "Hochschulbildung" und "wissenschaftliche Hochschulbildung" sind in den Vorbemerkungen klar definiert) bzw. zweite Prüfung der Eingruppierung entgegen. . Der Arbeitgeber hat dann jedoch die Möglichkeit einzuräumen, die Ausbildung und Prüfung nachzuholen.


Organisator

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #8 am: 28.05.2025 09:25 »
Danke für die schnellen Antworten.

Ich habe mir, auf anraten meiner Vorgesetzten, eine Weiterbildung zum praktischen Betriebswirt herausgesucht, da dieser teils Online möglich und nach 12 bis 15 Monaten abgeschlossen ist. Der Abschluss wird mit 30 ECTS Punkten abgeschlossen. Nach meiner Onlinerecherche müsste der Abschluss praktischer Betriebswirt jedoch reichen, zumindest für die Eingruppierung in die E10.

Dieses ganze Thema ist extrem verwirrend. Lt. FD Personal ist der Abschluss nicht ausreichend. Ich müsste wenigstens eine Qualifikation/Fortbildung etc. mit 60 ECTS Punkten absolvieren. Der Fortbildungskurs FL-II an der Verwaltungsschule wird dabei überhaupt nicht mit ECTS Punkten bewertet. Die Argument hinkt.

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass die eine Kooperationsvereinbarung mit der Verwaltungsschule haben..

Selbst für meinen Fachbereich wäre der FL-II eine Belastung, auch aufgrund der Dauer der Fortbildung. Leider bekomme ich auch keine Alternativen aufgezeigt. Das läuft unter dem Motto, schlag was vor und dann gucken wir ob das passen könnte.  Der FLII ist ja letztlich der Verwaltungsfachwirt.

Tariflich ist keine derartige Bildungsvoraussetzung notwendig. Dein Arbeitgeber kann aber festlegen, welche (zusätzliche) Bildungsvoraussetzung notwendig ist, um dir die entsprechenden Tätigkeiten zu übertragen. Hier wäre ausschließlich der Personalbereich der Ansprechpartner, der dann auch enstprechende Zusagen machen kann.

Bubi11

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #9 am: 28.05.2025 10:19 »
Ich schmeiße nun mal in den Raum das sie dich für diese Stelle nicht haben wollen.

Ansonsten gäbe es nämlich Mittel und Wege um das zu realisieren auch ohne die Fortbildung.

FearOfTheDuck

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #10 am: 28.05.2025 11:59 »
Alleine, dass man unbedingt ausschreibt, könnte dafür sprechen.

NWB

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #11 am: 28.05.2025 12:11 »
Ich schmeiße nun mal in den Raum das sie dich für diese Stelle nicht haben wollen.

Ansonsten gäbe es nämlich Mittel und Wege um das zu realisieren auch ohne die Fortbildung.

Scheint mir auch so.
Wo ein Wille ist, ist ein Weg - so auch in deinem Fall.
Aber wenn kein Weg da ist, gibt es wohl auch keinen Willen.

Alien1973

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #12 am: 28.05.2025 12:12 »
Bei meinem Stellenwechsel wurde auch intern ausgeschrieben, obwohl alles bereits mit den Beteiligten besprochen gewesen ist. Laut meinem Personalamt Pflicht um sich nicht angreifbar zu machen.

Wöchentlich kommen interne Ausschreibungen in mein E-Mail Postfach, ich möchte nicht wissen wie viele Stellen da bereits mit geeigneten Kandidaten besetzt sind.....

UNameIT

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #13 am: 28.05.2025 13:47 »
Ich schmeiße nun mal in den Raum das sie dich für diese Stelle nicht haben wollen.

Ansonsten gäbe es nämlich Mittel und Wege um das zu realisieren auch ohne die Fortbildung.

Nicht unbedingt. Es könnten auch einfach Beamte im PErsonalamt sitzen. Die sind da manchmal etwas komisch.

Feivel

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #14 am: 28.05.2025 13:58 »
Ich schmeiße nun mal in den Raum das sie dich für diese Stelle nicht haben wollen.

Ansonsten gäbe es nämlich Mittel und Wege um das zu realisieren auch ohne die Fortbildung.

Nicht unbedingt. Es könnten auch einfach Beamte im PErsonalamt sitzen. Die sind da manchmal etwas komisch.

Auch. Da bei uns sowohl Angestellte als auch Beamte sitzen, hinkt das dann doch.

Ich habe nun die Erfahrung gemacht, dass man offensichtlich zu keinen Zugeständnissen mir gegenüber bereit gewesen war.
Erst nach meinem Wechselwillen gab es ein Gespräch. Passiert ist danach aber auch nichts mehr, weshalb ich inzwischen einen Schlussstrich gezogen habe.

Gespräche führe ich auch nicht mehr. Ich kann aber definitiv aus dem, was ich hier in den letzten Jahren erlebt habe, bestätigen, dass alles möglich ist, wenn der AG das denn auch möchte.

Deshalb ist es zumindest nicht unwahrscheinlich, dass die einen MA, der seit über 2 Jahrzehnten seine Aufgaben erfüllt, nicht "ersetzen" möchten.