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Umgang mit dienstlichen E-Mails im Krankheitsfall

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Sjuda:
Auf dienstliche Mails muss auch im längeren oder ungeplanten Abwesenheitsall zugegriffen werden können.
Allerdings kann es auch bei explizitem Ausschluss rein privater Korrespondenz per DA/DV sensible Daten geben.
Beispiele:

* interne Bewerbungen - oftmals explizit per E-Mail gefordert
* Beschwerden beim nächsthöheren Vorgesetzen
* Kommunikation mit
* -Personalabteilung
* -Personalrat/JAV
* -Schwerbehindertenvertretung
* -Gleichstellungsbeauftragter
Die Variante der Zugriffnahme im Beisein von PR und/oder DSB scheint mir vor diesem Hintergrund verhältnismäßig zu sein.

ElBarto:

--- Zitat von: Sjuda am 02.06.2025 06:30 ---Auf dienstliche Mails muss auch im längeren oder ungeplanten Abwesenheitsall zugegriffen werden können.
Allerdings kann es auch bei explizitem Ausschluss rein privater Korrespondenz per DA/DV sensible Daten geben.
Beispiele:

* interne Bewerbungen - oftmals explizit per E-Mail gefordert
* Beschwerden beim nächsthöheren Vorgesetzen
* Kommunikation mit
* -Personalabteilung
* -Personalrat/JAV
* -Schwerbehindertenvertretung
* -Gleichstellungsbeauftragter
Die Variante der Zugriffnahme im Beisein von PR und/oder DSB scheint mir vor diesem Hintergrund verhältnismäßig zu sein.

--- End quote ---


Genau das.

Es ist wie das öffnen der Schreibtischschubladen oder des Büroschranks.
Mit PR/DSB dabei und sofern keine Gefahr in Verzug Mitteilung an AN.
Sofern der AG ein Interesse an den Mails begründen kann.
Z.B. Eingang geschäftskritischer Unterlagen
Wenn der AN nur ein normale Sachbearbeiter ist der keine dienstlich relevanten Einzelnachrichten empfängt dann sieht es anders aus.

Und wer meint das dienstliche Mailpostfach hat nur dienstlichen Inhalt der nicht schützenswert ist, der sollte nochmal scharf nachdenken.


 

Thomber:
Ich habe es schon erlebt, dass ein Mitarbeiter während seines Kurzurlaubes einfach umgesetzt worden ist. Formal alles okay, aber der Chef ließ auch den Schreibtischinhalt (inkl. schutzwürdiger Korrespondenz) in eine Kiste legen und die Kiste dann dem Kollegen in die Hand drücken.   Der Kollege hat sich nicht beschwert, wusste wohl nicht, dass so etwas kritikfähig ist.

FGL:

--- Zitat von: ElBarto am 02.06.2025 08:24 ---Wenn der AN nur ein normale Sachbearbeiter ist der keine dienstlich relevanten Einzelnachrichten empfängt dann sieht es anders aus.
--- End quote ---
Vielleicht ist unser Landkreis das Einhorn, aber jeder Sachbearbeiter erhält hier dienstlich relevante Einzelnachrichten. Deshalb sieht unsere IT-Dienstanweisung auch vor, dass jeder seinen direkten Vertretern Lese- und Schreibrechte für sein Postfach in Outlook einzurichten hat.

Ytsejam:

--- Zitat von: FGL am 02.06.2025 14:08 ---
--- Zitat von: ElBarto am 02.06.2025 08:24 ---Wenn der AN nur ein normale Sachbearbeiter ist der keine dienstlich relevanten Einzelnachrichten empfängt dann sieht es anders aus.
--- End quote ---
Vielleicht ist unser Landkreis das Einhorn, aber jeder Sachbearbeiter erhält hier dienstlich relevante Einzelnachrichten. Deshalb sieht unsere IT-Dienstanweisung auch vor, dass jeder seinen direkten Vertretern Lese- und Schreibrechte für sein Postfach in Outlook einzurichten hat.

--- End quote ---

This! Bei uns ebenso, es gibt eine Dienstanweisung, dass mindestens ein Kollege aus dem Sachgebiet bzw. der Vorgesetzte lesenden Zugriff auf das Postfach erhält. Damit ist das Problem gelöst. Auch ohne GSG9.

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